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Klagen eingereicht

On und Givaudan wollen bereits bezahlte Trump-Zölle zurück

Nach dem Urteil des Supreme Court vom 20. Februar zu Trumps Strafzöllen fordern Givaudan und On Rückzahlungen. Ihre US-Töchter klagen bereits.

Patrik Berger

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On verlangt in den USA bezahlte Zölle zurück. KEYSTONE/Gaetan Bally

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Neues Kapitel im Zollstreit mit den USA: Nachdem der Supreme Court am 20. Februar die von Donald Trump (79) verhängten Strafzölle für unrechtmässig erklärt hat, rollen die ersten Klagen an. Unternehmen verlangen ihr Geld zurück – auch aus der Schweiz. Zu den Klägern gehören neu auch der Laufschuhhersteller On und der Duft- und Aromenriese Givaudan, wie die «Finanz und Wirtschaft» berichtet. Dem Wirtschaftsmedium liegen die Klageschriften vor.
Allerdings treten nicht die Schweizer Firmen selbst vor Gericht, sondern ihre US-Töchter. Der Grund: Anspruch auf Rückerstattung haben nur jene Firmen, die die Zölle tatsächlich bezahlt haben. Also die Importeure in den USA.

Givaudan reagierte schon im Januar

Die US-Tochter von On reichte ihre Klage nur wenige Tage nach dem Gerichtsurteil ein, wie die «Finaz und Wirtschaft» weiss. Givaudan war sogar noch schneller: Zwei amerikanische Gesellschaften des Konzerns hatten bereits im Januar geklagt – noch bevor das höchste Gericht den Entscheid fällte.
Ihre Argumentation: Die Zölle seien rechtswidrig gewesen und müssten vollständig zurückerstattet werden. Grundlage der Strafabgaben war ein Notstandsgesetz, das laut Gericht dafür gar nicht vorgesehen ist.

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On und Givaudan sind nicht allein. Auch der Computerzubehör-Hersteller Logitech hat bereits geklagt. Weitere Schweizer Firmen prüfen ähnliche Schritte. Dazu gehören unter anderem Swatch Group, Victorinox und Breitling.

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