In der Juristerei ist es wie im Fussball: Es gibt Equipen, die besser sind als jene aus dem Nachbardorf, aber auch nicht viel mehr. Es gibt Mannschaften, die – oft über Jahre hinweg – eine gewisse regionale Vormachtstellung aufgebaut haben und damit zufrieden sind. Und dann gibt es Teams, die in der nationalen Spitze mitspielen um Ehre, Ruhm, Titel und Auszeichnungen.
Das Problem: Im Fussball reicht ein Blick auf die Meisterschaftstabelle, um klar sagen zu können, diese oder jene Mannschaft ist die beste. In der Juristerei gibt es das nicht in dieser Form. Oder genauer gesagt: Es gab es nicht. Bis Bilanz zusammen mit Statista damit anfing, Transparenz zu schaffen in diesem bis dahin komplett intransparenten Wettbewerb. Vor Ihnen liegt nun, geschätzte Leserin, geschätzter Leser, die zehnte Meisterschaftstabelle – die Super League der Anwaltskanzleien. Rund 29’000 qualifizierte Voten führten zu ihrer Erstellung, unterteilt in 30 Rechtsgebiete und acht Branchen.
Wir zeichnen erneut jene Kanzleien aus, die häufig oder besonders häufig von Kollegen und Kunden empfohlen wurden. Wir gratulieren den Meistern und Aufsteigern – und wünschen allen anderen eine erfolgreiche Aufholjagd!
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BILANZ- Partner Statista R
Statista R ist weltweit führend bei der Erstellung von Unternehmens-, Marken- und Produktrankings und Top-Listen, die auf umfassender Marktforschung und Datenanalyse basieren: Statista R zeichnet die Besten ihres Fachs aus. Mit einem Expertenteam von über 100 Analysten sowie Partnerschaften mit mehr als 45 Premium-Medienmarken auf allen Kontinenten schafft Statista R Transparenz für Verbraucher und Unternehmensentscheider und unterstützt die ausgezeichneten Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen und Produktkategorien so, Vertrauen und Ansehen aufzubauen. Weitere Informationen über Statista R und unsere Rankings finden Sie auf r.statista.com.
Statista R ist Teil von Statista. Die führende Onlineplattform für Markt- und Unternehmensdaten umfasst Statistiken, Reports und Fakten zu über 80’000 Themen aus 22’500 Quellen in 170 Branchen. Weitere Informationen finden Sie auf statista.com.
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Die Methodik
Bereits zum zehnten Mal veröffentlicht BILANZ die Listen der Top-Anwaltskanzleien der Schweiz: Sie basieren auf den Empfehlungen von Rechtsanwälten und Mandanten von Kanzleien, mit denen eine geschäftliche Beziehung besteht, in 30 Rechtsgebieten und acht Branchen. Insgesamt nahmen 5500 Anwälte und Mandanten an der Umfrage teil. Die Erhebung der Stichprobe erfolgte schwerpunktmässig über den Schweizerischen Anwaltsverband (Sav), Unternehmenswebseiten, Veröffentlichungen und Recherchen in Job-Netzwerken wie LinkedIn. Zusätzlich hatten Rechtsanwälte und Inhouse-Juristen sowie qualifizierte Mandanten, die private oder geschäftsbezogene Erfahrungen mit Kanzleien in den betrachteten Rechtsgebieten gemacht hatten, die Möglichkeit, sich während der Feldphase auf der BILANZ-Homepage für die Umfrage zu registrieren. Die Einladung wurde mit personalisiertem Link per E-Mail verschickt. Mehrfachteilnahmen sowie Empfehlungen der eigenen Kanzlei wurden identifiziert und nicht berücksichtigt.
Um die Vergleichbarkeit von Wirtschaftskanzleien zu verbessern, haben Bilanz und Statista ihre Bewertungsmethodik mit der letzten Ausgabe modifiziert. Für die Rechtsgebiete Mergers & Acquisitions sowie Gesellschaftsrecht werden die Kanzleien in zwei Kategorien geführt: über 50 Mitarbeitende und unter 50 Mitarbeitende.
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Die Befragung fand online zwischen dem 13. Oktober und dem 28. November 2025 statt. Statista registrierte die Empfehlungen für die Kanzleien in jedem Rechtsgebiet. Insgesamt gaben die Teilnehmer der Umfrage rund 29’000 relevante Empfehlungen ab – eine enorm starke Datenbasis. Zusätzlich gingen die Empfehlungen aus der Vorjahresbefragung (mehr als 28’000) mit einem geringen Gewicht ein, um der kontinuierlich hohen Reputation einer anwaltlichen Tätigkeit gerecht zu werden. Im Schnitt erhielten in jedem Rechtsgebiet mindestens 99 Kanzleien Empfehlungen.
Top-Listen
Die Top-Kanzleien je Rechtsgebiet werden auf Basis der Anzahl der Empfehlungen identifiziert. Ausgewiesen wird die Empfehlungshäufigkeit in den Abstufungen «besonders häufig von Kollegen und Kunden empfohlen» (*****) und «häufig von Kollegen und Kunden empfohlen» (****). Die Bewertung «besonders häufig von Kollegen und Kunden empfohlen» erhalten Kanzleien, deren Anzahl an Empfehlungen innerhalb der Top-Liste über dem Durchschnitt liegt.
Die Top-Listen der Kanzleien wurden aufwendig erstellt – eine Qualitätsbeurteilung mit Objektivitäts- und Vollständigkeitsanspruch ist damit nicht verbunden. Es gibt viele kleine Kanzleien, die einen hervorragenden Job machen, sich aber auf wenige ausgesuchte Kunden konzentrieren – und entsprechend weniger bekannt sind. Und wie jede Umfrage gibt auch diese nur die subjektive Meinung der Befragten wieder. Wovon Sie aber ausgehen können: dass jede der aufgeführten Kanzleien keine schlechte Wahl ist.
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