Die UBS hat sich im Steuerstreit mit Frankreich nun doch aussergerichtlich geeinigt. Die Grossbank zahlt insgesamt 835 Millionen Euro und schafft damit den Prozess aus der Welt, teilt UBS am Dienstag mit. Mit dieser Einigung kann die UBS aber nichts mehr daran รคndern, dass das oberste Gerichts Frankreichs die Bank schon 2023 fรผr schuldig erklรคrt hat. Demnach hat sich die Bank der schweren Geldwรคsche von unversteuerten Geldern schuldig gemacht, zudem hat sie illegal Kunden auf franzรถsischen Staatsgebiet angeworben.
Die Bank freue sich bekannt zu geben, dass sie den Streit bezรผglich ihrer grenzรผberschreitenden Geschรคftsaktivitรคten in Frankreich zwischen 2004 und 2012 beigelegt habe, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Im Rahmen der Einigung zahlt die UBS AG eine Busse in Hรถhe von 730 Millionen und 105 Millionen Euro zivilrechtlichen Schadenersatz an den franzรถsischen Staat. Die Zahlung belastet den Gewinn der UBS nicht, denn die Summe ist laut UBS vollstรคndig durch Rรผckstellungen gedeckt.
Die Bรถrse zeigte sich unbeeindruckt, die UBS-Aktie notierte am Mittag sogar leicht im Minus. Nachdem die Berufungsinstanz schon 2021 die Summe aus Schadenersatz und Busse von zunรคchst 4,5 Milliarden auf noch 1,8 Milliarden Euro gesenkt hatte, hatte der Fall fรผr die Bรถrse bereits an Schrecken verloren.
Aktionรคre verweigern Decharge
Ein Paukenschlag war dagegen die Verurteilung im Jahr 2019: Damals hatte das Tribunal de Grande Instance in Paris die Grossbank zu einer Busse von 3,7 Milliarden Euro sowie Schadenersatz von 800 Millionen verurteilt. Von vier UBS-Beschรคftigen wurden drei schuldig gesprochen, der damalige Leiter der UBS-Vermรถgensverwaltung, Raoul Weil, wurde freigesprochen.
Das Urteil erzรผrnte die UBS-Aktionรคre, so dass sie auf der Generalversammlung 2019 der Geschรคftsleitung und dem Verwaltungsrat die Entlastung zu verweigern. Mit dem Schritt hielten sich die Aktionรคre mรถgliche rechtliche Schritte gegen die UBS-Fรผhrung in dem Fall offen.
2021 konnte die Bank vor der Berufungsinstanz einen Teilsieg erringen, denn Schadenersatz und Busse wurden deutlich gesenkt.
Das oberste franzรถsische Gericht - der Cour de Cassation - hatte dann 2023 die strafrechtliche Verurteilung der Bank wegen qualifizierter Geldwรคsche und illegaler Kundenanwerbung final bestรคtigt: Die Bank habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu erรถffnen.
Neu verhandelt werden mussten allerdings die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Nun ist diese Einigung erzielt und die Bank willigt der Zahlung von 835 Millionen Euro ein.
So viel musste die UBS in den letzten Jahren fรผr Rechtsfรคlle bezahlen (in Franken):
- 2025: 0,4 Milliarden, Steuerverstรถsse der CS in USA
- 2025: 0,2 Milliarden, EU-Kartellstrafe
- 2023: 0,4 Milliarden, Archegos-Fall der CS
- 2023: 1,4 Milliarden, ยซRamsch-Hypothekenยป (RMBS)
- 2022: 0,8 Milliarden, Steuerstreit Frankreich (Schadensersatz)
- 2017: 1,1 Milliarden, Steuerstreit Frankreich (Kaution)
- 2014: 0,8 Milliarden, Devisenhandel
- 2014: 0,3 Milliarden, Steuerstreit Deutschland
- 2013: 0,8 Milliarden, Hypotheken USA
- 2012: 1,4 Milliarden, Liborskandal
- 2009: 0,8 Milliarden, Steuerstreit USA
Bleibt die Frage, ob die Bank ein รคhnliches Ergebnis nicht hรคtte frรผher haben kรถnnen. Die frรผheren UBS-Juristen hatten stets erklรคrt, dass ein Vergleich nicht mรถglich sei, eben weil dieser mit einem Schuldeingestรคndnis hรคtte verbunden sein mรผssen. Daher liess es die Grossbank auf einen Strafprozess ankommen. Doch dieses Kalkรผl hatte das hรถchste franzรถsische Gericht schon 2023 zunichte gemacht und die strafrechtliche Verurteilung rechtskrรคftig bestรคtigt.
Von dort an ging es nur noch darum, wie teuer der Fall fรผr die UBS wird. Nun ist auch diese Frage geklรคrt. Die Busse kann die Bank verkraften. Bleibt das Image-Problem, dass die UBS strafrechtlich verurteilt bleibt.