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Scheinarbeit aufdecken

Dürfen Firmen ihre Angestellten überwachen, Frau Wildhaber?

Firmen wollen wissen, ob die Angestellten zu Hause arbeiten. Doch dürfen sie die Aktivitäten überprüfen? Die Arbeitsrechtsexpertin ordnet ein.

Tina Fischer

Isabelle Wildhaber Portrait
Isabelle Wildhaber ist ordentliche Professorin für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen und geschäftsführende Direktorin des Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitswelten (FAA-HSG). zVg

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Wäsche waschen und Mittagessen kochen – das machen heute viele Angestellte neben der Arbeit im Homeoffice. Dabei stellen sie sicher, dass ihr Status in Chat-Programmen grün bleibt und so beim Arbeitgeber der Eindruck entsteht, dass sie am Arbeiten sind. Dieses Vortäuschen der Arbeit heisst «Fake Work» und ist Firmen zunehmend ein Dorn im Auge.
Während sie früher im Büro ein klares Indiz hatten, ob eine Person vor Ort und entsprechend am Arbeiten ist, können sie die Angestellten im Homeoffice nicht mehr beobachten. Nun gibt es Firmen wie Novartis, die mit «Arbeitsplatz-Analytics» messen, ob ihre Angestellten telefonieren, E-Mails schreiben oder in digitalen Meetings sind. Oder aber Privatdetekteien wie die Basilisk Detektei, die spezifische Angebote für die Überprüfung der Angestellten im Homeoffice anbieten.

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