Digitale Vermögenswerte sind im Schweizer Banking-Mainstream angekommen. Was vor wenigen Jahren noch als Experimentierfeld galt, hat sich fest in den Portfolios etabliert. Die Schweiz festigt ihren Ruf als «Crypto Nation» heute nicht mehr nur durch Start-ups in Zug, sondern durch eine Infrastruktur, die Sicherheit mit der Technologie der Blockchain verbindet. Dass dies keine Nische mehr ist, belegt der «Blockchain Pulsmesser» der Universität St. Gallen, der im Dezember 2025 veröffentlicht wurde. 86 Prozent der Schweizer Finanzinstitute verfolgen mittlerweile eine formale Blockchainstrategie. Während Privatanleger früher auf ausländische Börsen angewiesen waren, buhlen heute Staatsinstitute und spezialisierte Digital-Asset-Banken um die Gunst der Anleger.
Postfinance: Nahtlose Integration
Einer der grössten Player auf dem Schweizer Markt ist die traditionsreiche Postfinance. Und man verfolgt hier eine klare Strategie. Alexander Thoma, Head of Digital Assets bei der Postfinance, erklärt, dass man bewusst darauf geachtet habe, die Schwelle für den Einstieg so niedrig wie möglich zu halten. Seit dem Markteintritt im Februar 2024 setzt das Unternehmen auf eine nahtlose Integration in das bestehende Ökosystem. «Postfinance-Kunden benötigen kein zusätzliches Krypto-Wallet», sagt Thoma. «Über E-Finance oder die Postfinance-App können Kryptowährungen direkt gehandelt werden, ohne ein separates Wallet führen zu müssen.» Wer die Entscheidung lieber den Profis überlässt, kann dies ebenfalls tun. Er führt aus: «Mit der E-Vermögensverwaltung haben die Kunden ausserdem die Möglichkeit, Kryptowährungen in von uns verwaltete, diversifizierte Portfolios einzubinden, ohne selbstständig handeln zu müssen. Bei dieser Delegationslösung übernehmen Expertinnen und Experten die Zusammenstellung des Portfolios, inklusive der Kryptopositionen.» Das Angebot umfasst derzeit 22 Kryptowährungen, darunter Schwergewichte wie Bitcoin und Ethereum, aber auch den Stablecoin USDC. In Sachen Sicherheit macht die Bank zudem keine Kompromisse, denn man unterliegt hier strengen Sicherheitsvorgaben und hält sich an höchste Standards, um die digitalen Vermögenswerte der Kunden zuverlässig zu verwahren. Ein direkter Übertrag bestehender Bestände von anderen Börsen ist momentan jedoch noch nicht möglich. Thoma hält aber fest: «Die Funktion ist in der Entwicklung, und wir werden zu gegebener Zeit weitere Details dazu bekannt geben.» In Sachen Gebühren setzt die Postfinance auf ein degressives Modell, das vor allem grössere Volumina belohnt. Die Handelsgebühren starten bei 0,95 Prozent, sinken aber ab einem Umsatz von einer Viertelmillion Dollar auf 0,75 Prozent und erreichen bei Beträgen über 1 Million ihren Tiefpunkt von 0,55 Prozent. Die jährlich anfallende Portfoliogebühr beträgt bei kleineren Beständen 0,15 Prozent, und ab 1 Million Franken sinkt sie auf 0,05 Prozent. Wer sich für das Staking entscheidet, muss zudem beachten, dass die Bank auf die ausgeschütteten Rewards eine Gebühr von 20 Prozent erhebt.
Sygnum: Absolute Fokussierung
Während die Postfinance die Breite abholt, agiert die Sygnum Bank als spezialisierte Akteurin an der Schnittstelle zwischen traditioneller Finanzwelt und digitaler Zukunft. Thomas Brunner, Head of Custody and Staking bei der Sygnum, sieht die Bank als umfassende Dienstleisterin. Das Angebot beinhaltet eine Auswahl von über sechzig digitalen Vermögenswerten, die mehr als 90 Prozent des gesamten Kryptomarkts abdecken. Die Sicherheitsphilosophie bei der Sygnum ist dabei tief in der Schweizer DNA verwurzelt. Thomas Brunner erläutert die Architektur des Instituts: «Vermögenswerte bei der Sygnum werden durch eine mehrschichtige Sicherheitsarchitektur auf Bankniveau geschützt, die Schweizer Sicherheits-Hardware, branchenführende physische und Cybersicherheitsmassnahmen sowie geografisch redundante Schweizer Rechenzentren kombiniert.» Ein entscheidender Vorteil für die Kunden ist die rechtliche Absicherung im Ernstfall. Brunner macht deutlich: «Als Finma-regulierte Schweizer Bank verwahrt die Sygnum die digitalen Vermögenswerte der Kunden gemäss dem Schweizer Bankengesetz separiert von der Bilanz, was eine Segregation im Falle einer Insolvenz unterstützt.» Im Gegensatz zu klassischen Instituten erlaubt die Sygnum den nahtlosen Transfer von bestehenden Beständen. Brunner bestätigt: «Sie können Kryptobestände nahtlos von anderen Plattformen einzahlen oder abziehen. Um unsere hohen Sicherheits- und Regulierungsstandards zu gewährleisten, durchlaufen alle Transfers AML- und Compliance-Prüfungen, um die Sicherheit Ihrer Vermögenswerte und die Integrität der Plattform sicherzustellen.» Final hält er fest, dass die Sygnum ein integriertes Bankerlebnis bietet, bei dem die digitalen Vermögenswerte der Kunden und die traditionellen Währungskonten in einem einzigen, sicheren Raum zusammengeführt werden.
Zuger Kantonalbank: Pionierarbeit
Und schlussendlich darf die Zuger Kantonalbank (Zuger KB) nicht vergessen werden. Denn während viele Institute damals abwarteten, übernahm sie die Vorreiterrolle und war die erste Schweizer Kantonalbank, die ihren Kunden den direkten Handel mit Kryptowährungen ermöglichte. Damit setzte sie einen Meilenstein für die Akzeptanz digitaler Assets im klassischen Kantonalbankensektor. Das Institut konzentriert sich dabei auf eine sorgfältig ausgewählte Palette etablierter Währungen wie Bitcoin und Ethereum, ergänzt durch relevante Altcoins wie Solana, Cardano oder Polygon. Jan Damrau, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Departement Unternehmenssteuerung von der Zuger Kantonalbank, betont die technische Einfachheit: «Für den Handel und die Verwahrung von Kryptowährungen benötigen unsere Kunden kein eigenes oder externes Krypto-Wallet.» Die digitalen Werte erscheinen im E-Banking wie gewöhnliche Wertschriften im Depot und sind eindeutig der jeweiligen Kundenbeziehung zugeordnet. Sicherheit geniesst oberste Priorität, weshalb die Bank auf eine Zusammenarbeit mit Experten setzt. Damrau erklärt dazu: «Die Verwahrung und der Handel von Kryptowährungen erfolgen über unseren Partner, die Sygnum Bank AG.» Das Angebot ist daher sehr ähnlich aufgebaut wie bereits bei der Sygnum beschrieben. Man nutzt mehrstufige Sicherheitsprozesse inklusive eines Private-Key-Managements in der Schweiz. Transaktionen werden marktüblich in Dollar abgewickelt, wobei eine automatische Umrechnung über Franken-Konten möglich ist. Geht es um die Gebührenstruktur, sind die Zuger klar aufgestellt. Transaktionsgebühren werden gestaffelt berechnet – von 1,30 Prozent bis zu einer Höhe von 50'000 Franken bis zu 0,70 Prozent ab einer Höhe von 300'000 Franken. Anlagegebühren betragen rund 0,60 Prozent bis zu einem Kryptovermögen von 3 Millionen Franken, ab dann sinken sie bis auf 0,45 Prozent. Abschliessend unterstreicht der Experte: «Unsere Kundschaft muss sich daher nicht um die technische Verwaltung von privaten Schlüsseln, Wallet-Adressen oder Sicherungsprozessen kümmern.» Markt mit Aussicht
Dass das Engagement der Banken in Bezug auf Krypto notwendig ist, zeigen aktuelle Erhebungen der Hochschule Luzern (HSLU). Laut der «Crypto Assets Study 2025» hat der Markt eine neue Dimension erreicht: Das weltweit verwaltete Vermögen in Krypto-Assets stieg bis Mitte 2025 auf rund 3,5 Billionen Dollar. In der Schweiz und Liechtenstein wuchs das Volumen in indirekten Anlageprodukten wie Fonds innerhalb von zwölf Monaten um rund zwei Drittel auf 15 Milliarden Franken. Studienleiter Thomas Ankenbrand stellte bei der Verkündung der Ergebnisse fest, dass die Krypto-Assets den Sprung aus der Nische endgültig geschafft haben und sich als eigene Anlageklasse etablieren. Besonders auffällig: Laut HSLU sind bereits rund 11 Prozent der Schweizer Bevölkerung in diesem Bereich investiert. Die Anleger fordern dabei zunehmend Transparenz und Sicherheit, was den hiesigen Banken einen massiven Standortvorteil gegenüber reinen Onlinebörsen verschafft. Trotz der technologischen Euphorie bleibt die steuerliche Behandlung in der Schweiz präzise. Kryptowährungen gelten als Vermögenswerte und müssen zum jeweiligen Jahresendwert als Vermögen deklariert werden. Alexander Thoma erinnert an die rechtlichen Rahmenbedingungen: «Erzielte Kapitalgewinne sind für die meisten Privatpersonen steuerfrei, sofern keine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt. Erträge aus Staking gelten hingegen als Einkommen und sind entsprechend zu versteuern.» Die Schweiz positioniert sich hier als Vorreiterin, die Innovation zulässt, ohne die Grundpfeiler der Sicherheit preiszugeben – muss nun aber auch dranbleiben. Die Integration von Krypto-Assets in das klassische Banking ist demnach kein Experiment mehr, sondern ein notwendiger Service für eine neue Generation von Anlegern und Anlegerinnen, die den Komfort ihrer Hausbank mit der Renditechance digitaler Werte verbinden wollen.