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Ein rechtlicher Überblick über Boni, Prämien, Gratifikationen, Zulagen und andere «Incentives».
Damian Müller
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Die Vereinbarung von variablen Gehaltsmodellen in Arbeitsverträgen kommt in der Praxis häufig vor. Ob dabei von Bonus, Prämie, «Incentive» oder Zulage gesprochen wird, ist unerheblich. Mangels einer gesetzlichen Definition des Mitarbeiterbonus muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob es sich dabei um eine freiwillige Gratifikation, um geschuldeten Lohnbestandteil oder um eine Mischform handelt.
Die Gratifikation ist eine freiwillige Sondervergütung, welche der Arbeitgeber nebst dem Lohn bei bestimmten Anlässen ausrichten kann. Für die rechtliche Qualifikation ist dabei massgebend, ob dem Arbeitgeber bei der Ausrichtung ein Ermessensspielraum zusteht.
Ein solches Ermessen wird bejaht, wenn die Höhe des Bonus nicht nur vom Erreichen eines bestimmten Geschäftsergebnisses abhängig gemacht werden kann, sondern auch von der persönlichen Arbeitsleistung des Mitarbeiters und deren subjektiven Einschätzung durch den Arbeitgeber.
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