Dies ist den Behörden erlaubt, wenn der mutmassliche Steuerschuldner keinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Mit der Wohnsitznahme in der Schweiz entfällt daher ein Rechtsgrund für die Blockade über seine Vermögen. Schwarzenbach bestreitet die Vorwürfe und kämpft vor dem Steuerrekursgericht gegen die Steuerforderung: «Ich bin nicht Kunsthändler, sondern Sammler.» Die Sammlung umfasst heute 2400 Bilder, 550 Skulpturen, 1200 Möbelstücke und rund 2250 Kleinobjekte.