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US-Zölle

Schweizer Firmen fordern von Trump Geld zurück

Nach dem Urteil des obersten US-Gerichts gegen Trumps Zölle hofft die Schweizer Industrie auf Milliarden. Doch das ist kompliziert und riskant.

Ueli Kneubuehler Rinigier

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Vor einem Jahr erklärte der US-Präsident der Welt, mit welch ausgeklügelten Zöllen er die US-Handelspartner belangen will. Der Erfolg ist durchzogen, das Chaos gross. AFP

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«Rund zwei Drittel unserer Mitgliedsfirmen haben Geschäftsbeziehungen in die USA», sagt Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor und Leiter Wirtschaftspolitik von Swissmem. Für die Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie ist der US-Markt eine tragende Säule – doch derzeit gleicht er einem juristischen Minenfeld. Seit der Supreme Court im Februar die unter Donald Trump erhobenen Sonderzölle für rechtswidrig erklärt hat, fragt sich die Branche: Wie bekommen die Firmen ihr Geld zurück?
Schätzungsweise 166 Milliarden Dollar hat die US-Regierung unrechtmässig eingezogen. Wie viel davon auf Schweizer Firmen entfallen, ist nicht bekannt. Die Medienstelle der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde konnte innerhalb Wochenfrist keine Zahlen zur Verfügung stellen. Man habe leider extrem viele Anfragen erhalten, entschuldigte sich eine Sprecherin. Gemessen am relativen Anteil der Schweizer Ausfuhren in die USA, abzüglich der von den Strafzöllen ausgenommenen Branchen (vor allem Pharma), dürften die Schweizer Ansprüche im tiefen einstelligen Milliardenbereich liegen. Deren Rückforderung ist kein Selbstläufer.
«Bei den Unternehmen herrscht grosse Unsicherheit», sagt Alfonso Orlando, Director ExportHelp bei der Exportförderung Switzerland Global Enterprise (S-GE). Zusammen mit US-Anwälten hat S-GE Webinare aufgegleist, an denen rund 850 Teilnehmer aus allen Branchen teilgenommen haben. Viele Firmen haben nicht verstanden, dass nicht sie selbst die Zölle zurückfordern können, sondern dass dies durch den US-Importeur oder die entsprechende US-Rechtseinheit der Schweizer Firma passiert. Die US-Zollbehörde will in der zweiten Aprilhälfte ein Abwicklungssystem vorstellen, um die Zölle zurückfordern zu können. Allerdings wehrt sich die US-Regierung mit allen Mitteln gegen Rückzahlungen.

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Nancy Fischer ist Partnerin bei der US-Kanzlei Pillsbury. Sie berät auch Schweizer Unternehmen und sagt, dass der grösste Fallstrick die mangelnde Prozessklarheit bleibe, weil die Rückzahlungsmodalitäten nicht geregelt seien. Die Konsequenz: eine Klagewelle. Mehr als 3000 Unternehmen haben bereits Klagen eingeleitet. Wohl auch Swissmem-Mitglieder. «Die US-Kanzlei, mit der wir im Austausch stehen, rät den betroffenen Firmen, vorsorglich eine Klage zu deponieren», so Swissmem-Vizedirektor Kohl. Bekannt ist, dass Logitech, On und Givaudan zu Unrecht erhobene Zölle zurückfordern. Auch Ascom und Burckhardt Compression haben gemäss der «Finanz und Wirtschaft» Klage eingereicht. Doch dieser Weg ist für die Firmen teuer. «Eine Klage lohnt sich nur bei grossen Summen», so Jean-Philippe Kohl.

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