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Rechtswege: Wehren Sie sich!

So holen Sie Verluste wieder herein.

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Gerade Banken, aus Erfahrung gewitzt, sichern sich gegen allfรคllige Klagen gut ab. Und dennoch: Sind Sie รผberzeugt, dass Ihr Vermรถgen nicht nach Ihren Vorgaben verwaltet worden ist, sollten Sie sich wehren. Sprechen Sie zuerst mit dem Vermรถgensverwalter. Oft lassen sich so Irrtรผmer aufklรคren. Bei klaren Schnitzern seitens der Bank werden dem Kunden meistens Kompensationszahlungen angeboten.
Kommt es nicht zur Einigung, legen Sie einem Rechtsanwalt alle Unterlagen vor. Der Schweizerische Anwaltsverband (www.swisslawyers. com) hat im Internet ein System zur Suche von Juristen aufgeschaltet. Der Spezialist soll Rechtslage und Chancen kurz einschรคtzen. Die Schutzvereinigung Schweizer Anleger bietet fรผr 200 Franken eine Voruntersuchung an (Telefon 043/499 99 33, Internet: www.svsa.ch). Fรผr Bankkunden ist der kostenlose Weg รผber den Bankenombudsmann angezeigt (Telefon 01/213 14 50, Internet: www.bankingombudsman.ch). Dort รผberprรผfen Fachleute das Dossier; ist
etwas nicht in Ordnung, nimmt der Ombudsmann direkt Kontakt mit der Bank auf. Bei Problemen mit einem Vermรถgensverwalter hilft der Verband Schweizerischer Vermรถgensverwalter (Telefon 01/228 70 10, Internet: www.vsv-asg.ch).
รœberlegen Sie sich sehr gut den letzten Schritt, nรคmlich die Bank oder den Vermรถgensverwalter vor den Kadi zu zerren. Denn das Prozessieren ist eine langwierige und teure Angelegenheit. Auf der Site des Zรผrcher Anwaltsverbands (www.zav.ch) lรคsst sich kalkulieren, wie hoch die Grundgebรผhr fรผr die erste Verhandlung zu stehen kommt. Verlangen Sie vom Anwalt einen verbindlichen Kostenvoranschlag sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse.

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Holen Sie bei einem hohen Streitwert die Meinung eines zweiten Juristen ein.

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