Der Erfolg der Schweiz hängt auch von ihrem Steuersystem ab: Es soll dem Staat Einnahmen zu möglichst tiefen volkswirtschaftlichen Kosten bringen. Dafür muss es den Administrationsaufwand für Bürger und Staat klein halten und vor allem die wirtschaftlichen Entscheidungen möglichst wenig verzerren, indem es alternative Handlungsoptionen von Bürgern und Unternehmen steuerlich möglichst gleichbehandelt.
Was bringt da die bald anstehende Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» der Partei Die Mitte? Sie verlangt vom Parlament, bei der Bundessteuer die «Ehestrafe» abzuschaffen, also Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren nicht mehr zu benachteiligen. Der Weg dahin bleibt dem Parlament überlassen. Falls es das in drei Jahren nicht schafft, muss der Bundesrat ein Übergangsmodell verordnen.
Die Mitte-Vorlage ist im Vergleich zu heute ein grosser Fortschritt – gemäss amtlichen Schätzungen waren 2022 rund 690 000 zumeist doppelverdienende Ehepaare von einer Heiratsstrafe von mindestens 10 Prozent betroffen. Sie setzt ganz föderalistisch dort an, wo die Ehestrafe noch existiert, also auf Bundesebene. Hingegen lässt sie den Kantonen, die das Problem längst weitgehend gelöst haben, ihren Spielraum.
Der Gastautor
Reiner Eichenberger ist Professor für Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg.
Noch wichtiger ist der Vergleich mit der realen Alternative für die Zukunft, der Individualbesteuerung in der vom Volk im März 2026 angenommenen Form. Dieses vom Parlament aufgrund einer FDP-Initiative ausgearbeitete Gesetz ist schrecklich zentralistisch und bürokratisch. Es ersetzt die Diskriminierung nach Zivilstand durch Diskriminierung nach eheinterner Arbeitsteilung. Es zwingt neben dem Bund auch alle Kantone zu einem völligen Umbau ihres Steuersystems – mit grossem administrativem Mehraufwand für Verwaltung und Bürger.
Zudem ist es völlig inkonsistent. Die Ehepartner sollen aufgrund ihres individuellen Einkommens zwar ihre Steuern zahlen, aber keine staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe oder Prämienverbilligungen erhalten. Bei Paaren mit traditioneller Arbeitsteilung werden die voll im Markt arbeitenden Partner auf ihrem gesamten Einkommen besteuert, so, als hätten sie keinerlei Verpflichtungen gegenüber ihren in der Familie arbeitenden Partnern. Letzteren werden aber die Sozialleistungen für Personen ohne Einkommen mit der Begründung vorenthalten, sie hätten ja Ehepartner, die für sie aufkommen müssten. Ist das nicht pervers?
Schliesslich ist die Individualbesteuerung schreiend ungerecht. Neben den Arbeitseinkommen müssen auch die Vermögenseinkommen und die Vermögen individuell zugerechnet werden. Dies soll gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen erfolgen, das Vermögen also dem Inhaber des Kontos oder Depots zugerechnet werden.
Ehepartner können grundsätzlich selbst entscheiden, wem was gehört. Um die Einkommen möglichst auszugleichen und so die Steuerlast massiv zu senken, können sie einfach die Vermögenswerte auf das Konto und die Depots des Partners mit dem tieferen Arbeitseinkommen überweisen; für den Scheidungsfall hat das kaum Konsequenzen. Somit wachsen mit dem Vermögen und dem Vermögenseinkommen eines Paares auch seine Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Kurz: Die Individualbesteuerung ist ein Steuersplitting – aber nur für Reiche.
Bleibt eine Frage: Haben die Bürger im März falsch entschieden? Nein, sie wurden vorgeführt. Das Parlament verschlief zuerst jahrzehntelang die Abschaffung der Ehestrafe, legte dann eine schreckliche Alternative zum unschönen Status quo vor und spielte seinen grossen Trick: Die ursprüngliche FDP-Initiative wäre wohl am Ständemehr gescheitert. Die darauf aufbauende parlamentarische Gesetzesvorlage umging das Ständemehr – das sie mit 13 Nein zu 10 Ja klar verfehlte.