Die Bank am Bellevue wehrt sich: Sie zieht einen Entscheid der Finanzmarktaufsicht (Finma) ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Die Bank wehrt sich gegen den Vorwurf, sie habe dem Investor Giorgo Behr bei seinem Einstieg bei sia Abrasives in unzulΓ€ssiger Weise geholfen.
Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte der Bank Mitte MΓ€rz eine schwere Verletzung ihrer Organisations- und GewΓ€hrspflichten vorgeworfen. Der Vorwurf fiel im Zusammenhang mit der Untersuchung gegen den Industrieinvestor Giorgo Behr wegen einer mΓΆglichen Verletzung der Meldepflichten.
Der Investor hatte Anfang April 2008 mitgeteilt, er besitze gut einen FΓΌnftel der Aktien des Schleifmittelherstellers sia Abrasives. Nach seinen Angaben hatte seine Investorengruppe den Anteil innerhalb weniger Tagen erworben. GemΓ€ss BΓΆrsengesetz mΓΌssen Anleger melden, wenn sie bei einem Unternehmen gewisse Stimmrechtsschwellen ΓΌberschreiten.
Aus Sicht der Finma hatte die Bank am Bellevue aber bereits seit mindestens Januar 2008 Aktien des Thurgauer Unternehmens gekauft. Die Bank habe die Titel auf Rechnung ihrer Kunden erworben und bei diesen "parkiert", obwohl geplant gewesen sei, die Aktien an Behr weiter zu verkaufen.
Nun wehrt sich die Bank am Bellevue beim Bundesverwaltunggericht gegen diese "unzutreffende" VorwΓΌrfe, wie sie am Abend mitteilte. Sie gab bereits Mitte MΓ€rz bekannt, dass sie eine entsprechende Beschwerde prΓΌfe.
Gegen Giorgio Behr hatte die Finma in der gleichen Angelegenheit Strafanzeige eingereicht. Behr hat bereits angekΓΌndigt, er werde Beschwerde erheben.
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Das Thurgauer Unternehmen sia Abrasives gehΓΆrt seit Ende 2008 der deutschen Bosch-Gruppe. Behr konnte seine Beteiligung von schliesslich 40 Prozent aber mit grossem Gewinn verkaufen.