Anstoss gab 2010 die Motion Gutzwiller «Für ein zeitgemässes Erbrecht». Unser Erbrecht, das 1912 in Kraft trat, war gegenüber Anpassungen auffallend resistent. In vielen Gebieten des Rechts gab es Bewegungen und Zwänge zu Revisionen. Bedingt durch grundlegend veränderte gesellschaftliche, ökonomische und soziotechnologische Realitäten mussten sich Rechtsprechung und Rechtsetzung permanent weiterentwickeln. Nur das Erbrecht blieb lange etwas leblos und wurde nach kontroversen Debatten in einer ersten Etappe novelliert.