So funktioniert eine Bauherrenvertretung
Wer als Nicht-Bauprofi ein grösseres Projekt plant, sollte sich eine Bauherrenvertretung leisten, denn die Aufgaben sind komplex (siehe Liste unten). Die Honorierung der Bauherrenvertretung ist Verhandlungssache. In der Regel berechnet sie sich in Prozent der Bausumme. Bei grösseren Objekten (ab zehn Millionen Franken) beträgt der Satz zwischen 1,5 und 3,5 Prozent. Bei Projekten mit einer Million Franken Investitionsvolumen kann das Honorar auch acht Prozent betragen. Wer eine Pauschale wählt, hat den Vorteil, dass die Vertretung nicht belohnt wird, wenn die Kosten höher ausfallen. Es werden auch Verträge geschlossen, bei denen die Bauherrschaft der Vertretung einen Bonus gewährt, wenn die Bausumme tiefer ausfällt als budgetiert. Mit solchen Verträgen riskiert man aber, dass die Qualität leidet.
Die Aufgaben der Bauherrenvertretung
1. Festlegung der juristischen und der Promotions-Organe
• Evaluation der möglichen Interessenten
• Bildung des Konsortiums
• Festlegung der juristischen Organe
2. Rahmenvorbereitungen bis zum Erhalt einer Vorbewilligung
• Perimeteranpassungen, Dienstbarkeiten, Parzellenabtretungen, Miteigentümeranpassungen usw.
• Bei Abrissobjekten: Vorgehen mit Mietern
• Verhandlungen mit den Behörden in Zusammenarbeit mit dem Architekten
3. Baubewilligung und Projektstudie
• Marktanalyse, Festlegung des Bauprogramms
• Machbarkeitstudie, finanzielle Studien
• Begleitung des Architekten
• Erhalt der Abriss- und Baubewilligung
mit dem Architekten
4. Finanzierung bis zur Eröffnung des Baukredites
• Beziehungen zum Geldgeber
• Erhalt des Baukredites und Konsolidierung der Hypotheken
• Finanzielle Studien für Bauherren und Dritte
5. Vorbereitung und Realisierung des Baus
• Lösung der baurechtlichen Fragen
• Begleitung des Architekten in der Wahl der Ausstattung und der technischen Optionen
• Planung mit dem Architekten hinsichtlich Generalunternehmung oder Bauleitung
• Prüfung der Ausschreibungsverträge
• Verhandlungen mit den Unternehmen
• Teilnahme an den Bausitzungen
• Erhalt der Mietbewilligungen
6. Bauabnahme und Kontrolle
• Teilnahme an den Abnahmen mit dem Architekten
• Koordination der Interventionen des Architekten
• Sicherung der Abschlussarbeiten
• Begleitung des Besitzers, um Art. 371 OR
und die SIA-Normen zu gewährleisten