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835 Millionen Euro Busse

UBS einigt sich mit Frankreich im Steuerstreit und bleibt schuldig

Die Bank hat den Steuerstreit in Frankreich beigelegt. Die Zahlung ist verkraftbar, doch die strafrechtliche Verurteilung bleibt.

Holger Alich

KEYPIX - SCHWEIZ BADEN TAG DER WIRTSCHAFT
Kann den Steuerknatsch mit Frankreich abschliessen: UBS-CEO Sergio Ermotti. keystone-sda.ch

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Die UBS hat sich im Steuerstreit mit Frankreich nun doch aussergerichtlich geeinigt. Die Grossbank zahlt insgesamt 835 Millionen Euro und schafft damit den Prozess aus der Welt, teilt UBS am Dienstag mit. Mit dieser Einigung kann die UBS aber nichts mehr daran Γ€ndern, dass das oberste Gerichts Frankreichs die Bank schon 2023 fΓΌr schuldig erklΓ€rt hat. Demnach hat sich die Bank der schweren GeldwΓ€sche von unversteuerten Geldern schuldig gemacht, zudem hat sie illegal Kunden auf franzΓΆsischen Staatsgebiet angeworben.
Die Bank freue sich bekannt zu geben, dass sie den Streit bezΓΌglich ihrer grenzΓΌberschreitenden GeschΓ€ftsaktivitΓ€ten in Frankreich zwischen 2004 und 2012 beigelegt habe, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Im Rahmen der Einigung zahlt die UBS AG eine Busse in HΓΆhe von 730 Millionen und 105 Millionen Euro zivilrechtlichen Schadenersatz an den franzΓΆsischen Staat. Die Zahlung belastet den Gewinn der UBS nicht, denn die Summe ist laut UBS vollstΓ€ndig durch RΓΌckstellungen gedeckt.
Die BΓΆrse zeigte sich unbeeindruckt, die UBS-Aktie notierte am Mittag sogar leicht im Minus. Nachdem die Berufungsinstanz schon 2021 die Summe aus Schadenersatz und Busse von zunΓ€chst 4,5 Milliarden auf noch 1,8 Milliarden Euro gesenkt hatte, hatte der Fall fΓΌr die BΓΆrse bereits an Schrecken verloren.

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AktionΓ€re verweigern Decharge

Ein Paukenschlag war dagegen die Verurteilung im Jahr 2019: Damals hatte das Tribunal de Grande Instance in Paris die Grossbank zu einer Busse von 3,7 Milliarden Euro sowie Schadenersatz von 800 Millionen verurteilt. Von vier UBS-BeschΓ€ftigen wurden drei schuldig gesprochen, der damalige Leiter der UBS-VermΓΆgensverwaltung, Raoul Weil, wurde freigesprochen.
Das Urteil erzΓΌrnte die UBS-AktionΓ€re, so dass sie auf der Generalversammlung 2019 der GeschΓ€ftsleitung und dem Verwaltungsrat die Entlastung zu verweigern. Mit dem Schritt hielten sich die AktionΓ€re mΓΆgliche rechtliche Schritte gegen die UBS-FΓΌhrung in dem Fall offen.
2021 konnte die Bank vor der Berufungsinstanz einen Teilsieg erringen, denn Schadenersatz und Busse wurden deutlich gesenkt.
Das oberste franzΓΆsische Gericht - der Cour de Cassation - hatte dann 2023 die strafrechtliche Verurteilung der Bank wegen qualifizierter GeldwΓ€sche und illegaler Kundenanwerbung final bestΓ€tigt: Die Bank habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu erΓΆffnen.
Neu verhandelt werden mussten allerdings die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Nun ist diese Einigung erzielt und die Bank willigt der Zahlung von 835 Millionen Euro ein.

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So viel musste die UBS in den letzten Jahren fΓΌr RechtsfΓ€lle bezahlen (in Franken):

  • 2025: 0,4 Milliarden, SteuerverstΓΆsse der CS in USA
  • 2025: 0,2 Milliarden, EU-Kartellstrafe
  • 2023: 0,4 Milliarden, Archegos-Fall der CS
  • 2023: 1,4 Milliarden, Β«Ramsch-HypothekenΒ» (RMBS)
  • 2022: 0,8 Milliarden, Steuerstreit Frankreich (Schadensersatz)
  • 2017: 1,1 Milliarden, Steuerstreit Frankreich (Kaution)
  • 2014: 0,8 Milliarden, Devisenhandel
  • 2014: 0,3 Milliarden, Steuerstreit Deutschland
  • 2013: 0,8 Milliarden, Hypotheken USA
  • 2012: 1,4 Milliarden, Liborskandal
  • 2009: 0,8 Milliarden, Steuerstreit USA

Bleibt die Frage, ob die Bank ein Γ€hnliches Ergebnis nicht hΓ€tte frΓΌher haben kΓΆnnen. Die frΓΌheren UBS-Juristen hatten stets erklΓ€rt, dass ein Vergleich nicht mΓΆglich sei, eben weil dieser mit einem SchuldeingestΓ€ndnis hΓ€tte verbunden sein mΓΌssen. Daher liess es die Grossbank auf einen Strafprozess ankommen. Doch dieses KalkΓΌl hatte das hΓΆchste franzΓΆsische Gericht schon 2023 zunichte gemacht und die strafrechtliche Verurteilung rechtskrΓ€ftig bestΓ€tigt.

Von dort an ging es nur noch darum, wie teuer der Fall fΓΌr die UBS wird. Nun ist auch diese Frage geklΓ€rt. Die Busse kann die Bank verkraften. Bleibt das Image-Problem, dass die UBS strafrechtlich verurteilt bleibt.

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