«Wohnungsminister Parmelin und Infrastrukturminister Rösti müssen die politische Führung übernehmen und das gesamte nationale Baurecht durchforsten», meint Andreas Valda, Bundeshausredaktor der Handelszeitung. HZ
Die Bundesräte Guy Parmelin und Albert Rösti wollen die Wohnungsnot mit einem Aktionsplan bekämpfen. Sie versprechen, dafür zu sorgen, dass Bauvorschriften reduziert, Beschwerderechte gegen Bauvorhaben eingeschränkt und Baubewilligungsverfahren beschleunigt werden. Diese Absicht ist zwar löblich, doch die beiden machen es sich viel zu einfach.
Sie verorten mit ihrem Massnahmenplan von 35 Punkten die allermeisten Probleme bei den Kantonen und Gemeinden. Und sie behaupten, dass sie auf Bundesebene kaum Kompetenzen hätten, um die Planungs- und Bauvorschriften sowie Baunormen zu vereinfachen. Der Ball liege bei den Kantonen. Das ist nur die halbe Wahrheit.
Die andere Hälfte der Wahrheit ist, dass der Bundesrat und das Bundesparlament seit 2010 Hunderte Spezialvorschriften ins Baurecht eingefügt haben: im Energierecht, im Verkehrsrecht, im Klimaschutz, im Umweltschutz, im Gewässerschutz, im Lärmschutz, im Bausanierungsrecht, im behindertengerechten Bauen, in der Raumplanung und in vielen weiteren Bereichen.
Jede Verschärfung des Bundesrechts führt zur Verschärfung von 26 kantonalen Bau- und Planungsgesetzen. Es folgen umfangreichere Verordnungen, neue behördliche Leitfäden, neue «Ergänzungen zu Leitfäden» (kein Witz!) und erweiterte technische SIA-Baunormen.
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Obendrauf packen Städte und Gemeinden dann noch kommunale Sondervorschriften wie den Baumschutz, die Sparlampenpflicht oder Grünflächenziffern – das ist ein Städte- und Gemeinden-Finish vom Ärgsten.
Anders gesagt: Im Baurecht türmen sich die Vorschriften einer ganzen Gesellschaft, die immer mehr regeln will, ohne sich über die zerstörerischen Folgen für den Wohnungsbau klarzuwerden. Daran verzweifeln Bauwillige und Investoren. Sie stecken ihr Geld lieber in einen Fonds statt in Wohnbauten.
Albert Rösti muss das gesamte nationale Spezialbaurecht durchforsten
Der Fisch stinkt vom Kopf her: vom Bund. Hier stehen Wohnungsminister Parmelin und Infrastrukturminister Rösti in der Pflicht. Sie müssen die politische Führung übernehmen und das gesamte nationale Spezialbaurecht in den genannten Bereichen – Energie, Lärmschutz, Umwelt und so weiter – durchforsten. Von den Stakeholdern des Bauwesens wird erwartet, dass sie eine spürbare Reduktion vorschlagen, ähnlich wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter es bei den Bundessubventionen gemacht hat.
Erst dann können Kantone ihre kantonalen und kommunalen Vorschriften und Baubewilligungen vereinfachen und beschleunigen. So könnte auch die vielgescholtene Macht der technokratischen Baufachstellen begrenzt werden, welche die Verfahren erheblich verlangsamen und verteuern.
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Was Parmelin und Rösti mit ihrem 35-Punkte-«Aktionsplan Wohnungsknappheit» heute bewirken: dass das Amt für Raumplanung und die Kantone noch mehr Studien und Pläne erarbeiten, noch mehr Vorschriften entwerfen, noch mehr Baubewilligungsbeamte einstellen und eine staatliche Bauherrenberatung einführen wollen.
28 der 35 Massnahmen sind reine Symptombekämpfung nach jahrzehntealter Planerlogik. So darf das nicht weitergehen, geschätzte Bundesräte!