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Grundversorgung: Schattenboxen um Service public

Von der ganzen Palette der Kommunikationsdienste ist heute einzig der telefonische Festanschluss landesweit garantiert.

red

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Der Bauernhof im hinteren Napfgebiet wΓ€re von der Aussenwelt fast abgeschnitten, gΓ€be es da nicht die 17-jΓ€hrige Tochter. Denn weder die Eltern noch die beiden SΓΆhne sind per E-Mail oder ΓΌber ein Handy zu erreichen. Auf ihrem Hof gibt es zwar einen Computer, doch dessen analoger Anschluss wird nur selten benutzt: Zu langsam ist er, und wenn einer der Familie ins Internet geht, ist der Hof telefonisch fΓΌr niemanden mehr erreichbar. Also bringt die Tochter die E-Mails jeweils ausgedruckt aus dem Lehrbetrieb nach Hause. Auch fΓΌr die SMS ist sie zustΓ€ndig, auch wenn sie diese als einzige Handybesitzerin der Familie wegen fehlenden Empfangs im heimischen Tal erst dann bekommt, wenn sie die Gegend morgens auf dem Weg zur Arbeit verlΓ€sst.
Mangelnder Service public? DarΓΌber zu jammern, wΓ€re angesichts der heutigen Gesetzeslage verfehlt. Denn der Festanschluss ist garantiert, der Anschluss kΓΆnnte mit ISDN ergΓ€nzt werden, und im Dorf, einige Kilometer weiter talabwΓ€rts, steht auch noch eine Telefonkabine fΓΌr den Notfall. Dies ist das, was unter Service public durch das Fernmeldegesetz garantiert wird – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Denn ein ADSL-Breitbandanschluss gehΓΆrt ebenso wenig zur staatlich festgelegten Grundversorgung wie die Mobilkommunikation, was in der laufenden Diskussion ΓΌber den Service public gerne unter den Tisch gewischt wird.

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VΓΆllig unabhΓ€ngig von den Besitzstrukturen der Swisscom liesse sich der Grundversorgungsauftrag jederzeit ausweiten, schliesslich wird dieser in Bern alle fΓΌnf Jahre neu ausgehandelt. So wie sich etwa die Grundversorgung mit Telefonkabinen garantieren liesse, kΓΆnnte man auch die Breitbanddienste mit DSL-Technologie gesetzlich festschreiben. Und selbst in der Mobiltelefonie wΓ€re dies mΓΆglich: etwa bei der Vergabe von neuen Mobilfunklizenzen. Bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen forderte das Bundesamt fΓΌr Kommunikation (Bakom) von den Bietern eine Abdeckung von 50 Prozent. Dabei hΓ€tte die BehΓΆrde ebenso gut 80 oder 95 Prozent festschreiben kΓΆnnen, was allerdings die VersteigerungserlΓΆse deutlich nach unten gedrΓΌckt hΓ€tte – ErlΓΆse, von denen man auch einen Teil in einen Fonds einspeisen kΓΆnnte, Γ€hnlich wie dies in den USA geschieht. Dort wird aus dem so genannten Universal Service Fund, an dem sich alle Telekomgesellschaften beteiligen, die Erschliessung unrentabler lΓ€ndlicher Regionen finanziert.

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