Gerade Banken, aus Erfahrung gewitzt, sichern sich gegen allfΓ€llige Klagen gut ab. Und dennoch: Sind Sie ΓΌberzeugt, dass Ihr VermΓΆgen nicht nach Ihren Vorgaben verwaltet worden ist, sollten Sie sich wehren. Sprechen Sie zuerst mit dem VermΓΆgensverwalter. Oft lassen sich so IrrtΓΌmer aufklΓ€ren. Bei klaren Schnitzern seitens der Bank werden dem Kunden meistens Kompensationszahlungen angeboten.
Kommt es nicht zur Einigung, legen Sie einem Rechtsanwalt alle Unterlagen vor. Der Schweizerische Anwaltsverband (www.swisslawyers. com) hat im Internet ein System zur Suche von Juristen aufgeschaltet. Der Spezialist soll Rechtslage und Chancen kurz einschΓ€tzen. Die Schutzvereinigung Schweizer Anleger bietet fΓΌr 200 Franken eine Voruntersuchung an (Telefon 043/499 99 33, Internet: www.svsa.ch). FΓΌr Bankkunden ist der kostenlose Weg ΓΌber den Bankenombudsmann angezeigt (Telefon 01/213 14 50, Internet: www.bankingombudsman.ch). Dort ΓΌberprΓΌfen Fachleute das Dossier; ist
etwas nicht in Ordnung, nimmt der Ombudsmann direkt Kontakt mit der Bank auf. Bei Problemen mit einem VermΓΆgensverwalter hilft der Verband Schweizerischer VermΓΆgensverwalter (Telefon 01/228 70 10, Internet: www.vsv-asg.ch).
Γberlegen Sie sich sehr gut den letzten Schritt, nΓ€mlich die Bank oder den VermΓΆgensverwalter vor den Kadi zu zerren. Denn das Prozessieren ist eine langwierige und teure Angelegenheit. Auf der Site des ZΓΌrcher Anwaltsverbands (www.zav.ch) lΓ€sst sich kalkulieren, wie hoch die GrundgebΓΌhr fΓΌr die erste Verhandlung zu stehen kommt. Verlangen Sie vom Anwalt einen verbindlichen Kostenvoranschlag sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse.
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Holen Sie bei einem hohen Streitwert die Meinung eines zweiten Juristen ein.