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Frauen und Finanzen

Steuern und Liebe

Die Heiratsstrafe verschwindet. Das sind gute Neuigkeiten für junge und ältere Ehepaare. Bleibt eine Frage: Wer mäht den Rasen?

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«Mit dem Inkrafttreten der Individualbesteuerung steigt die Chance, dass sich Frauen stärker mit Finanzen befassen», schreibt Anne-Barbara Luft. BILANZ

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Im Mai steht der Hochzeitstag an. Der Ehemann hat einen romantischen Moment und fragt: «Und, würdest du mich auch nach 19 Jahren noch heiraten?» Zeit für einen kleinen Scherz unter Eheleuten: «Da jetzt die Individualbesteuerung kommt, spricht eigentlich nichts dagegen.» Langes Gesicht.
Dabei ist das eine gute Nachricht – zumindest für berufstätige verheiratete Frauen. Bisher werden die Einkommen von Ehepaaren gemeinsam besteuert. Wegen der Steuerprogression zahlen verheiratete Zweitverdiener-Paare oft deutlich mehr als unverheiratete Paare mit demselben Gesamteinkommen. Das neue Gesetz tritt spätestens 2032 in Kraft. Für Frauen als Zweitverdienerinnen sinkt die Steuerlast, weil jeder Partner das Einkommen zum eigenen, tieferen Satz versteuert.
Die Reform macht die steuerliche Verantwortung stärker zur Sache jeder einzelnen Person; damit steigt die Chance, dass sich auch verheiratete Frauen stärker mit eigenen Finanzen, Vermögen, Vorsorge und Abzügen befassen, statt diese Aufgaben wie bisher vor allem dem Ehemann zu übertragen – wie Rasen mähen und Müll raustragen.
Da nun jeder seine eigene Steuererklärung einreicht, werden auch die Abzüge, beispielsweise für die dritte Säule, nicht mehr addiert. Die Steuerwirkung der Einzahlung bleibt also individuell beim einzahlenden Partner. Auch bei der Pensionskasse gilt künftig die Einzelbetrachtung. Kapitalbezüge aus der zweiten Säule werden nicht mehr mit den Bezügen des Ehepartners zusammengezählt, sondern separat besteuert. Man profitiert also nicht nur bei der Einkommenssteuer, sondern auch bei der späteren Vorsorgebesteuerung. Zudem erleichtert die getrennte Steuererklärung die Vorsorgeplanung, weil Ehepaare ihre Bezüge nicht mehr aufeinander abstimmen müssen, um eine ungünstige gemeinsame Besteuerung zu vermeiden.

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Der Ehemann ist immer noch etwas beleidigt. Versöhnliche Worte sind angebracht: «Natürlich würde ich dich wieder heiraten, auch ohne Steuerersparnis.» Aber er hört die Antwort schon nicht mehr. Ist schon auf dem Weg in den Garten – wahrscheinlich will er den Rasen mähen.

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