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Vorsorge

Was ein Auslandseinsatz für die Vorsorge bedeutet

Ohne klare Planung drohen für Expats bei den Altersrenten aus AHV und Pensionskasse langfristig Einbussen.

Kurt Speck

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Wer im Ausland, etwa in Boston, arbeiten will, sollte die Folgen für seine Vorsorge bedenken. Getty Images

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Ein attraktiver Job in Tokio, ein Forschungsprojekt in Boston oder ein Start-up-Abenteuer in Paris: Für viele Schweizerinnen und Schweizer ist die Welt längst zum erweiterten Arbeitsmarkt geworden. Der Drang, im Ausland neue Erfahrungen zu sammeln, ist bei jüngeren und älteren Berufsleuten ungebrochen. Fernweh, internationale Karrierechancen und die hohe globale Vernetzung der Schweizer Wirtschaft befeuern die Auswanderungslust.
Jedes Jahr verlassen Zehntausende ihre Heimat, wenn auch oft nur vorübergehend. Studien zeigen, dass dynamische Arbeitgeber auf Einsätze ausserhalb der eigenen Landesgrenzen setzen, um technische Fähigkeiten bereitzustellen, die lokal nicht verfügbar sind. Ebenso wichtig sind ihnen der Transfer von Know-how sowie der Erwerb spezifischer Managementfähigkeiten an einem fremden Ort.
Die Entscheidung, für einige Jahre oder dauerhaft ins Ausland zu ziehen, ist meist von beruflichen Möglichkeiten und der Aussicht auf persönliche Weiterentwicklung bestimmt. Mit dem Wohnsitzwechsel verändern sich nicht nur Arbeitsumfeld und Lebensmittelpunkt; auch die Beiträge an AHV, Pensionskasse und private Sparlösungen sind plötzlich nicht mehr selbstverständlich geregelt. Deshalb gilt es, frühzeitig die eigene Vorsorgesituation zu klären.

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Lohn aus der Schweiz

Am wenigsten Handlungsbedarf besteht bei Erwerbstätigen, die für ihr Unternehmen lediglich für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren im Ausland verweilen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mitarbeitende für einen Schweizer Arbeitgeber tätig ist und von ihm bezahlt wird. Man spricht in diesem Fall von einer Entsendung. Mit diesem Status verbleibt der Berufstätige im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes. Innerhalb der EU und der Efta ist eine A1-Bescheinigung zu beantragen. In diesem Dokument wird bestätigt, dass eine Person AHV/IV-versichert ist, obwohl sie in einem anderen Land arbeitet.
Liegt das neue Aufenthaltsland ausserhalb des europäischen Raums, ist zu klären, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht. Mit den USA gibt es eine solche Übereinkunft. Entsprechend wird bei einer Entsendung weiterhin in die AHV einbezahlt anstatt in die amerikanische Social Security. Voraussetzung ist allerdings ein A1-ähnliches Certificate of Coverage.
Ohne ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen, wie etwa zwischen der Schweiz und Japan, besteht bei der AHV trotzdem eine Möglichkeit, die bisherige Lösung weiterzuführen. Bedingung ist allerdings ein zeitlich befristeter Auslandsaufenthalt. Zudem muss der sogenannte Expatriate vor der Entsendung während mindestens fünf Jahren die ordentlichen Beiträge an die AHV entrichtet haben.

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Arbeitsvertrag vor Ort

Ähnlich sind die Voraussetzungen auch bei der beruflichen Vorsorge. Ausschlaggebend ist dabei die Art der Entsendung. Man spricht von einer echten Entsendung, wenn der Arbeitsvertrag beim bisherigen Arbeitgeber verbleibt. Das Altersguthaben ist weiterhin Teil der bisherigen Pensionskasse. Bei der unechten Entsendung verlässt der Mitarbeitende versicherungstechnisch die Schweiz. Er erhält einen Arbeitsvertrag vor Ort. Weil die obligatorische AHV-Pflicht damit erlischt, ist auch eine freiwillige Weiterversicherung in der bisherigen Pensionskasse nicht mehr zulässig.
Die Gelder der beruflichen Vorsorge gehen meist teilweise oder ganz auf eines oder mehrere Freizügigkeitskonten über. Beim definitiven Wegzug kann der Versicherte sein Altersguthaben auch bar beziehen. Allerdings darf das Kapital aus dem obligatorischen Teil der zweiten Säule bei einem Wohnsitz im EU/Efta-Raum nur in Ausnahmefällen ausbezahlt werden.

Internationale Lösungen

In vielen Fällen lässt sich die Altersvorsorge für Expatriates, die dauerhaft im Ausland verbleiben, weder im Heimat- noch im Gastland sinnvoll gestalten. Gleiches trifft auch auf die Entsandten aus Drittländern zu, also auf sogenannte Third Country Nationals. Für sie bietet sich eine internationale Vorsorgestiftung oder Versicherung an. Diese Deckung kann umfassend oder als Ergänzung zu lokal erworbenen Vorsorgeansprüchen gestaltet werden.

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Aus der Sicht des Unternehmens sind drei Varianten möglich: der Home-Country-Plan, der Host-Country-Plan oder eine Offshore-Lösung. Beim Home-Country-Plan werden die Expatriates im Sitzstaat des Konzerns bei den lokalen Vorsorgeeinrichtungen des Stammhauses versichert. Der Host-Country-Plan kommt zur Anwendung, sofern das Vorsorgesystem im Gastland ähnlich gut aufgebaut ist wie in der Schweiz. Komplexer gestalten sich die Offshore-Lösungen mit einem Domizil etwa auf den Bermudas oder den Kanalinseln. Dabei ergeben sich nebst der Altersvorsorge auch flexible Möglichkeiten für das gesamte Lohnpaket eines Expatriates.
Neben der Altersvorsorge ist auch die Kranken- und Unfallversicherung von grosser Bedeutung. Im Ausland wohnhafte Personen können nicht mehr oder nur zeitlich begrenzt in einer schweizerischen Kranken-Grundversicherung bleiben. Je nach Land ist es sinnvoll, sich einer lokalen Krankenversicherung anzuschliessen. Generell brauchen Expatriates einen lebenslangen, weltweiten Versicherungsschutz für sich und die Familie. Die Assekuranz bietet zur Abdeckung dieser Risiken standardisierte Versicherungslösungen.

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