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Shortseller

Partners Group klagt gegen Grizzly Research

Klagen gegen Leerverkäufer sind selten. Die ­Partners Group bereitet eine Strafanzeige gegen Grizzly vor. Das birgt ein unkalkulierbares Risiko.

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Shortseller nahmen zuletzt verstärkt Schweizer Aktien ins Visier. Partners Group und Sportradar sind prominente Fälle. Aufsehenerregende Enthüllungen werden veröffentlicht, um die zuvor leer verkauften Aktien unter Druck zu bringen. In den USA wird dann häufig eine Sammelklage eingereicht, die auf den Anschuldigungen des Leerverkäufers basiert. Betroffene Unternehmen reagieren mit öffentlichen Erklärungen und tauschen sich mit den Regulierungsbehörden aus.
Klagen kommen selten vor. Die Partners Group geht nun aber diesen Weg. «Wir erachten die Vorwürfe als haltlos und widerrechtlich und sind dabei, Strafanzeige gegen Grizzly einzureichen», heisst es vom Unternehmen. Somit steigt Partners-Group-VRP Steffen Meister gegen Grizzly-Research-Chef Siegfried Eggert in den Ring. Sind die Vorwürfe falsch, stehen die Chancen für Meister gut. In Europa fallen falsche oder irreführende Berichte, Gerüchte oder Daten unter das Verbot der Marktmanipulation. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) geht dagegen vor.
In den USA werden Leerverkäufe durch die US-Börsenaufsicht SEC reguliert. Kritisches Research ist durch die Meinungsfreiheit geschützt. «Short and Distort»-Kampagnen, bei denen Leerverkäufer nachweislich bewusste Lügen oder manipulierte Daten publizieren, um eine Panik auszulösen, gelten als Marktmissbrauch und sind verboten. Am 1. Mai hat Starfighters Space in Florida Klage wegen einer koordinierten «Short and Distort»-Kampagne eingereicht.

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Eine Klage hat gewisse Vorteile. Das Beweiserhebungsverfahren wird genutzt, um sonst anonyme Beklagte zu identifizieren und ein koordiniertes Verhalten nachzuweisen. Die Einreichung signalisiert dem Markt zudem, dass das Unternehmen die Vorwürfe bestreitet und bereit ist, seinen Ruf aggressiv zu verteidigen.
Ein Risiko für den Kläger ist der sogenannte Streisand-Effekt. Die Sängerin Barbra Streisand versuchte, Luftaufnahmen ihres Anwesens zu verbieten, und lenkte die Aufmerksamkeit dadurch umso mehr darauf. Auch durch eine Klage wird der Fokus von Medien und Investoren wieder auf die Vorwürfe gelegt.

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