Vor kurzem wurde bekannt, dass der Journalist Lukas Hässig («Inside Paradeplatz») wegen Bankgeheimnisverletzung angeklagt werden soll. Das Zürcher Obergericht zwingt die Staatsanwaltschaft, Anklage zu erheben – und das gegen deren Willen, sie wollte mit Blick auf die Pressefreiheit von einer Anklage absehen. Zum ersten Mal soll nun also ein Journalist für eine Bankgeheimnisverletzung bestraft werden. Das ist absurd und stellt der Pressefreiheit in der Schweiz ein schlechtes Zeugnis aus.
Was ist passiert? Auslöser waren Berichte auf Hässigs Website im Jahr 2016, die von Verfehlungen der Bankmanager Pierin Vincenz und Beat Stocker im Umfeld von Raiffeisen und Aduno handelten. Die Berichte bezogen sich unter anderem auf Informationen aus der Bank Julius Bär, die Hässig zugespielt worden waren. Diese Informationen trugen massgeblich zur Aufklärung der Affäre Vincenz bei. Hässig wurde dafür 2017 zum Wirtschaftsjournalisten des Jahres gekürt.
«Die ganze Schweiz, ein grosses Bankgeheimnis.»
Das Ganze wäre ein normales Stück Journalismus, wäre nicht 2015 das Bankgesetz verschärft worden. Seither drohen nicht nur den Bankangestellten Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren, wenn sie das Bankgeheimnis verletzen, sondern auch einem Empfänger dieser Informationen, wenn er das Geheimnis «weiteren Personen offenbart oder für sich oder einen anderen ausnützt». Die ganze Schweiz, ein grosses Bankgeheimnis.
Man dachte damals primär an Spione fremder Steuerbehörden. Doch getroffen hat der Gesetzgeber auch Journalistinnen und Journalisten, denen es seither strafrechtlich verboten ist, Bankbeziehungen gegen den Willen der Kontoinhaber zu thematisieren, wenn sie über Bankangestellte von den Kontodaten erfuhren. Das geht zu weit.
Das Bankgeheimnis ist einst nicht erfunden worden, um die Medienberichterstattung einzuschränken, sondern um Banken davon abzuhalten, leichtfertig mit ausländischen Behörden zu kooperieren. Doch während diese Hürden in den letzten Jahrzehnten massiv gesenkt wurden – etwa über den 2014 eingeführten automatischen Austausch von Bankkundendaten an Steuerbehörden –, hat man den Medien mit dem Zusatzparagrafen Steine in den Weg gelegt.
Es geht hier nicht darum, das Bankgeheimnis abzuschaffen. So wie Ärzte dafür sorgen müssen, dass niemand an medizinische Daten kommt, bleibt es richtig, dass Banken die Kontoauszüge unter Verschluss halten. Doch ein Geheimnis verletzen kann nur, wer zuvor aufgrund einer Vertrauensbeziehung in etwas eingeweiht wurde. Das trifft auf Bankerinnen und Banker zu, nicht aber auf Medienschaffende. Es geht auch nicht um Persönlichkeitsschutz. Dieser ist auch ohne Bankgeheimnis gewährt. Denn Medien dürfen nur dann über die finanziellen Verhältnisse einer Person berichten, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.
Lukas Hässig wäre der erste Journalist, der wegen Bankgeheimnisverletzung verurteilt würde, nur weil er seinen Job gemacht hat. Diese Bestimmung gehört abgeschafft. Hässig wird das zwar nicht mehr helfen. Der Gesellschaft als Ganzer wäre damit aber gedient. Und dem Ansehen der Schweiz.