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Wegelin bekennt sich schuldig und zahlt fast 58 Millionen

Die Schweizer Privatbank Wegelin ist in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt. Nun hat sie sich schuldig bekannt und kauft sich von weiterer Strafverfolgung frei.

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Wegelin & Co. in St. Gallen: Vertreter der Bank erschienen nicht zu Anhรถrungen in den USA. (Bild: Keystone) RMS

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Schuldeingestรคndnis der Bank Wegelin: Das  St. Galler Finanzinstitut hat in einer Anhรถrung vor dem Bezirksgericht in Manhattan zugegeben, Amerikanern dabei geholfen zu haben, Geld vor den US-Steuerbehรถrden zu verstecken. Die Privatbank willigte in eine Millionenbusse eine und erzielte so eine Einigung mit den US-Justizbehรถrden.

ยซDie gerichtliche Erklรคrung beinhaltet, dass Wegelin eingesteht, durch Erรถffnung von Konti und Depots und deren Betreuung fรผr amerikanische Steuerpflichtige US-Recht verletzt zu habenยป, schreibt Wegelin in einer Mitteilung. ยซDafรผr wird die Bank einen Betrag von 57,8 Millionen Dollar an die USA zahlen.ยป  Im Gegenzug stellten die US-Justiz- und Steuerbehรถrden die Strafverfolgung gegen die Bank ein.

Der Betrag von 57,8 Millionen Dollar setze sich zusammen aus der Wiedergutmachung fรผr mutmasslich entgangene Steuereinahmen (20 Millionen Dollar), der รœbergabe der durch die Bank zwischen 2002 und 2010 mit US-Kunden erzielten Gewinne (15,8 Millionen Dollar) sowie einer Busse (22 Millionen Dollar), heisst es.
Mittel fรผr Rechtsrisiken bereitgestellt
ยซDie Bank verpflichtet sich zudem, fรผr die Aufbewahrung von amerikanischen Kunden- und Bankdaten und die allfรคllige Herausgabe auf Anweisung schweizerischer Behรถrden im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens besorgt zu seinยป, schreibt Wegelin weiter. Nach Abschluss des US-Verfahrens werde man das Bankgeschรคft einstellen.

ยซDie Kosten des Vergleichs werden aus eigens fรผr Rechtsrisiken bereitgestellten Mitteln beglichenยป, so die Bank. Dazu, wie hoch die Rรผckstellungen sind, die Wegelin gebildet hat, wollte sich Sprecherin Albena Bjรถrck auf Anfrage von ยซHandelszeitung Onlineยป nicht รคussern. Unterzeichnet wurde die Einigung von Wegelin-Teilhaber Otto Bruderer.

Die traditionsreiche Privatbank mit Sitz in St. Gallen war Ende Januar 2012 auseinandergebrochen, nachdem drei Mitarbeiter in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt worden waren. Wegelin verkaufte alles ausser dem US-Geschรคft an die Raiffeisen-Gruppe.



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Wenig spรคter reichte das amerikanische Justizministerium auch gegen Wegelin selbst Klage ein. Laut der Anklage hat sich die Bank an einer Verschwรถrung beteiligt, durch die รผber 1,2 Milliarden Dollar vor den Steuerbehรถrden IRS verborgen wurden. Die Privatbank hatte offenbar Kunden der UBS รผbernommen, die ihr Geld vor dem Fiskus versteckten und fรผrchteten, von den US-Behรถrden ertappt zu werden.
Werbung mit fehlender Niederlassung
Das Justizdepartement erklรคrte damals in Washington, es sei das erste Mal, dass eine Bank, die keine Vertretung in den USA betreibt, in Sachen Steuersรผnden angeklagt werde. Gleichzeitig mit der Einreichung der Klage wurden bei der Korrespondenzbank der Wegelin in den USA, der UBS, 16 Millionen Dollar beschlagnahmt.
Banker, wie die zuvor angeklagten Wegelin-Mitarbeiter, hรคtten verschiedenen US-Kunden gesagt, dass die undeklarierten Konten dem amerikanischen Steueramt nicht preisgegeben wรผrden, weil Wegelin eine lange Tradition des Bankgeheimnis pflege, heisst es in der Klage.
US-Kunden der UBS seien mit dem Argument angelockt worden, Wegelin habe keine Niederlassung in den USA und sei darum dem Druck der IRS weniger ausgesetzt. Teile des Managements der Bank hรคtten sich persรถnlich mit den US-Kunden getroffen.

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Wegelin bleibt Anhรถrungen fern
Im Februar und im Mai 2012 erschien zu Anhรถrungen vor einem New Yorker Gericht kein Vertreter oder Anwalt von Wegelin. Richter Jed Rakoff  und der Staatsanwalt befanden im Mai dann, die Bank gelte als flรผchtig vor der US-Justiz. Das zweimalige Fernbleiben zeuge von Respektlosigkeit nicht nur gegenรผber dem amerikanischen Recht, sondern auch gegenรผber den Schweizer Behรถrden, die die Vorladung und die Klage korrekt zugestellt hรคtten, sagte Rakoff.
Wegelin verรถffentlichte nach dem Gerichtstermin eine Medienmitteilung. Den Verzicht auf die Teilnahme an der Anhรถrung begrรผndet die Bank damit, dass sie laut Schweizer Gesetz nicht verpflichtet sei, der Vorladung Folge zu leisten.
Man lehne eine Teilnahme insbesondere deshalb ab, weil die Gefahr bestehe, dass das US-Gericht Befehle erlassen kรถnnte, die Wegelin zur Verletzung von schweizerischem Recht verpflichten wรผrden, so die Bank damals.
Am Anfang stand die UBS
Die Anklage ist Teil eines US-Feldzugs gegen Steuerhinterziehung. Insgesamt sind in den USA bisher Dutzende Schweizer Banker und US-Kunden angeklagt worden. Neben Wegelin stehen weitere rund ein Dutzend Schweizer Banken im Visier der Amerikaner, darunter sind die Credit Suisse, Julius Bรคr sowie die Zรผrcher und Basler Kantonalbanken.

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Die Aktionen gegen die Schweizer Banken begannen 2007 mit einer Untersuchung gegen die UBS. Das Verfahren, in das sich dann auch der Bundesrat einschalten musste, endete damit, dass die UBS 780 Millionen Dollar Strafe zahlte und mit dem Segen des Bundes die Namen von 4'450 US-Kunden herausgab. Andere Banken, darunter Wegelin, boten den Kunden Zuflucht an.
(tno/aho/sda/awp)

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