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Inkasso-Leitfaden

Ihr Weg zum Geld: Der Schweizer Betreibungs-Guide

Zahlt Ihr Kunde nicht, kΓΆnnen Sie ihn betreiben. Als GlΓ€ubiger mΓΌssen Sie die Kosten vorschiessen. PrΓΌfen Sie vorgΓ€ngig, ob sich das lohnt.

Sabrina Frei

MΓΌnzen und Uhr
Sind Sie der Ansicht, dass Sie langsam zu Ihrem Geld – oder mindestens einem Teil davon – kommen kΓΆnnen? pexels

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Lohnt sich eine Betreibung?

Zahlt Ihr Kunde trotz GesprΓ€ch und Mahnungen nicht, kΓΆnnen Sie ihn betreiben. PrΓΌfen Sie aber vor der Einleitung des Betreibungsverfahrens anhand dieser Checkliste, wie gut Ihre Erfolgsaussichten sind:
  • ZahlungsfΓ€higkeit: Ist der Schuldner zahlungsunfΓ€hig, kΓΆnnen Sie bei ihm – abgesehen von einem Verlustschein – nichts mehr holen. KlΓ€ren Sie seine ZahlungsfΓ€higkeit deshalb vorher mit einem aktuellen Betreibungsregisterauszug ab.
  • Beweismittel: Als GlΓ€ubiger mΓΌssen Sie Ihren Anspruch beweisen, sonst haben Sie wenig Chancen. Als Beweismittel eignet sich beispielsweise ein unterzeichneter schriftlicher Auftrag, ein unterzeichneter Kaufvertrag oder ein quittierter Lieferschein.
  • Zeitaufwand: Haben Sie ein Beweismittel (in der Fachsprache RechtsΓΆffnungstitel) zur Hand, ist das Verfahren ΓΌblicherweise innert weniger Monate abgeschlossen. Ansonsten mΓΌssen Sie die Forderung in einem ordentlichen Prozess durchsetzen. Das kann Jahre dauern.

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Wichtig: Als GlΓ€ubiger mΓΌssen Sie fΓΌr jede Betreibungshandlung die Kosten vorschiessen. Welche Betreibungskosten anfallen kΓΆnnen, sehen Sie in diesem Merkblatt: zum Download
Tipp: SchΓ€tzen Sie die Erfolgsaussichten sehr tief ein, verzichten Sie besser auf eine Betreibung und schreiben den ausstehenden Rechnungsbetrag ab.

So lΓ€uft eine Betreibung ab

Sind Sie der Ansicht, dass Sie zu Ihrem Geld – oder mindestens einem Teil davon – kommen kΓΆnnen? Dann leiten Sie die Betreibung beim zustΓ€ndigen Betreibungsamt ein. Bei Privatpersonen ist dies das Amt am Wohnsitz, bei juristischen Personen (AG, GmbH, Stiftung) sowie im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen ist es das Amt am Sitz des Unternehmens. Das richtige Betreibungsamt finden Sie hier.

Leiten Sie das Betreibungsverfahren ein

Sie starten das Betreibungsverfahren ein, indem Sie beim Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren einreichen. Darauf stellt das Amt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu. Dabei handelt es sich um die schriftliche Aufforderung, die Forderung zuzΓΌglich Betreibungskosten zu bezahlen oder diese innerhalb von zehn Tagen mit dem Rechtsvorschlag zu bestreiten.

Das ist zu tun

  • Das Betreibungsbegehren kΓΆnnen Sie auch am Computer ΓΌber den Online-Betreibungsschalter ausfΓΌllen und einreichen.
  • FΓΌr den Zahlungsbefehl und die Zustellungskosten mΓΌssen Sie als GlΓ€ubiger einen Vorschuss leisten (siehe Merkblatt zu den Betreibungskosten: zum Download).

Gut zu wissen: Haben Sie bei Vertragsabschluss ein Pfand als Sicherheit verlangt (beispielsweise eine Liegenschaft bei einer Hypothek oder ein wertvolles SchmuckstΓΌck), mΓΌssen Sie diesen Pfandgegenstand und den Namen eines allfΓ€lligen DritteigentΓΌmers auf dem Betreibungsbegehren angeben. Handelt es sich beim Pfand um eine Liegenschaft und damit um ein sogenanntes Grundpfand, das verwertet werden soll, mΓΌssen Sie zudem angeben, ob die Liegenschaft dem Schuldner als Familienwohnung dient.

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