«Ein Stellenabbau in diesem Ausmass ist kursrelevant», sagt Kunz zur Handelszeitung. «Die Ankündigung ist daher ad-hoc-pflichtig.» Für solch einschneidende Massnahmen gelten laut ihm strenge Publikationspflichten. «Selbst eine Medienmitteilung würde hier nicht genügen, da Ad-hoc-Meldungen bestimmten formalen Anforderungen genügen müssen wie etwa, dass sie vor Börseneröffnung publiziert werden müssen.»