Die Schweiz ist berühmt für Berge, Schoggi und das Bankgeheimnis. Im 21. Jahrhundert steht Swissness auch für digitalen Datenschutz. Der Digital-Trust-Sektor boomt, weil die geopolitischen Spannungen immer mehr Unternehmen und Private dazu zwingen, sich mit der Sicherheit ihrer Daten zu befassen. Genau diesen Standortvorteil droht der Bundesrat nun leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Hintergrund ist die geplante Teilrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Vüpf). Einerseits müsse sich die Verordnung an die technische Entwicklung anpassen, andererseits fordern die Behörden klarere Regeln bei der Strafverfolgung.
Überwachung wird ausgeweitet
Die Verordnung regelt, wie Kommunikationsunternehmen bei der Strafverfolgung mitwirken müssen. Die Schweiz geht dabei deutlich weiter als andere Staaten. Der Bund zwingt Provider wie Swisscom, Randdaten für sechs Monate auf Vorrat zu speichern – also lückenlos aufzuzeichnen, wer wann wie lange und von wo aus mit wem kommuniziert hat. Die Teilrevision, die Anfang 2025 in die Vernehmlassung ging, sieht nun eine Ausweitung dieser Überwachung vor.
Künftig sollen deutlich mehr IT-Dienstleister dem Gesetz unterliegen und dazu gezwungen werden, von ihnen selbst angebrachte Verschlüsselungen zu entfernen sowie Nutzerinnen identifizierbar zu machen. Das ist ein Frontalangriff auf das Geschäftsmodell von Schweizer Unternehmen wie Proton, Threema oder Infomaniak, die explizit auf Datenschutz und Souveränität setzen.
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Ein solcher Eingriff höhlt nicht nur rechtsstaatliche Prinzipien aus, er richtet auch erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. Heimische Unternehmen werden gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt.
Bundesrat krebst zurück
Nach Kritik an der Teilrevision musste der Bundesrat vorerst die Notbremse ziehen. Eine Studie von Swiss Economics im Auftrag der Genfer Stiftung Fongit belegt die finanzielle Tragweite: Tritt der Entwurf wie geplant in Kraft, drohen bis 2035 Wohlfahrtsverluste von bis zu 36 Milliarden Franken und der Verlust von rund 220'000 Stellen.
Der internationale Reputationsschaden wäre irreparabel: «Swissness» würde vom Wettbewerbsvorteil zum massiven Standortnachteil. Es überrascht nicht, dass mehrere der betroffenen Unternehmen mit der Abwanderung ins Ausland drohen, sollte die Revision Tatsache werden.
Der zuständige Justizminister Beat Jans hat aber aus der bisherigen Klatsche offenbar nichts gelernt. Wie Recherchen des Onlinemagazins «Republik» zeigten, zirkuliert intern bereits ein zweiter Revisionsentwurf, der lediglich kosmetische Anpassungen enthält, die fundamentalen Kritikpunkte der Branche jedoch ignoriert.
Jans verweigert die nötige Kurskorrektur. Es bleibt nun die Hoffnung, dass zumindest die ökonomischen Folgen den Bundesrat zum Einlenken zwingen.