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Kommentar zu Plattformregulierung

Der Bundesrat sollte mehr Zähne zeigen

Die Gesetzesvorlage zur Regulierung von Plattformen wie Instagram und Google geht in die nächste Runde. Doch beim Vorschlag des Bundesrats gibt es noch Luft nach oben.

Olivia Ruffiner

Der Bundesrat bleibt bei der Plattformregulierung auf halbem Weg stehen, findet Handelszeitung-Redaktorin Olivia Ruffiner.
Der Bundesrat bleibt bei der Plattformregulierung auf halbem Weg stehen, findet Handelszeitung-Redaktorin Olivia Ruffiner.HZ

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Der Bundesrat widmet sich wieder der Regulierung von Plattformen wie Instagram, Facebook, Google und Perplexity. Am 14. Oktober legte er die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen vor. Ursprünglich war die Vorlage für 2024 vorgesehen, die Vernehmlassung wurde aber vertagt und fand schliesslich von Oktober 2025 bis Februar 2026 statt. Doch auch der nun revidierte Gesetzesentwurf bleibt schwach.
Das Gesetz gilt weiterhin nur für Plattformen, die monatlich von mindestens 10 Prozent der Wohnbevölkerung genutzt werden. Sie müssen ihre Empfehlungssysteme offenlegen, ein öffentliches Werbearchiv führen und klare Meldestellen einrichten. Neu können Nutzerinnen und Nutzer dort alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte melden, nicht mehr nur bestimmte Straftaten wie Hassreden. Die Plattformen müssen zudem begründen, warum sie Inhalte löschen oder Konten sperren, und eine Rechtsvertretung in der Schweiz benennen. Das ist durchaus sinnvoll, da solche Meldungen oft in automatisierten E-Mail-Verläufen versanden und viele der betroffenen Big-Tech-Firmen ihren europäischen Hauptsitz in Irland oder Luxemburg haben.
Eine weitere Verschärfung gilt dem Jugendschutz. Plattformen dürfen Minderjährigen keine personalisierte Werbung mehr zeigen und müssen die Risiken für Jugendliche nicht nur analysieren, sondern auch mindern. Das ist richtig, doch hier klafft eine grosse Lücke: Die Plattformen müssten generell eine Risikoanalyse durchführen, gesetzlich zum Handeln verpflichtet wären sie aber nur dort, wo Minderjährige betroffen sind.

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Der Bundesrat bleibt damit auf halbem Weg stehen. Warum endet die Pflicht zur Risikominderung mit der Volljährigkeit? Auch Erwachsene, insbesondere Frauen, sind digitaler Gewalt, sexualisierten Deepfakes und manipulativen Plattformmechanismen ausgesetzt. Ihnen bleibt nur das Meldeverfahren. Entfernt eine Plattform den gemeldeten Beitrag aber nicht, ist sie lediglich dazu verpflichtet, dies zu begründen. Alles Weitere müssten Betroffene über den Rechtsweg und das Strafgesetz aushandeln.
Die Schweiz zeigt sich damit zahnloser als die EU. Der Digital Services Act verpflichtet sehr grosse Plattformen seit 2023 dazu, systemische Risiken nicht nur zu dokumentieren, sondern wirksam zu mindern – und zwar für alle Nutzer und Nutzerinnen. Natürlich wehrten sich die betroffenen Konzerne dagegen, doch die EU denkt die Sache schlicht zu Ende: Wer Konzerne dazu verpflichtet, ihre Dienste zu untersuchen, der sollte sie auch dazu verpflichten, angemessene Gegenmassnahmen zu ergreifen. Alles andere ist Symbolpolitik.
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