Abo
Geldwäschereibekämpfung

Der Anwalt ist jetzt eine Bank

Anwälte und Berater haben neu strengere Pflichten bei der Bekämpfung von Geldwäscherei. Ihr Arbeitsalltag hat sich bereits massiv erschwert.

Zoé Baches

Im Visier der Geldwäschebekämpfung: Luxusimmobilien, die mehr als 5 Millionen Franken kosten.
Im Visier der Geldwäschebekämpfung: Luxusimmobilien, die mehr als 5 Millionen Franken kosten.Shutterstock / HZ Montage

Werbung

Die Bekämpfung der Geldwäscherei ist ein Schwerpunkt für Strafverfolgungsbehörden weltweit. Solange kriminelle Gelder in die legalen Geldströme eingeschleust und weissgewaschen werden können, bleiben Kriminelle handlungsfähig und können somit weiteren grossen Schaden anrichten. Die in Paris ansässige Financial Action Task Force (FATF) entwickelt internationale Standards auch zur Geldwäschereibekämpfung und überwacht deren Umsetzung in den 180 Mitgliedstaaten. In der Schweiz fand die letzte umfassende Länderprüfung im Jahr 2016 statt. Die FATF kritisierte damals, dass Anwälte und Berater bei bestimmten Tätigkeiten nicht oder nicht ausreichend den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes (GWG) unterstehen.
Im Zentrum der Kritik standen nichtfinanzielle Tätigkeiten wie die Gründung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen, bei denen Anwälte und Berater als «Gatekeeper» für Geldwäscherei wirken können. Die Schweiz hat reagiert. Am 1. Oktober treten zwei neue Gesetze in Kraft. Das erste ist ein neues Gesetz über die Transparenz juristischer Personen, das zweite eine umfassende Teilrevision des GWG, das neue Sorgfaltspflichten für bestimmte Beratungstätigkeiten vorsieht.

Werbung