Ein Bundeshausredaktor sprach von einer «Bombe». Ein NZZ-Redaktor qualifizierte die Analyse als provokante «Brandrede». Ein Verbandschef bezeichnete sie als «Gamechanger».
Die Rede ist hier vom Grundsatzvotum des Mitte-Ständerats Beat Rieder zu Beginn der dreitägigen Beratung der Bilateralen-III-Verträge im Ständerat. Dieses Votum ist seither als Youtube-Podcast über 150’000-mal angehört und zudem tausendfach als amtliches Protokoll wortgetreu weiterverbreitet worden. Sie wirkt meinungsbildend, weil sie den Blick auf bisher unbekannte Vertragsfolgen fokussiert.
Das zentrale Element des riesigen Vertragspakets, so der Jurist Rieder, sei nicht die Referendumsfrage. Der «wahre Elefant im Raum» sei die Pflicht der Schweiz zur «dynamischen Rechtsübernahme» in alle Zukunft, wie sie nun in den Vertragstexten festgeschrieben ist. «Würde ich jemals einen Vertrag unterzeichnen, dessen künftigen Vertragsinhalt ich nicht kenne und den ich nicht mitentscheiden, sondern nur mitberaten kann?», schmetterte der einflussreiche Rechtsanwalt und Notar in den Ständeratssaal. «Diese Vorlage ist im Kern kein Wirtschaftsabkommen, sondern es geht um die Frage der Rechtsetzungsbefugnis und somit um die Souveränität unseres Staates.»
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Der Gastautor
Rudolf Strahm ist ehemaliger Preisüberwacher und Ex-SP-Nationalrat.
Es geht nach Rieder um die Frage, wer in Zukunft in unserem Staat das Recht gestaltet, wenn wir die Fortentwicklung des Binnenmarktrechts unverändert übernehmen – oder wann Sanktionen gelten, wenn wir es nicht tun. Allein im Jahr 2026, so Rieder, habe die EU 46 neue Gesetzesinitiativen eingeleitet, der grösste Teil in Bereichen, zu denen wir jetzt die Verträge abschliessen. Das sei ein «Konstruktionsfehler» dieser Staatsverträge, die sich fundamental von allen statischen, bisherigen Staatsverträgen unterscheiden.
Wir müssen wissen, dass bei Auslegungsdifferenzen zwischen der Schweiz und der EU stets die übergeordnete Vertragsmaxime gilt: «Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für das Schiedsgericht verbindlich.» So steht es wörtlich in den ausgehandelten Verträgen. Wenn die Schweiz vom zukünftigen EU-Recht (zum Beispiel wegen eines Referendums oder eines Parlamentsentscheids) abweicht, so sind «verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen» (sprich: angepasste Sanktionen) zu erwarten. Wir haben solche Nadelstiche bereits erlebt.
Die Schweiz übernimmt mit den Bilateralen III etwa 1200 Seiten EU-Recht wörtlich ins schweizerische Recht. Mit allen Fussnoten und Querverweisen sollen es über 2000 Seiten sein. In Zukunft werden sich gemäss EU-Verträgen hiesige Gerichte an die zu übernehmenden Rechtstexte halten müssen. De facto werden wichtige Teile unseres Wirtschaftsrechts und das detaillierte Zuwanderungsrecht nicht mehr von Regierung und Parlament, sondern von den Gerichten in Anwendung der fortentwickelten EU-Normen gesteuert!
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Was bedeutet dies für die KMU-Chefs, die nicht wie die grossen Konzernstäbe Zeit und Kapazität zur Vertragsprüfung aufbringen können, um in Erfahrung zu bringen, was alles auf sie zukommt? Niemand hat heute den Überblick über die regulatorischen Konsequenzen. Je mehr man die Vertragstexte studiert, desto mehr kommen die Fragen, Kritiken und Widerstände. Deshalb wollen die EU-Vertragskämpfer im Nationalrat und die Verwaltung das riesige Vertragspaket in der kommenden Dezembersession durchpauken und endgültig verabschieden, damit es im Juni 2027, noch vor den Wahlen, zur Volksabstimmung gelangt. Sie geben offen zu: Je länger das Vertragspaket diskutiert wird, desto mehr Fragen und Widerstände tauchen auf.
Als Orientierungshilfe würde ich den KMU-Verantwortlichen – mit vielen war ich in meiner aktiven Zeit bei der Berufsbildung mit Wertschätzung verbunden – aus heutiger Sicht zwei Kanäle nennen: Die Unternehmervereinigung Autonomiesuisse, die heute rund 1200 mittelständische Unternehmer und Unternehmerinnen umfasst, orientiert rund zweiwöchentlich die KMU-Chefs oder KMU-Eigentümer über EU-Vertragsdetails, von denen sie betroffen sein werden.
Zudem sind verständliche Darstellungen und Erklärungen zum demokratiepolitischen und rechtlichen Meccano des ganzen Vertragspakets in einer Broschüre zusammengefasst, die die ehemalige Bundesgerichtskorrespondentin und NZZ-Redaktorin Katharina Fontana nach akribischer Analyse der Vertragstexte verfasst hat. Diese Broschüre mit dem Titel «Verträge mit Tücken» wird vertrieben von der Progress Foundation.
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Es ist Zeit, sich als Unternehmensverantwortliche unabhängig zu informieren. Jetzt gilt es ernst. Nach der Annahme der Bilateralen III wird bei der Wirtschaftsregulierung der EuGH, das Parteigericht der EU, verbindlich das letzte Wort haben.
Der ehemalige Preisüberwacher war früher für die SP im Nationalrat.
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