Selbstbestimmung in Finanzfragen sichern
Sie unterstützen Ihre Kunden bei der Sicherung und Vermehrung ihrer Vermögenswerte. Aber sind diese Vermögenswerte auch geschützt, wenn das Unerwartete passiert – beispielsweise ein schwerer Unfall?
UBS Global Financial Intermediaries
Wie weit reichen die Befugnisse der KESB?
Ein Ehemann ist zum Beispiel altersdement; ein Arzt stellt seine Urteilsunfähigkeit fest. Das gemeinsame eheliche Einfamilienhaus wird der Ehefrau zu gross, sie möchte es daher verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen. Die Liegenschaft kann in einem solchen Fall nicht ohne die Zustimmung der KESB verkauft werden. Bereits die Erhöhung der Hypothek bedarf der Mitwirkung und Zustimmung durch die KESB, wenn sich die Immobilie im (Mit-) Eigentum des urteilsunfähigen Ehemannes befindet.Vorsorgeauftrag schafft Handlungsspielraum
Mit einem rechtzeitig erstellten Vorsorgeauftrag lassen sich solche und ähnliche Situationen vermeiden. Dem Ehepartner steht zwar bereits von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht zu. Dieses umfasst aber nur Rechtshandlungen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung des Einkommens und Vermögens. Für weitergehende Rechtshandlungen – zum Beispiel den Verkauf oder die Belastung des Eigenheims ist der Ehepartner auf die Zustimmung der KESB angewiesen. Liegt dagegen ein Vorsorgeauftrag vor, kann der Ehepartner alle wichtigen Entscheide selbst treffen und sämtliche Rechtshandlungen ohne Mitwirkung der KESB vornehmen.Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Mit dem Vorsorgeauftrag erteilt eine handlungsfähige Person einer natürlichen oder juristischen Person den Auftrag, sie ab Eintreten der eigenen Urteilsunfähigkeit in bestimmten Bereichen zu vertreten. Der Vorsorgeauftrag erlaubt es im Gegensatz zur allgemeinen Vollmacht, einen Auftrag zu erteilen, der erst mit Verlust der Urteilsunfähigkeit wirksam wird.Aus dem schriftlichen Auftrag muss hervorgehen, dass er für den Fall und mit Wirkung des Eintritts der eigenen Urteilsunfähigkeit erteilt wird und welche möglichen Bereiche er umfasst. Es ist zu empfehlen, dass die einzelnen Aufgabenbereiche möglichst präzise umschrieben werden, damit das Selbstbestimmungsrecht grösstmöglich ausgeschöpft wird. Der Vorsorgeauftrag kann kumulativ oder alternativ folgende Bereiche umfassen:
- Personensorge: Dieser Bereich beinhaltet insbesondere Aufgaben in Bezug auf medizinische Massnahmen sowie die alltägliche Betreuung, Begleitung und den persönlichen Kontakt (so z.B. auch Entscheide über die Unterbringung in einem Pflegeheim).
- Vermögenssorge: Die Vermögenssorge umfasst die Verwaltung des Vermögens und des Einkommens sowie die Finanzierung des Lebensbedarfs aus den vorhandenen Mitteln. Der Beauftragte hat die Vertretungsbefugnis in diesen Bereichen.
- Vertretung im Rechtsverkehr: Dieser Bereich umfasst die Stellvertretung vor Behörden und Gerichten.
Wer einen Vorsorgeauftrag verfasst, trifft somit wichtige Entscheidungen für die Zukunft. Für viele kann das auch ein guter Zeitpunkt für weitere Verfügungen sein, die den Angehörigen einen grossen Dienst erweisen. Dazu gehören beispielsweise eine Patientenverfügung und zusätzliche Vorkehrungen für den Todesfall.