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Kommentar zur dynamischen EU-Rechtsübernahme

Wie die Schweiz daraus das Beste herausholen kann

Wie die Schweiz in Brüssel bessere Gesetze herausholen kann: mit hartem Lobbying, partiellem Widerstand und indem sie notfalls Sanktionsdrohungen aushält.

Valda

Andreas Valda, Bundeshausredaktor, über die Methode der dynamischen Rechtsübernahme und wie man als Schweiz schlechten EU-Gesetzesregeln verhindern kann.
Andreas Valda, Bundeshausredaktor, über die Methode der dynamischen Rechtsübernahme und wie man als Schweiz schlechten EU-Gesetzesregeln verhindern kann.HZ

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Die Methode der dynamischen Übernahme von EU-Recht ist anstrengend. Dies zeigt das Luftfahrtabkommen der Schweiz mit der EU. Im Luftfahrtbereich gilt diese Methode seit 2002. Brüssel erlässt Richtlinien und Verordnungen, und die Schweiz übernimmt sie zweimal pro Jahr. Dafür ist die schweizerische Zivilluftfahrt EU-marktkonform.
In den 24 Jahren seit Bestehen des Abkommens wurden mehr als 450 EU-Rechtsakte ins hiesige Luftfahrtrecht übernommen – im Schnitt 18 Verordnungen pro Jahr. Das tönt nach viel. Doch viele sind technisch, etwa Sicherheitskontrollen an Flughäfen oder Fluglizenzen. Nach den 9/11-Anschlägen in New York wurde das Luftfahrtrecht stark verschärft. Die Bürokratie hat zugenommen.
Was sich sagen lässt: Die allermeisten EU-Verordnungen, die dynamisch übernommen wurden und werden, untergraben die schweizerische Souveränität nicht. Auch in der Schweiz würde nicht das Parlament über sie beraten, die Verwaltung würde sie auf Verordnungsstufe beurteilen und übernehmen.

Die dynamische Übernahme von EU-Recht ist für die Verkehrsluftfahrt erwünscht

Die laufende Rechtsübernahme ist durch die Akteure gar erwünscht, damit Swiss, Easyjet, Edelweiss und Helvetic sowie der weitere zivile Sektor die gleichen Normen erfüllen wie ausländische Airlines und Flughäfen. Das sagen selbst SVP-Vertreter, welche die Bilateralen III wegen der dynamischen Rechtsübernahme ablehnen.

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Aber es lässt sich auch sagen, dass etliche EU-Binnenmarktregeln regelrecht detailversessen sind. Nicht nur sind sie in schlechtes Deutsch übersetzt, was die Verständlichkeit erschwert. Sie sind zum Teil auch bevormundend, so wie die berühmten EU-PET-Deckel im Umweltrecht. Flughäfen etwa klagen über kostentreibende Normen zur Ausstattung, die die Schweiz vermieden hätte. Man müsse halt international mitziehen, weil man sonst die Zulassung verlieren würde.

Schweiz muss lernen, in Brüssel die Gesetze für seine Interessen zu beeinflussen

Ein Negativbeispiel war die erste Fassung der EU-Drohnenverordnung vor sieben Jahren. Sie zwang Fans von Modellflugzeugen, die keine Drohnen sind, einen Drohnenflugausweis zu erwerben. Die Schweiz hat sich dieser Vorschrift zu Recht widersetzt. Die Antwort: Im Inland regeln wir die Sache mit einer eigenen Verordnung.
Die grosse Frage: Kann die Schweiz generell so weiterverfahren, wenn dereinst die dynamische Rechtsübernahme für weitere fünf Abkommen gelten sollte? Das wäre notwendig, wenn das Volk die Bilateralen III annimmt.
Die kurze Antwort: Sie kann es. Das zeigt die Erfahrung aus dem Luftfahrtabkommen. Aber das Land müsste sich gehörig anstrengen, um Brüssel im Sinne der Schweiz zu beeinflussen. Die Verwaltung müsste lernen, in Brüssel Allianzen zu schmieden und hartes Lobbying zu betreiben, so wie es die Industrie und EU-Länder heute tun. Und sie müsste EU-Sanktionsdrohungen aushalten. Der Vorteil wären gleichwertige Normen für die Wirtschaft.

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Was wäre die Alternative? Abseits stehen und autonom nachvollziehen. Die Folge wären Mehrfachnormen fürs Ausland und solche fürs Inland. Die Frage ist nur, ob Brüssel die bilateralen Verträge nicht einfach auslaufen liesse. Mit der Personenfreizügigkeit steht viel auf dem Spiel.
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