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Dynamische Rechtsübernahme

Wie man sich Brüssel widersetzen könnte

Mit dem Luftfahrtabkommen übernimmt die Schweiz seit 2002 fast alles Recht aus der EU dynamisch. Was die Tücken dieser Methode sind.

Valda

Zum Wohle für die schweizerische Luftfahrt: Die Schweiz übernimmt schon heute fast alle EU-Regeln dynamisch im Luftfahrtrecht. Es ist dies die Methode, die die Gegner der Bilateralen III kritisieren.
Zum Wohle für die schweizerische Luftfahrt: Die Schweiz übernimmt schon heute fast alle EU-Regeln dynamisch im Luftfahrtrecht. Es ist dies die Methode, die die Gegner der Bilateralen III kritisieren.IMAGO/Ardan Fuessmann

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Mit sechzig Jahren ist Schluss. Dann müssen Helikopterberufspiloten aufhören, zu fliegen. So will es die EU seit 2012. Es ist dies eine dieser für Brüssel typisch bevormundenden Detailvorschriften. Keine Studie belegt, dass bis 65 mehr Unfälle passieren. Im Gegenteil, eine grosse Erfahrung am Steuerknüppel schützt mehr, als das Altersrisiko schadet. Aber Brüssel ignoriert solche Forschung.
Stattdessen kopierte es eine veraltete Norm der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation. Und die Schweiz dachte, sie müsse die EU-Vorschrift wegen der dynamischen Rechtsübernahme im Luftverkehrsabkommen ebenfalls anwenden. So verstand es 2012 die damalige Luftfahrtministerin Doris Leuthard. Doch sie unterschätzte den Widerstand.
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