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Nachfolgeplanung

Steuerfalle KMU-Nachfolge

Schweizer KMU sind im Ausland begehrt. Doch der Kauf aus dem Ausland ist komplex – und gelingt nur mit frühzeitiger Planung und Expertenhilfe.

Matthias Niklowitz

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Schritt für Schritt zum Ziel: Der Kauf eines Schweizer KMU will gut geplant sein. Getty Images

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Bei schweizerischen KMU war 2025 ein gutes M&A-Jahr. Gemäss einer Aufstellung von Deloitte stieg die Anzahl der Transaktionen, welche auch Nachfolgefälle einschliesst, um 16 Prozent auf 208. Die Hälfte dieser Fälle entfiel auf Käuferinnen beziehungsweise Käufer aus dem Ausland. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebung vor 13 Jahren. Laut der Zürcher Handelskammer kommen mehr als 80 Prozent der ausländischen Käuferinnen und Käufer aus Europa, allen voran aus Frankreich und Deutschland. Als Motive für die Übernahmen führt Deloitte die wirtschaftliche Stabilität der Schweiz sowie die Innovationskraft in Nischenmärkten auf.

Strukturierte Vorbereitung als Erfolgsfaktor

Die UBS, ein grosser Player im schweizerischen KMU-Banking, hat einen «Opportunity Hub» eingerichtet, um Interessierte von beiden Seiten zusammenzubringen. Die Bank rät Käufern, die aus dem Ausland ein Schweizer KMU übernehmen wollen, zu einer frühzeitigen und professionellen Strukturierung des Kaufprozesses. Sie empfiehlt die fachkundige Begleitung von der Unternehmensbewertung über die Strukturierung der Finanzierung bis hin zur Vertragsverhandlung. Auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) rät ausländischen Kaufinteressenten von Schweizer KMU eine sorgfältige Vorbereitung, die Nutzung von M&A-Expertise und eine strukturierte Finanzierung, die in der Regel das Eigenkapital und die Bankmittel sinnvoll kombiniert.

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Bei der Raiffeisen Schweiz – ebenfalls eine wichtige Adresse im schweizerischen KMU-Geschäft – weist man auf die grosse Bedeutung einer realistischen Unternehmensbewertung als Ausgangsbasis für alle weiteren Schritte sowie die Sicherstellung eines substanziellen Eigenkapitalanteils (in der Regel eines Viertels) hin. Ratsam ist zudem eine Klärung der vertraglichen Gewährleistungspflichten, denn neue Aktionäre können frühere Verantwortliche oft noch jahrelang haftbar machen, und die Planung einer nahtlosen Integration. Der bisherige Eigentümer sollte idealerweise als Berater in einer definierten Übergangsphase zur Verfügung stehen, um Know-how zu sichern. Denn es gibt zwar viele Erfolgsgeschichten, über die kaum berichtet wird – aber auch bekannte Fehlschläge. So war die vor siebzig Jahren gegründete Montageautomatenbauerin Afag 2023 an eine US-Firma verkauft worden. Nach wenigen Monaten hatte die neue Eigentümerin festgestellt, dass die Lohn- und Fixkosten in der Schweiz zu hoch sind. Von den damals 120 Mitarbeitenden wurden 90 entlassen. Am Standort Zell wurde die Fertigung eingestellt.
Verbände wie das UNZD (Unternehmensnachfolgezentrum Deutschland) und der CHDU (Schweizer Dachverband für Unternehmensnachfolge) begegnen der Entwicklung mit gemeinsamen Informationsveranstaltungen. Beide Verbände stellten kürzlich fest, dass sich entsprechende Anfragen in den letzten Monaten deutlich vermehrt haben. Die Übernahme eines bestehenden Betriebs führte gemäss Mitteilung automatisch zu einem funktionierenden Netzwerk aus Kunden, Lieferanten, Branchenkontakten und lokalen Gemeinschaften. Dadurch gelinge die Integration in die Schweizer Wirtschafts- und Lebenswelt deutlich schneller als erwartet. Bei einem Fall wurde eine grenzüberschreitende Nachfolgelösung – inklusive Wohnsitzverlegung – innert nur drei Monaten realisiert. Möglich wurde dies durch die enge Zusammenarbeit von Schweizer M&A-Beratern, deutschen Steuerexperten, Rechtsanwälten beider Länder und den lokalen Behörden.

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Rückfragen von Interessenten gibt es laut den Verbänden meist zu möglichen Gestaltungsspielräumen, zu Risiken bei fehlender Vorbereitung sowie zu frühzeitigen steuerlichen Abklärungen. «Die Gestaltungsspielräume sind vielfältig; sie reichen vom vorrangigen Verkauf der Unternehmung in Deutschland über den Wegzug über Drittländer bis zu komplizierten Strukturen von spezialisierten Steuerkanzleien», erklärt Hans Jürg Domenig, Präsident des CHDU. Darüber hinaus sei ein Firmenverkauf ohnehin schon viel komplexer als zum Beispiel ein Immobilienverkauf.

Zwei Länder, zwei Systeme

Zusätzlich erschwert werde das durch unterschiedliche Rechts- und Steuersysteme, wenn zwei Länder involviert sind. «Mit einer frühzeitigen Planung unter Einbezug von Beratern beider Länder können Stolpersteine umgangen werden», so Domenig weiter. «Aus unserer Erfahrung wird meist in erster Linie der Kauf des Unternehmens in der Schweiz genügend vorbereitet, jedoch der private Umzug, die Finanzierung und der Wegzug aus Deutschland zu wenig beachtet.» Und nicht nur die steuerliche Praxis in Deutschland sei massgeblich anders als in der Schweiz – auch der gesamte Prozess des Verkaufs von KMU unterscheide sich komplett, weiss der DHDU-Präsient. «Auf der einen Seite gibt es steuerliche Aspekte aus Deutschland, wie etwa die Wegzugssteuer, die vorgängig abgeklärt werden müssen, auf der anderen Seite gibt es Gestaltungsmöglichkeiten in der Schweiz, die dank der Unternehmenssteuerreform attraktive Modelle für Unternehmenskäufe ermöglichen.»

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