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Kommentar zu den UBS-Kapitalvorschriften

Der Ständerat hat richtig entschieden

Der Ständerat ist dem Bundesrat mehrheitlich gefolgt und verlangt von der Schweizer Grossbank mehr Eigenkapital fürs Auslandgeschäft. Hoffenlich zieht auch der Nationalrat mit.

Michael Heim Handelszeitung

«Sicher ist nur: Sollte die UBS wieder einmal in eine existenzielle Krise geraten, wird der Staat in die Bresche springen», schreibt Handelszeitung-Redaktor Michael Heim.
«Sicher ist nur: Sollte die UBS wieder einmal in eine existenzielle Krise geraten, wird der Staat in die Bresche springen», schreibt Handelszeitung-Redaktor Michael Heim.HZ

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Die UBS konnte sich im Ständerat nicht durchsetzen. Dieser hat einer klaren Verschärfung des Bankengesetzes zugestimmt. Er ist mit der 90-prozentigen Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen einer Vorlage von Finanzdirektorin Karin Keller-Sutter, die 100 Prozent gefordert hatte, weitgehend gefolgt. Die von der Ständeratskommission eingebrachte Variante, wonach die Hälfte der 100 Prozent über AT1-Hybridanleihen hätte gestellt werden können, wurde abgelehnt. Dass der Ständerat trotz massivem Lobbying der Bank nicht eingeknickt ist, ist ihm hoch anzurechnen. Zu hoffen ist, dass der Nationalrat als Zweitrat diese Linie fortsetzt.
Voraus ging eine harte Debatte. Es war absehbar, dass Keller-Sutters Vorlage auf Gegenwind stossen würde. Ihre Forderung war mutig, konsequent – und letztlich richtig. Fakt ist, dass der Niedergang der Credit Suisse zeigte, wie wichtig Eigenkapital für die Stabilität einer Bank ist. Und dass man der CS in den Jahren zuvor diesbezüglich zu weit entgegengekommen war.

Die Kapitalisierung der Auslandsbeteiligungen war auch bei der CS entscheidend

Streng genommen ging die CS nicht an mangelndem Eigenkapital zugrunde, sondern weil ihr in einem Lehrbuch-Bank-Run die Liquidität ausging. Allerdings zeigte sich im Nachhinein auch, dass die CS-Strukturen Notverkäufe im Ausland erschwerten, weil durch diese die Gesamtkapitalisierung der Bank abgenommen hätte – ein gefährlicher Mechanismus, der nun korrigiert wird. Ob mehr Kapital die CS gerettet hätte, weiss niemand, denn da lag auch sonst einiges im Argen. Klar ist nur: Die Bank wäre kollabiert, hätte man nicht die Notübernahme orchestriert.

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Mehr Eigenkapital ist für eine Bank nicht gratis zu haben. Die UBS muss das Kapital mit Dividenden verzinsen, die erst mal verdient werden müssen. Und ja, die verschärften Regeln schränken das Auslandsgeschäft stärker ein, weil sie dort Kapital binden. Die Bank muss ihre Risiken bewusster wählen, und genau darum geht es bei der Gesetzesrevision. Die UBS hat sich mit Kräften dagegen gewehrt – und das ist auch ihr gutes Recht. Es ist der Bank hoch anzurechnen, dass sie mit offenem Visier gekämpft und sich damit nicht nur Freunde gemacht hat.

Hybridkapital ist kein gleichwertiger Ersatz für Eigenkapital

Bleibt die Frage des Hybridkapitals. Es ist zu hoffen, dass dieses Instrument vom Nationalrat nicht wieder hervorgeholt wird. Hybridanleihen taugen, um im schlimmsten Fall eine Abwicklung zu erleichtern – wie bei der CS. Doch darum wäre es nicht gegangen. Hier hätten AT1-Anleihen schon lange vor einem Krisenfall für eine Stabilisierung sorgen sollen – über Spezialkonditionen und eine Wandlung in Eigenkapital. Das wäre eine Neuheit, und niemand weiss, ob die Zündung dieser ersten Stufe nicht gerade das Gegenteil bewirken würde. Löst das nicht erst recht einen Bank-Run aus, weil die Kunden die Wandlung als Krisensignal deuten? Kritiker sagen ja, die UBS sagt nein. Wissen tut das niemand.

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Sicher ist nur eines: Sollte die UBS wieder einmal in eine existenzielle Krise geraten, wird der Staat in die Bresche springen. Und das sind wir alle als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das gilt es, so gut es geht, zu verhindern.
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