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Kommentar zum Fall Vincenz

Raiffeisen-Führung trägt eine grosse Verantwortung

Die genossenschaftliche Bankengruppe tritt als Nebenkläger auf. Dabei hätte sie Pierin Vincenz viel früher Einhalt gebieten können.

Holger Alich

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«Der Verwaltungsrat von Raiffeisen hätte die Möglichkeit gehabt, Pierin Vincenz' Treiben Einhalt zu gebieten», meint Holger Alich, stellvertretender Chefredaktor. Stephan Rappo

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Wenn am 10. August der zweite Strafprozess gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz beginnt, werden auch die Anwälte der Raiffeisen-Gruppe im Gerichtssaal Platz nehmen. Die genossenschaftliche Bankengruppe tritt als Nebenklägerin auf und will von Vincenz Schadenersatz haben.
Rechtlich ist das nachvollziehbar, so schuldet die Raiffeisen ihren über zwei Millionen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern, alles zu tun, um den entstandenen Schaden zu minimieren. Doch zur Wahrheit zählt auch: Die frühere Raiffeisen-Führung, allen voran die beiden Verwaltungsratspräsidenten der Ära Vincenz, tragen Mitverantwortung dafür, dass dem CEO nicht früher Einhalt geboten wurde.

Die Raiffeisen-Spitze schaute nicht hin

Das fängt bei den Spesen an. Es ist für Aussenstehende schlicht nicht nachvollziehbar, dass der frühere Präsident der Raiffeisen Schweiz, Johannes Rüegg-Stürm, Vincenz' Ausgaben in Striplokalen einfach durchwinkte. Eine effektive Kontrolle des CEO fand schlicht nicht statt, wohl aus dem Grund, den erfolgreichen Raiffeisen-Boss nicht verärgern zu wollen.
Auch in Sachen Unternehmenstransaktionen war die Raiffeisen gewarnt: Aufgrund von Gutachten, die Vincenz nach ersten Presseberichten anfertigen liess, wusste Franz Marty, damals Verwaltungsratspräsident der Raiffeisen, schon im Herbst 2009, dass sich Vincenz vorab an der Kartenterminalfirma Commtrain beteiligt hatte, die von der Raiffeisen-Tochter Aduno gekauft worden war. Selbst wenn man zum wenig nachvollziehbaren Schluss kommt – wie der damalige Raiffeisen-Präsident –, dass Vincenz’ Beteiligung rechtlich nicht zu beanstanden gewesen sei, hätte der Verwaltungsrat spätestens ab dann bei weiteren Beteiligungskäufen genauer hinschauen müssen.

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Doch eine effektive Kontrolle von Vincenz' persönlichen Beteiligungen fand nicht statt, wie Rüegg-Stürm gegenüber den Prüfern von Deloitte einräumte. Bis heute geht die Raiffeisen aber nicht gegen ihre früheren Organe vor.

Der Fall Investnet könnte noch teuer werden

Wirtschaftlich am wichtigsten ist hier der Fall der Beteiligungsgesellschaft Investnet. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Vincenz heimlich beteiligt war, bevor die Raiffeisen bei Investnet einstieg. 2015 dann schanzte der Raiffeisen-Verwaltungsrat Vincenz ganz offiziell eine 15-prozentige Beteiligung an Investnet zu. Für 1,5 Millionen Franken. Dabei sollte Investnet laut den Berechnungen der Raiffeisen 2018 einen Wert von rund 600 Millionen erreichen.
Der Fall könnte noch eine interessante Wendung nehmen. Denn die Beweislage, dass Vincenz tatsächlich vor 2015 bei Investnet an Bord war, ist nicht über alle Zweifel erhaben. Es scheint im Bereich des Möglichen, dass das Gericht Vincenz in diesem Punkt freispricht. Dann könnten Vincenz und die beiden Investnet-Gründer wiederum Schadenersatz von der Raiffeisen fordern. Denn laut den früheren Verträgen hätten die Investnet-Aktionäre ihre Anteile der Raiffeisen andienen können. Es geht um hohe Millionensummen. Beim neuen Strafprozess steht also nicht nur für Vincenz viel auf dem Spiel.

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