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Kommentar zu Stempelabgaben

Der teuerste Anachronismus des Finanzplatzes

Ein Relikt von 1918 soll modernisiert werden. Eigentlich gehört es abgeschafft.

Jamie Vrijhof-Droese

«Investitionen werden künstlich verteuert, unabhängig davon, ob sie erfolgreich sind oder nicht», schreibt Gastautorin Jamie Vrijhof.
«Investitionen werden künstlich verteuert, unabhängig davon, ob sie erfolgreich sind oder nicht», schreibt Gastautorin Jamie Vrijhof.HZ

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Mit der Ankündigung des Eidgenössischen Finanzdepartements, im Herbst eine Vernehmlassung zur Modernisierung der Stempelabgaben zu eröffnen, kommt endlich Bewegung in ein Thema, das seit Jahren auf eine Reform wartet. Wer jedoch auf einen mutigen Schritt zur Stärkung unseres Finanzplatzes gehofft hat, wird enttäuscht. Statt die eigentlichen Standortnachteile anzugehen, beschränkt sich die Vorlage weitgehend auf administrative Vereinfachungen. Eine Abschaffung oder zumindest eine substanzielle Reform der Umsatzabgabe steht nicht zur Diskussion.
Dabei ist die Steuer selbst das eigentliche Problem: Die Umsatzabgabe wurde 1918 eingeführt. In einer Welt ohne elektronischen Handel, ohne globale Kapitalmärkte und lange bevor Anleger innert Sekunden entscheiden konnten, über welchen Finanzplatz sie ihre Transaktionen abwickeln. Mehr als hundert Jahre später existiert sie immer noch. Nicht, weil sie wirtschaftlich sinnvoll wäre, sondern weil sie historisch gewachsen ist.
Wer heute über eine Schweizer Bank oder einen Vermögensverwalter Wertschriften kauft oder verkauft, bezahlt eine Steuer allein auf die Transaktion. Nicht auf einen Gewinn. Nicht auf einen Ertrag. Sondern auf den Handel selbst. Investitionen werden dadurch künstlich verteuert, unabhängig davon, ob sie erfolgreich sind oder nicht.

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Die Gastautorin

Jamie Vrijhof ist Unternehmerin, Verwaltungsrätin, Referentin und Autorin. Sie ist Managing Partner von WHVP, einem Vermögensverwalter mit Fokus auf US-Kundinnen und -Kunden.
Die meisten grossen Finanzplätze haben längst erkannt, dass solche Verkehrssteuern in einer globalisierten Finanzwelt kaum mehr zeitgemäss sind. New York, Singapur, Frankfurt oder Luxemburg kennen keine vergleichbare allgemeine Börsenumsatzsteuer. Andere Länder wie Grossbritannien oder Hongkong erheben zwar ebenfalls Stempelabgaben, diese sind jedoch anders ausgestaltet und beschränken sich im Wesentlichen auf den Handel mit inländischen Aktien. Die Schweizer Umsatzabgabe hingegen belastet den Handel über Schweizer Effektenhändler und trifft damit den Finanzplatz selbst. Sie verteuert genau jene Dienstleistung, mit der sich die Schweiz international behaupten will.
Wer internationale Vermögen verwaltet, konkurriert nicht mit dem Nachbarkanton, sondern mit den grossen internationalen Finanzplätzen. Jeder unnötige Kostenfaktor schwächt die Attraktivität des Standorts. Gerade in einer Zeit, in der die Schweiz mit steigenden regulatorischen Anforderungen und wachsenden Compliance-Kosten konfrontiert ist, sollten wir zusätzliche Belastungen abbauen und nicht an ihnen festhalten.
Natürlich wird argumentiert, die Umsatzabgabe sichere wichtige Einnahmen für den Bund. Das stimmt. Die entscheidende Frage ist jedoch, welchen Preis wir dafür bezahlen. Eine Steuer, die den Handel verteuert, die Kapitalmobilität hemmt und das Geschäft ins Ausland verlagert, verursacht ebenfalls Kosten, nur erscheinen diese nicht in der Staatsrechnung. Weniger Handelsvolumen, geringere Wertschöpfung und entgangene Arbeitsplätze lassen sich deutlich schwieriger messen als Steuereinnahmen.

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Die angekündigte Vernehmlassung wäre die Gelegenheit gewesen, ein klares Signal zugunsten eines wettbewerbsfähigen Finanzplatzes zu setzen. Stattdessen begnügt man sich mit administrativer Kosmetik.
Wer den Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig stärken will, muss den Mut haben, auch über Grundsatzfragen zu sprechen. Die Umsatzabgabe war vor über hundert Jahren vielleicht nachvollziehbar. Heute ist sie vor allem eines: ein unnötiger Standortnachteil.
Über die Autoren

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