Kommentar zu Lobbying

Angriffe auf das Arbeitsrecht

Der Fachkräftemangel führt zu einer Flucht aus dem Beruf – Lobbyisten der Arbeitgeberverbände giessen Öl ins Feuer, statt Lösungen zu bieten.

Rudolf Strahm

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«Funktionäre und Lobbyisten des Arbeitgeberverbands hält man besser fern von der Problemlösung», schreibt Gastautor Rudolf Strahm. HZ

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Im Bundesparlament steht eine ganze Kaskade von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen unter Abbau- oder Verschlechterungsdruck. Es geht meist um Arbeitsbedingungen, und diese stehen in direkter Wechselwirkung mit der Personalfluktuation und dem Fachkräftemangel.
Wir haben einen manifesten Personalnotstand in der Pflege. Das Personal leidet unter fehlenden Fachkräften auf allen Stufen. Die Folge: Überzeit, Überforderung, Übermüdung, Stress und das Gefühl des Ungenügens. Jährlich geben Tausende ausgebildete Pflegefachfrauen diesen Beruf auf. Fast 60 Prozent der Pflegefachkräfte arbeiten Teilzeit – mit der Begründung, so den Berufsanforderungen überhaupt erst genügen zu können.

Der Gastautor

Rudolf Strahm ist ehemaliger Preisüberwacher und Ex-SP-Nationalrat.
Dieser Mangel an ausgebildeten Fachangestellten Gesundheit (Fage) ist auch hausgemacht. Denn nach der Ausweitung der Personenfreizügigkeit 2007 haben die Spitaldirektoren zunehmend ausgebildete Fachkräfte im Ausland rekrutiert – ohne Komplikation, ohne Bewilligung und kostenfrei –, statt eigene Fachkräfte im Land auszubilden.

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Nicht zuletzt wegen des Pflegenotstands ist im November 2021 die eidgenössische Pflege-Initiative mit 61 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Die Stimmbürger hatten wohl eine Pflegeverbesserung in Spitälern und Heimen erwartet. In einer ersten Vollzugsetappe wurden Mitte 2024 zusätzliche Ausbildungsbeiträge beschlossen. Doch die zweite, grössere Etappe mit dem Ziel der Verbesserung und Attraktivierung der Arbeitsverhältnisse, um das Personal im Pflegeberuf zu halten, ist nach fünf Jahren noch nicht umgesetzt.
Zwei runde Tische zur Arbeitsverbesserung ergaben wenig Ergebnisse. Daraufhin präsentierte der Bundesrat dem Parlament im Februar eigene Anträge. Sie wurden in der Mai-Session im Nationalrat behandelt. Doch das Parlament handelte nicht klug: Die Bundesratsanträge wurden nach dem Lobbying des Spitalverbands H+ und einiger Krankenversicherer fast durchs Band abgeschmettert. Es gab kaum Verbesserungen der Arbeitsverhältnisse in den Spitälern und Heimen: keine Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden (im Büro und in der Industrie gelten 45 Wochenstunden!), keine Erhöhung der Überstundenabgeltung, keine Obergrenze der Überstunden und keine Möglichkeit, diese flexibel mittels Freizeit auszugleichen. Dazu keine längeren, personalfreundlichen Ankündigungsfristen von Dienstplänen, damit das Personal seine Ferien und Absenzen besser planen kann, und keine Pflicht zur Aufstellung von kantonalen Überwachungskommissionen analog den tripartiten Kommissionen bei den flankierenden Massnahmen im Gewerbe.

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Einen weiteren Angriff auf das Arbeitsrecht hat die Motion des Obwaldner Mitte-Ständerats Erich Ettlin ausgelöst. Das Gesetz über die Gesamtarbeitsverträge (GAV) soll so geändert werden, dass die in den GAV vereinbarten Tiefstlöhne Vorrang erhalten vor den gesetzlichen Mindestlöhnen in Kantonen und Städten. Letztere wurden meist durch Volksentscheide eingeführt und liegen in der Regel auf dem Niveau von 20 bis 23 Franken pro Stunde. Die Motion Ettlin trifft etwa zu zwei Dritteln die Arbeitnehmer in den Tieflohnbranchen Gastroszene und Reinigung, die grossmehrheitlich Migrationspersonen beschäftigen.
Die Gewerkschaften bekämpfen diese neue Lohnunterbietung, aber sie geraten auch in ein Dilemma, denn die GAV galten bisher als Leuchttürme der Sozialpartnerschaft. Sie regeln nicht nur die Löhne in der Branche, sondern auch Sozialleistungen, Ferien, Freizeit, Arbeitszeiten sowie Abwesenheits- und Krankheitsentschädigungen. Man darf sie nicht aushebeln.
Dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist neu die Flexibilisierung der Arbeitszeiten ein Dorn im Auge. Der seit 2023 amtierende SAV-Präsident Severin Moser löste eine Kampagne aus gegen die sogenannten Lifestyle-Teilzeitarbeitenden. Umgerechnet 86’000 Vollzeitstellen würden durch die Teilzeit der über Fünfzigjährigen verloren gehen. Mit der selbst erfundenen Killerphrase «Lifestyle-Teilzeit» sollte die Arbeitsflexibilisierung durch Teilpensionierungsmodelle der Älteren und die familiären Bedürfnisse der jüngeren Frauen madiggemacht und mit dem Etikett von Faulheit und Verantwortungslosigkeit diskreditiert werden.

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Dabei ist die Teilzeitarbeit der wichtigste Faktor, durch den die Erwerbsbeteiligung der Frauen und Älteren gesteigert werden konnte. 43 Prozent der Beschäftigten zwischen 25 und 39 Jahren (davon zwei Drittel Frauen) begründen ihre Teilzeitbedürfnisse mit der Kinderbetreuung.
Die Arbeitsverhältnisse und Bedürfnisse wandeln sich rasch. Es braucht mehr Klugheit und Sensibilität in der Arbeitsgestaltung. Funktionäre und Lobbyisten des Arbeitgeberverbands hält man aber besser fern von der Problemlösung!

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