Die 13. AHV-Rente wird nicht durch Lohnbeiträge finanziert werden. Dies hat der Nationalrat in einem historischen Entscheid vom Mittwoch beschlossen. Historisch, weil eine Mehrheit von SVP, FDP und Grünliberalen den Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz hauchdünn mit 98 zu 96 Stimmen abgelehnt hat. Ein Zurückkommen ist prozedural nicht mehr möglich.
Damit bleiben die Mehrausgaben aus der AHV-Zusatzrente ungedeckt. Der Fehlbetrag beträgt rund 2,8 Milliarden Franken jährlich. Das ist, so negativ es ist, eine gute Nachricht. Weil so der Reformdruck auf den Bundesrat und das Parlament aufrechterhalten bleibt. Die AHV ist strukturell in der Schieflage – und diese verschärft sich je länger, je mehr. 1980 finanzierten vier Erwerbstätige eine pensionierte Person. Das war erträglich. Heute finanzieren noch 3 bis 3,2 Erwerbstätige eine AHV-Rentnerin. Bis im Jahr 2041 prognostiziert der Bund eine deutliche Verschiebung. Dann werden voraussichtlich noch 2,1 Erwerbstätige für eine Rentnerin aufkommen. Bis dahin erhöht sich der Finanzierungsdruck auf die erwerbstätige Generation enorm.
Ein Schuss vor den Bug von Elisabeth Baume-Schneider
Diese Entwicklung verlangt eine strukturelle Reform der AHV, indem das Rentenalter erhöht wird – so wie in den allermeisten europäischen Ländern. Doch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) und mit ihr die Mitte-Partei und der linke Teil des Parlaments weigern sich standhaft, dieses Problem anzugehen. Ihre Antwort war bisher: Wir erhöhen die Steuern, dann kommt alles gut. Jetzt hat diese Taktik Schiffbruch erlitten.
Baume-Schneider hat von Anfang an auf Steuererhöhungen gesetzt, statt zu reformieren. Der Gesamtbundesrat hat sie dabei nicht gebremst. Das jetzige Nein des Parlaments ist ein starkes Signal an den Gesamtbundesrat, Baume-Schneider zur Ordnung zu rufen und ihr einen neuen Auftrag zu erteilen. Dieser lautet: Lege eine Reform vor, die das Rentenalter in Schritten erhöht. Möglich wäre etwa eine stufenweise Erhöhung auf 67 bis 68 Jahre mit einer langen Übergangszeit bis 2040. Faustregel: Ein um ein Jahr höheres Rentenalter spart der AHV rund 2 Milliarden Franken jährlich. Anders gesagt: Die Zusatzausgaben für die 13. AHV-Rente wären mit einer Erhöhung auf 67 Jahre finanziert. Mit diesem Szenario muss sich Baume-Schneider auseinandersetzen.
Die Bürgerlichen sollten darüber hinaus entschlossen die verbleibende, bewilligte Erhöhung der Mehrwertsteuer bekämpfen. Die Räte haben – vorbehaltlich der Schlussabstimmung – der Erhöhung des Normal-Mehrwertsteuersatzes um 0,4 Prozentpunkte zugestimmt; er soll unbefristet von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Diese Erhöhung wird an der Urne entschieden. Und dort besteht die theoretische Chance, dass sie abgelehnt wird. Aber bisherige Volksentscheide zur AHV haben gezeigt, dass die Stimmbürgerschaft bei der AHV ausgabenfreudig ist, weil die Rentnerjahrgänge an der Urne dominieren. Umso mehr muss der Bundesrat die Chance packen und die verbleibende Finanzierungslücke zur Reform nutzen.