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Kommentar zu Arbeitslosigkeit

Inkompatible Ideen aus Brüssel

Die EU will, dass arbeitslos gewordene Grenzgänger vom Land der letzten Arbeitgeberin finanziert werden. Wie die Schweiz klug kontern soll.

Andreas Valda

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«Wir lassen uns nicht darauf ein, dass ausländische Arbeitslose von Schweizer RAV betreut werden», schreibt Andreas Valda, Bundeshausredaktor der Handelszeitung. HZ

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Wenn deutsche, italienische oder französische Grenzgänger hierzulande arbeitslos werden, berappen ihre Wohnsitzstaaten die Arbeitslosentaggelder. Die Schweiz erstattet den Ländern die effektiven Auslagen während drei bis fünf Monaten. So ist es im Freizügigkeitsabkommen vereinbart.
Jetzt soll sich das ändern. Die EU will, dass arbeitslos gewordene Grenzgänger künftig von dem Land betreut und entschädigt werden, in dem sie zuletzt arbeiteten. Dies gilt für alle am Binnenmarkt beteiligten Länder, nicht nur für die Schweiz. Die Folgen daraus sind erheblich, und die Schweiz sollte gut überlegen, wie sie reagiert.

Die Antwort der Schweiz auf drei Fragen

Drei Felder sind getrennt zu beurteilen: die Geld-, die Betreuungs- und die Rechtsfrage.
Zur Geldfrage: Das heutige System kommt die Schweiz billig zu stehen. Man könnte behaupten, sie profitiert. Die Schweiz zieht Grenzgängern dieselben ALV-Beiträge vom Lohn ab wie Inländern: 2,2 Prozent des Bruttolohns. Sie fliessen den hiesigen Arbeitslosenkassen zu.
Nach Handelszeitung-Schätzung nimmt die Schweiz jährlich rund 570 Millionen Franken für 400'000 Grenzgänger ein. Das sind 7 Prozent der ALV-Einnahmen. Die Schweiz erstattet ihren Wohnsitzstaaten rund 280 Millionen Franken (2025). Ergo nimmt sie knapp 300 Millionen mehr ein, als sie bezahlt. Klug wäre, wenn die Schweiz diesen «Profit» an die Wohnsitzstaaten überweist.

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Zur Betreuungsfrage: Die Schweiz betreibt ein aufwendiges System der Arbeitslosenbetreuung. Sie fordert und fördert. Sie fordert Präsenzpflicht im Land und den Nachweis von Stellensuche. Sie fördert mit Beratungen, Kursen und Umschulungen. Das System der Regionalarbeitsvermittlung (RAV) kostet jährlich eine halbe Milliarde Franken (2022) – pro arbeitslose Person rund 3000 Franken. Diesen Aufwand sollte die Schweiz nicht auf Grenzgänger ausdehnen. Es gilt das Inländerprinzip. Darauf muss die Schweiz in den angehenden Verhandlungen mit der EU beharren.
Die juristische Frage: Das Arbeitslosenrecht ist Verwaltungsrecht. Es kann in Wohnsitzstaaten der Arbeitslosen kaum durchgesetzt werden. Deshalb könnte eine Person dort auch nicht sanktioniert werden, wenn sie sich nicht um Stellen bemüht oder sich nicht monatlich beim RAV meldet. Aus juristischer Perspektive ist es ausgeschlossen, dass die Schweiz arbeitslos gewordene Grenzgänger betreut.
Wer schon einmal länger auf Reisen war, stellt nicht selten fest, dass etwa französische Reisende, denen man unterwegs begegnet, zu Hause als arbeitslos gemeldet sind. So viel zum Missbrauchspotenzial von Arbeitslosen in anderen Ländern.
Je nach Land herrschen andere Einstellungen in Sachen Arbeitslosigkeit als in der Schweiz. Unsere Strategie muss sein: Wir schicken die ganzen ALV-Lohnabzüge ins Ausland. 300 Millionen Mehrkosten sind verkraftbar. Aber wir lassen uns nicht darauf ein, dass ausländische Arbeitslose von Schweizer RAV betreut werden.

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