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Die Migros glaubt an ein Weiterleben ihres Werbefilm-Helden. Jetzt soll Gritti zum Markenartikel werden.
Gritti, viraler Video-Held von Ende 2025: Migros will Markenschutz für den rappenden Teigmann.
swissreg.chEs scheint schon wieder eine kleine Ewigkeit her zu sein, seit die Migros zur Weihnachtszeit 2025 einen KI-animierten Grittibänz tanzen und rappen liess. Was damals für einen Hype in den sozialen Medien sorgte und den Teigmann-Singsang sogar kurzzeitig in die Schweizer Hitparade katapultierte, mag für viele Menschen Schnee von gestern sein.
Nicht aber für die Migros. Dieser Tage hat das Unternehmen Markenschutz für den teigigen Kerl mit Goldkette beantragt. Unter der Swissreg-Gesuchsnummer 01077/2026 will die Migros Gritti als Bildmarke schützen, dies unter anderem in Kategorien wie Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen oder Plüschtiere.
Was genau geplant ist, will man bei der Migros nicht verraten: «Aus juristischen Gründen können wir leider wie üblich im Vorfeld keine Auskunft zu strategischen Plänen mit unseren Produkten oder Marken geben.»
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