Das juristische Seilziehen um die amerikanischen Zoll-Milliarden hat begonnen: Zahlreiche Unternehmen fordern vom US-Staat die bezahlten Importabgaben zurück, die der Supreme Court am Freitag für rechtswidrig erklärt hat. Noch hat die Regierung von Donald Trump nicht festgelegt, wie und wann die Zollbehörde das illegal eingesackte Geld zurückzahlen will. Klar ist aber: Es geht um eine grosse Summe. Die Universität von Pennsylvania geht von 175 Milliarden Dollar aus. Und von diesem Kuchen wollen auch Schweizer Firmen ihre Anteile zurück.
Wie der Sackmesser-Hersteller Victorinox: «Das potenzielle Rückforderungsvolumen aus dem vergangenen Jahr beläuft sich auf rund 3,8 Millionen Dollar. Wir prüfen derzeit sorgfältig die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen sowie das konkrete Vorgehen», sagt CEO Carl Elsener zur Nachrichtenagentur AWP. Doch der Victornox-Chef fordert vor allem eines: langfristige Planungssicherheit.
Bereits auf Mitte November, als die Zölle von 39 auf 15 Prozent gesenkt wurden, machte Victorinox Rückforderungsansprüche in der Höhe von 300'000 Dollar geltend. Davon hat die Trump-Regierung 266'000 Dollar zurückgezahlt.
Namhafte Marken wollen Geld zurück
Der Skihersteller Stöckli hat in weiser Voraussicht bereits letzten Mittwoch, also zwei Tage vor dem Entscheid des Obersten Gerichtshofs der USA, die Trump-Regierung verklagt, wie CH Media berichtet. Die Firma mit Sitz in Malters LU ist nicht das einzige Schweizer Unternehmen, welches diesen Schritt vollzogen hat. Laut dem Bericht haben auch der Zürcher Computerzubehör-Hersteller Logitech, das Basler Biotechnologie-Unternehmen Jungbunzlauer, der Neuenburger Uhrenkonzern Sowind Group und der Genfer Luxusgütervertreiber CL International eine Rückerstattungsklage eingereicht. Namhafte Marken wollen Geld zurück
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Auf eine Rückerstattung pocht man insbesondere in der Schweizer Uhrenindustrie. So will etwa Swatch die unrechtmässig erhobenen Zölle zurück. «Unsere Tochtergesellschaft in den USA wird eine rückwirkende Rückerstattung der gezahlten Zuschläge beantragen», teilte der Uhrenkonzern gegenüber der Nachrichtenagentur AWP mit. Das Gleiche plant die Uhrenmarke Breitling, wie die NZZ berichtet hat. «Ich kann nicht offenlegen, wie viel wir bezahlt haben, aber es sind signifikante Beträge», sagte CEO Georges Kern zur Zeitung. Zudem denken laut dem Bericht auch die Chefs beim Glarner Schoggi-Hersteller Läderach über eine Klage nach.
Ansprüche geltend machen können alle Schweizer Unternehmen, die in den USA eine Niederlassung haben. Wenn die hiesigen Firmen ein hier produziertes Produkt über den Atlantik zur US-Tochterfirma schicken, um es dort zu verkaufen, müssen sie die US-Zölle draufzahlen. Seit April haben die USA mit Zöllen auf Schweizer Gütern rund 2 Milliarden Dollar eingenommen.
Welcher Zollsatz gilt ab Dienstag?
Die amerikanische Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) wird weiter Importabgaben auf hiesige Produkte einkassieren. Zwar fällt der bisher gültige Zollsatz von 15 Prozent weg. Denn dieser Zoll gehört zu jenen, die der Supreme Court für illegal erklärt hat. CBP wird diese Zölle ab Dienstag nicht mehr erheben, wie die Behörde in einem Dienstvermerk festgehalten hat.
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Dafür treten gleichentags die neuen Zölle ein, die Trump am Freitag angeordnet – und am Samstag von 10 auf 15 Prozent erhöht hat. Immer noch herrscht Uneinigkeit darüber, wie hoch der Zoll auf Schweizer Güter ab Dienstag insgesamt sein wird.
Unklar ist, ob die früheren, bis April 2025 geltenden US-Zölle von im Schnitt knapp 5 Prozent noch dazukommen oder nicht. Beim Tech-Industrie-Verband Swissmem und beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) rechnete man am Samstag mit einer Addierung. Heisst: Ab Dienstag wären es dann Zölle von fast 20 Prozent für Schweizer Industrieunternehmen. Zu einem anderen Schluss kommt das KOF-Institut der ETH Zürich, das den neuen Zollsatz von 15 Prozent als Gesamtzoll versteht. Eine abschliessende rechtliche Klärung der konkreten Anwendung steht noch aus.
Klar ist: Die hiesige Pharmabranche, die wichtige Exportindustrie der Schweiz, ist vom neuen Zoll wegen Sonderregelungen nicht betroffen. «Kurzfristig ergibt sich daher kein zusätzlicher sprunghafter Kostenschock für die grosse Mehrheit der exportierenden Unternehmen», schlussfolgert deshalb KOF-Direktor Hans Gersbach. Und weiter: «Eine zentrale ökonomische Problematik in der neusten Zollrunde der US-Administration liegt jedoch weniger im aktuellen Niveau der Zölle als in der anhaltenden handelspolitischen Unsicherheit.»