Für das BILANZ-Gemeinde-Ranking wurden alle Schweizer Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern untersucht – insgesamt 966 Gemeinden. Kleinere Orte wurden nicht berücksichtigt, da ihre Strukturen nur bedingt mit grösseren Gemeinden vergleichbar sind.
Erarbeitet wurde das Ranking von der Zürcher IAZI AG, einem auf Immobilien- und Standortanalysen spezialisierten Beratungsunternehmen. Die Grundlage bilden Daten von Bundesstellen wie dem Bundesamt für Statistik, der Eidgenössischen Steuerverwaltung, dem Seco oder dem Bundesamt für Raumentwicklung. Ergänzt werden diese durch die Immobilienmarkt- und Bewertungsdaten von IAZI.
Die Analyse basiert auf 56 Kennzahlen aus den Bereichen Wohnen und Immobilien, Arbeitsmarkt, Bevölkerungsstruktur, Steuerbelastung, Verkehr, Versorgung, Sicherheit und Ökologie. Für jede Kennzahl wird eine Rangliste erstellt. Daraus ergeben sich die Platzierungen in den einzelnen Kategorien sowie die Gesamtwertung der Gemeinden.
Berücksichtigt wird nicht nur die aktuelle Situation einer Gemeinde, sondern auch ihre Entwicklung in den vergangenen Jahren. So zählen beispielsweise die Höhe der Immobilienpreise oder die Arbeitslosenquote ebenso wie deren Veränderung über die Zeit. Dadurch werden nicht nur etablierte Spitzenreiter sichtbar, sondern auch Gemeinden, die sich besonders dynamisch entwickelt haben. Die grösste Bedeutung innerhalb des Rankings kommt dabei dem Bereich Wohnen und Immobilien zu.
Die acht Kategorien beinhalten unter anderem: Immobilienpreise, Wohnbautätigkeit, Leerwohnungsziffer, Wohnbudgetanteil, Arbeitslosenquote, Firmenneugründungen, Beschäftigte im Dienstleistungssektor, Jugendanteil, Bevölkerungswachstum, durchschnittliche Steuerbelastung für Ledige und Verheiratete mit und ohne Kinder sowie Pensionierte, Steuerertrag, steuerbares Einkommen, Erreichbarkeit von Einwohnern und Arbeitsplätzen mit ÖV und motorisiertem Individualverkehr, Anzahl Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Spitäler, Primar- und Oberstufenschulen, Einkaufszentren, Lebensmittelläden, Freizeit- und Kulturangebote, Straftaten gegen das Strafgesetzbuch und das Betäubungsmittelgesetz, Erdbebenrisiko, Radonrisiko, Lärmbelastung, Anzahl Sonnenstunden etc.