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Frauen und Finanzen

Der Guetsli-Effekt

Lebkuchen, Spekulatius und die steuerfreien Beiträge in die 3. Säule – ja, das hängt tatsächlich miteinander zusammen.

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«Ab diesem Jahr sind erstmals nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich. Für Frauen ist das ein echter Gamechanger», schreibt Anne-Barbara Luft.
«Ab diesem Jahr sind erstmals nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich. Für Frauen ist das ein echter Gamechanger», schreibt Anne-Barbara Luft.BILANZ

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Der Ehemann ist glücklich. Seit einigen Wochen gibt es im Supermarkt wieder seine Leib- und Magenspeise: Lebkuchenherzen mit Aprikosenfüllung, direkt neben den Spekulatius und den Pfeffernüssen. Während andernorts ein Sturm der Empörung darüber ausbricht, dass in diesem Jahr die Weihnachtsguetsli «noch früher als im vergangenen Jahr» in die Regale geräumt werden, wird hier bei 30 Grad Lebkuchen verputzt.
Bleiben Sie am besten entspannt. Verstehen Sie die Adventsguetsli im Spätsommer einfach als süssen Reminder. Traditionell überweist die Schweiz ihre Beiträge für die 3. Säule erst um den dritten Advent in vorweihnachtlicher Steuerpanik. Doch die Spielregeln haben sich geändert: Ab diesem Jahr sind erstmals nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich – rückwirkend für Beitragslücken, die ab 2025 entstanden sind.

Vorsorgelücken wegen Babypausen und Teilzeitpensen

Besonders für Frauen ist das ein echter Gamechanger. Wegen Babypausen, Teilzeitpensen oder schwankender Einkommen sehen ihre Vorsorgekonten oft wie geplünderte Adventskalender aus. Künftig lassen sich verpasste Einzahlungen bis zu zehn Jahre lang nachholen und steuerlich voll abziehen. Allerdings hat der Gesetzgeber den Riegel vor allzu kreative Nachzahlungen geschoben: Wer eine Lücke ausgleichen will, muss im laufenden Jahr zuerst den regulären Maximalbetrag vollständig einzahlen. In diesem Jahr sind das 7258 Franken. Zudem ist der Nachzahlungsbetrag pro Jahr auf diesen Maximalbetrag gedeckelt. Sowohl im Lückenjahr als auch im Jahr der Nachzahlung muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen geflossen sein. Unbezahlte Elternzeiten ganz ohne Erwerbseinkommen bleiben von der Regelung leider ausgeschlossen. Wer alle Kriterien erfüllt, erlebt bei der Steuererklärung durch den zusätzlichen Abzug ein echtes Highlight. Ungefähr so wie ein vergessenes Weihnachtsgeschenk, das man erst an Epiphanie hinter dem Sofa entdeckt.

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Es klingelt an der Tür. Der freundliche DHL-Bote überreicht schwitzend ein Päckchen aus Nürnberg. «Wer hat denn um Himmels willen etwas bei Lebkuchen-Schmidt bestellt?» Ach ja, da kommt er schon angelaufen, der Lebkuchenmann.

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