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Adecco: Im Unruhestand

Im Sommer wollte Klaus J. Jacobs die Leitung von Adecco abgeben. Jetzt droht ein amerikanischer Hedge Fund diesen Plan zu vereiteln. Es geht um viel Geld.

Marc Kowalsky

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Es waren launische Worte, mit denen Adecco-GrossaktionΓ€r und -Chef Klaus J. Jacobs (70) an der Pressekonferenz seine Nachfolgeregelung verkΓΌndete: Β«Die Herren haben schliesslich Erfahrung mit Teilzeitarbeit!Β» Die Herren, das sind Dieter Scheiff (53) und Dominik de Daniel (30), Vorstands- beziehungsweise Finanzchef bei der gerade von Adecco ΓΌbernommenen deutschen Arbeitsvermittlung DIS. Teilzeitarbeit, das ist das Modell, das sich Klaus J. Jacobs fΓΌr die beiden Topmanager vorstellt: Zum einen sollen sie weiterhin die DIS leiten, zum anderen sollen sie im Sommer auch die FΓΌhrung beim 50-mal grΓΆsseren Mutterkonzern Adecco ΓΌbernehmen. Jacobs selber kΓΆnnte dann in den Ruhestand zurΓΌckkehren, den er im November abrupt verlassen musste, um Adecco aus der Krise zu fΓΌhren.
Ein smarter Plan. Doch mâglicherweise hat Klaus J. Jacobs die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn der amerikanische Hedge Fund Elliott Associates (Anlagevermâgen: 5,6 Milliarden Dollar) widersetzt sich dieser Nachfolgeregelung. Die Gesellschaft mit Sitz in New York ist mit etwas über zehn Prozent an DIS beteiligt und damit der grâsste EinzelaktionÀr, der das Übernahmeangebot von Adecco noch nicht angenommen hat.
Elliott beruft sich dabei auf eine Besonderheit im deutschen Aktiengesetz, den Beherrschungsvertrag. Zwar hat Adecco in den letzten Wochen 82,6 Prozent der Stimmen von DIS zusammengekauft und damit inzwischen das Sagen beim DΓΌsseldorfer Stellenvermittler. Tun und lassen, was sie will, kann Adecco deshalb dennoch nicht: Die Interessen der MinderheitsaktionΓ€re sind in Deutschland besonders geschΓΌtzt; ihnen darf durch die faktische AbhΓ€ngigkeit der DIS von ihrem neuen GrossaktionΓ€r Adecco kein Nachteil entstehen.

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Genau diesen aber sieht Elliott: Wenn Scheiff und de Daniel nicht mehr hundertprozentig fΓΌr DIS arbeiten kΓΆnnen, sondern einen guten Teil ihrer Zeit fΓΌr die Leitung des Mutterkonzerns aufwenden mΓΌssen, entstΓΌnde der DIS und damit deren MinderheitsaktionΓ€ren ein Nachteil. Die – juristisch wohl streitbare – Argumentation basiert auf dem Erfolgsausweis der beiden Deutschen: In den letzten beiden Jahren steigerten sie den Umsatz der DIS um 40 Prozent und den BΓΆrsenkurs um rund 200 Prozent. FΓΌr Γ€hnliche KunststΓΌcke dΓΌrfte den beiden bei DIS in Zukunft schlicht die Zeit fehlen.
Β«Das Teilzeitarbeitsmodell ist fΓΌr die DIS-AktionΓ€re ein Nachteil und damit nach deutschem Aktiengesetz rechtswidrigΒ», argumentiert ein Jurist aus dem Umfeld von Elliott. Sogar Schaden-ersatzansprΓΌche gegenΓΌber Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der DIS seien mΓΆglich. Diese mΓΌssten im Extremfall mit ihrem gesamten persΓΆnlichen VermΓΆgen haften. Β«Damit ist nicht zu spassenΒ», warnt der Jurist.
Ein Ausweg fΓΌr Adecco wΓ€re, mit der DIS einen formellen Beherrschungsvertrag abzuschliessen. Dieser Beherrschungsvertrag sieht nach deutschem Aktienrecht allerdings zwingend vor, die entstandenen Nachteile den MinderheitsaktionΓ€ren finanziell auszugleichen. Davon will Adecco nichts wissen: Β«Wir teilen die Bedenken von Elliott Associates nicht, dass der DIS ein Nachteil entstehtΒ», sagt Konzernsprecher Axel Schafmeister. Β«Es braucht keinen Beherrschungsvertrag, und ein solcher ist auch nicht geplant.Β»

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Vermutlich geht es Elliott auch gar nicht um den Beherrschungsvertrag und den damit verbundenen finanziellen Ausgleich erlittener Nachteile. Denn wie gross diese Nachteile sein sollen, ist kaum zu quantifizieren. Viel wahrscheinlicher ist es, dass die Amerikaner auf ein verbessertes Übernahmeangebot hoffen, um ihren Zehn-Prozent-Anteil zu einem hΓΆheren Preis an Klaus J. Jacobs zurΓΌckverkaufen zu kΓΆnnen. Β«Das ist fΓΌr mich ΓΌberhaupt kein ThemaΒ», sagt Jacobs. Β«Ich bleibe dabei: Ich kann mit MinderheitsaktionΓ€ren gut leben und brauche keine 100 ProzentΒ». Doch mit dem fehlenden Beherrschungsvertrag glaubt Elliott, ein Druckmittel gefunden zu haben. Β«Das Jobsharing ist ein klares β€Ήno goβ€ΊΒ», heisst es aus dem Umfeld. Β«Wenn es dennoch passiert, werden wir dafΓΌr sorgen, dass Adecco auf die gesetzlichen Pflichten aufmerksam gemacht wird. Einen Rechtsbruch muss sich auch ein Konzern wie Adecco gut ΓΌberlegen.Β» Per Unterlassungsklage und einstweiliger VerfΓΌgung kΓΆnnte der Hedge Fund den Chefwechsel verhindern und mit der Einberufung einer ausserordentlichen Hauptversammlung und einer SonderprΓΌfung Klaus J. Jacobs weiter piesacken.
Dass Elliott ein ernst zu nehmender Gegner ist, zeigt der Fall des Haarpflegeherstellers Wella, der 2003 von Procter & Gamble übernommen wurde. Dort hatte sich Elliott gegen die Übernahme gewehrt und mittels Klagen, ausserordentlicher Hauptversammlung und Sonderprüfung zunÀchst verhindert, dass P&G Wella integrieren und das Management im eigenen Unternehmen einsetzen konnte. Fast drei Jahre lang leistete Elliott Widerstand, bis der Industrieriese schliesslich entnervt einen Beherrschungsvertrag unterschrieb und zudem sein Übernahmeangebot erhâhte.

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Auch im Fall Adecco hat Elliott bereits VerbΓΌndete um sich geschart: Β«Wir verfolgen den Fall und werden uns auch auf der Hauptversammlung von DIS zu Worte meldenΒ», sagt Carsten Heise, GeschΓ€ftsfΓΌhrer der Deutschen Schutzvereinigung fΓΌr Wertpapierbesitz. Auch die Deutsche Schutzgemeinschaft fΓΌr geschΓ€digte Kapitalanleger prΓΌft den Fall.
Seinen Ruhestand sieht Klaus J. Jacobs dennoch nicht gefΓ€hrdet: Β«Ich gehe nach wie vor davon aus, dass ich die FΓΌhrung nach dem entsprechenden DIS-Aufsichtsratsentscheid planmΓ€ssig im Sommer ΓΌbergeben kann.Β»
Über die Autoren
Marc Kowalsky
Marc Kowalsky
Stv. Chefredaktor bei BILANZ und ein versierter Kenner der Wirtschaftswelt.

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