In der Vorsorgepolitik scheint sich vieles nur in kleinen Schritten zu verändern. Was ändert sich derzeit tatsächlich, etwa für Frauen?
Für Frauen ist die wichtigste Änderung die schrittweise Angleichung des Rentenalters an jenes der Männer. Ab 2026 liegt das Referenzalter bei 64 Jahren und sechs Monaten, ab 2027 steigt es weiter an, und ab 2028 gilt für Frauen wie für Männer das Rentenalter 65. Das ist die zentrale, faktische Veränderung. Gleichzeitig wird in diesem Jahr erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt, wovon nicht nur Frauen profitieren. Darüber hinaus wird bereits über die nächste Reformrunde diskutiert. Welche Ziele verfolgt die AHV-Reform 2030?
Die Reform verfolgt zwei Hauptziele: Erstens soll die finanzielle Stabilität der AHV langfristig – also im Zeitraum 2030 bis 2040 – gesichert werden. Zweitens soll das System stärker an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden. In diesem Zusammenhang gibt es Überlegungen, den frühestmöglichen Bezug von Leistungen aus der zweiten und dritten Säule erst ab dem 63. Altersjahr zuzulassen. Das wäre ein erheblicher Eingriff in die private Vorsorge.
Ja, das wäre es. Heute kann man Leistungen aus der Pensionskasse teilweise bereits ab 58 und aus der Säule 3a ab 60 beziehen. Viele Menschen haben ihre Pensionierungsplanung darauf aufgebaut. Wenn der frühestmögliche Bezug erst ab 63 möglich wäre, würde sich der Planungshorizont massiv verkürzen. Was man heute über fünf bis sieben Jahre staffeln kann, müsste dann innerhalb von zwei Jahren organisiert werden. Das ist ein deutlicher Einschnitt. Kritiker sagen, das sei eine indirekte Rentenaltererhöhung.
Diese Sichtweise kann man nachvollziehen. Formal wird das Rentenalter nicht erhöht, faktisch entsteht aber ein Anreiz – oder sogar ein Zwang –, länger zu arbeiten, um überhaupt Planungsspielraum zu haben. Aus meiner Sicht wäre es ehrlicher, offen über eine Rentenaltererhöhung zu diskutieren, statt die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass den Menschen kaum Alternativen bleiben. Wie realistisch ist es, solche Eingriffe politisch durchzubringen?
Vorsorgereformen sind in der Schweiz grundsätzlich sehr schwierig. Am Ende entscheiden das Parlament und möglicherweise das Volk. Ob solche Vorschläge mehrheitsfähig sind, ist offen. Oft entstehen politische Kompromisse mit Zugeständnissen auf verschiedenen Seiten. Aber klar ist: Die Akzeptanz für Eingriffe in die Vorsorge ist begrenzt. Viele Menschen wären gezwungen, länger zu arbeiten. Gleichzeitig finden ältere Arbeitnehmende oft keine Stelle mehr. Ist das nicht ein Widerspruch?
Das ist tatsächlich ein grosses Problem, über das zu wenig gesprochen wird. Einerseits fordert man längere Erwerbstätigkeit, andererseits verlieren qualifizierte Menschen ab 55 oder 60 ihre Stelle und finden kaum eine neue. Sie gelten als zu teuer oder als Risiko. Diese Realität passt nicht zu den politischen Forderungen.
Zur Person
Thomas Bamert ist Head Wealth & Pension Planning bei der Rothschild & Co Bank in Zürich. Seine Haupttätigkeit besteht in der Beratung von Unternehmern und Privatkunden sowie in der Umsetzung von Lösungen im Vorsorgebereich. Rothschild & Co ist ein unabhängiges Familienunternehmen, das seit über 200 Jahren im Zentrum der globalen Finanzmärkte steht. Mit mehr als 4600 Mitarbeitenden in über 40 Ländern ist es eine der grössten unabhängigen Finanzberatungsgruppen der Welt.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Teilzeitarbeit. Warum ist sie aus Vorsorgesicht problematisch?
Teilzeitarbeit führt strukturell zu Vorsorgelücken. Das ist mathematisch erklärbar. Durch den Koordinationsabzug in der zweiten Säule wird ein Teil des Lohns nicht versichert. Bei reduziertem Pensum wirkt sich das überproportional aus. Hinzu kommt, dass ein tieferer versicherter Lohn auch tiefere Sparbeiträge und tiefere Arbeitgeberbeiträge bedeutet. Will man hier mit der privaten Vorsorge ausgleichen, müsste man doppelt so viel sparen. Zudem geht der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte verloren. Bei vielen jungen Paaren arbeiten heute beide 80 Prozent. Welche Folgen hat das konkret?
Beide sind mehrfach benachteiligt in der beruflichen Vorsorge. Erstens sinken so die Sparbeiträge. Zweitens reduzieren sich die Risikoleistungen, etwa bei Invalidität oder Tod. Drittens fehlen Arbeitgeberbeiträge. Und viertens verliert man frühzeitig den Zinseszinseffekt. Diese Kombination kann im Alter zu erheblichen Einbussen führen, die sich später kaum mehr aufholen lassen. Zudem wird die AHV-Rente womöglich tiefer ausfallen. Wann sollte man beginnen, sich ernsthaft mit der eigenen Vorsorge zu beschäftigen?
Spätestens bei einschneidenden Lebensereignissen: Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf. Aus Vorsorgesicht empfehle ich spätestens ab 45 oder 50 einen systematischen Check, vergleichbar mit einem medizinischen Vorsorgecheck. Es gibt gewisse Zeitfenster, die man nicht verpassen darf – etwa bei der Planung von Kapitalbezügen aus der Säule 3a oder der Pensionskasse. Warum ist eine frühzeitige Planung so entscheidend?
Wer mehrere Säule-3a-Konten führt, muss Jahre im Voraus planen, wann welche Gelder bezogen werden. Beginnt man erst mit 63, ist der Steuervorteil weitgehend verloren. Ähnliches gilt für die Entscheidung Kapital oder Rente aus der Pensionskasse. Faktoren wie Gesundheit, Familiensituation und Lebenserwartung müssen frühzeitig bedacht werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Umwandlungssatz, also der Satz, mit dem das Vorsorgekapital verrentet wird. Bei Verheirateten, die beide über einen PK-Anschluss verfügen, ist abzuwägen, welche der beiden Personen die (Teil-)Rente beziehen soll. Kapital oder Rente: Wie sollen sich Versicherte entscheiden?
Je höher die individuelle Lebenserwartung, desto eher spricht vieles für eine lebenslange Rente. Auch der Umwandlungssatz ist entscheidend. Bei hohen Umwandlungssätzen kann eine Rente sehr attraktiv sein. Bei tieferen Sätzen empfiehlt sich oft eine Mischform aus Kapital und Rente. Gerade bei Ehepaaren gibt es hier oft unterschiedliche Interessen.
Ja, das erleben wir häufig. Wer sein Leben lang voll erwerbstätig war, tendiert eher zum Kapitalbezug. Der andere Partner – oft die Frau – bevorzugt Sicherheit durch eine Rente. Eine gute Planung berücksichtigt beide Perspektiven und sucht eine Lösung, mit der beide leben können. Warum sind Frauen im Alter nach wie vor besonders gefährdet?
Hauptgrund ist das immer noch verbreitete traditionelle Familienmodell. Frauen reduzieren häufiger ihr Pensum zugunsten der Familie, was sich negativ auf Lohnentwicklung und Vorsorge auswirkt. Diese Effekte kumulieren sich über Jahrzehnte. Hinzu kommt, dass Vorsorgethemen bei einer möglichen Scheidung oft zu wenig offen vorbesprochen werden. Was können Familien konkret tun?
Wichtig ist, das System zu kennen und bewusst gegenzusteuern. Dazu gehört etwa, dass auch bei Teilzeitarbeit konsequent in die Säule 3a voll eingezahlt wird oder dass innerhalb der Familie Ausgleichslösungen geschaffen werden. Ganz vermeiden lassen sich Einbussen im heutigen System allerdings kaum. In der AHV sind Eheleute durch die Plafonierung benachteiligt. Halten Sie das für sinnvoll?
Mit der nun angenommenen Individualbesteuerung ist es nur logisch, auch die Plafonierung der AHV-Rente für verheiratete Paare zu überdenken – etwa indem man sie anhebt oder ganz abschafft. Die reine Annahme der Individualbesteuerung hat zwar keine Auswirkungen auf die AHV-Renten, doch das Ende der AHV-Plafonierung auf 150 Prozent wird durch die Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten» der Mitte-Partei gefordert. Der Bundesrat empfiehlt diese Volksinitiative zur Ablehnung, doch durch die Annahme der Individualbesteuerung stehen die Chancen für die Volksinitiative besser. Wenn Sie einen Hebel im Vorsorgesystem ändern könnten – welcher wäre es?
Der grösste Hebel liegt beim Koordinationsabzug und bei der Eintrittsschwelle in der zweiten Säule. Diese Mechanismen sind nicht mehr zeitgemäss. Denkbar wäre auch ein früherer Sparbeginn. Gleichzeitig muss man berücksichtigen, dass höhere Beiträge für junge Menschen und Arbeitgeber auch Belastungen darstellen. Ein weiterer Punkt, der oft kontrovers diskutiert wird, ist die Rolle einkommensstarker Beitragszahler. Tragen Gutverdienende das System überproportional?
Ja, das tun sie eindeutig. Vor allem in der AHV ist es so, dass sehr gut verdienende Personen deutlich mehr einzahlen, als sie je wieder als Leistungen beziehen können. Die AHV ist stark umverteilend ausgestaltet. Das wird in der politischen Diskussion häufig ausgeblendet, obwohl es für das Funktionieren des Systems zentral ist. Kritiker argumentieren dennoch, dass insbesondere die zweite Säule für Besserverdienende zu einem Steuersparinstrument geworden sei.
Diese Sichtweise greift zu kurz. Im Schweizer Vorsorgesystem beschreibt die Ersatzquote, wie viel Prozent des letzten Lohns vor Pensionierung durch Renten der ersten und zweiten Säule voraussichtlich gedeckt werden können. Die 60-Prozent-Regel, der Zielwert des Bundes, sagt aus, dass bei einem Lohn von beispielsweise 100 000 Franken vor Pensionierung idealerweise 60 Prozent durch Renten der ersten und zweiten Säule nach Pensionierung gedeckt werden können. Nun können hohe Einkommen durch freiwillige Einkäufe steuerlich profitieren, aber der versicherte Lohn in der zweiten Säule ist nach oben begrenzt. Wer deutlich mehr verdient, muss den Lebensstandard ohnehin ausserhalb des Vorsorgesystems finanzieren. Man sollte deshalb vorsichtig sein mit pauschalen Einschränkungen. Wo sehen Sie die Gefahr solcher Einschränkungen?
Kapital ist mobil. Wenn man die Belastung einkommens- beziehungsweise vermögensstarker Personen stetig erhöht oder deren Vorsorgemöglichkeiten stark beschneidet, weichen sie aus – sei es steuerlich oder geografisch. Am Ende fehlen dann genau jene Beiträge, die heute einen grossen Teil der Finanzierung sichern. Reformen müssen deshalb immer bis zum Ende gedacht werden.