Guten Tag,
Zahlt Ihr Kunde nicht, kΓΆnnen Sie ihn betreiben. Als GlΓ€ubiger mΓΌssen Sie die Kosten vorschiessen. PrΓΌfen Sie vorgΓ€ngig, ob sich das lohnt.
Sabrina Frei
Werbung
Das ist zu tun
Gut zu wissen: Haben Sie bei Vertragsabschluss ein Pfand als Sicherheit verlangt (beispielsweise eine Liegenschaft bei einer Hypothek oder ein wertvolles SchmuckstΓΌck), mΓΌssen Sie diesen Pfandgegenstand und den Namen eines allfΓ€lligen DritteigentΓΌmers auf dem Betreibungsbegehren angeben. Handelt es sich beim Pfand um eine Liegenschaft und damit um ein sogenanntes Grundpfand, das verwertet werden soll, mΓΌssen Sie zudem angeben, ob die Liegenschaft dem Schuldner als Familienwohnung dient.
Werbung