Neues Kapitel im Zollstreit mit den USA: Nachdem der Supreme Court am 20. Februar die von Donald Trump (79) verhängten Strafzölle für unrechtmässig erklärt hat, rollen die ersten Klagen an. Unternehmen verlangen ihr Geld zurück – auch aus der Schweiz. Zu den Klägern gehören neu auch der Laufschuhhersteller On und der Duft- und Aromenriese Givaudan, wie die «Finanz und Wirtschaft» berichtet. Dem Wirtschaftsmedium liegen die Klageschriften vor.
Allerdings treten nicht die Schweizer Firmen selbst vor Gericht, sondern ihre US-Töchter. Der Grund: Anspruch auf Rückerstattung haben nur jene Firmen, die die Zölle tatsächlich bezahlt haben. Also die Importeure in den USA.
Givaudan reagierte schon im Januar
Die US-Tochter von On reichte ihre Klage nur wenige Tage nach dem Gerichtsurteil ein, wie die «Finaz und Wirtschaft» weiss. Givaudan war sogar noch schneller: Zwei amerikanische Gesellschaften des Konzerns hatten bereits im Januar geklagt – noch bevor das höchste Gericht den Entscheid fällte.
Ihre Argumentation: Die Zölle seien rechtswidrig gewesen und müssten vollständig zurückerstattet werden. Grundlage der Strafabgaben war ein Notstandsgesetz, das laut Gericht dafür gar nicht vorgesehen ist.