Das Thema ist sperrig, zweifellos, aber angesichts der enormen Bedeutung müssen wir uns doch noch mal der Abschreibung der AT1-Anleihen zuwenden. Da hat also die UBS vorgestern bei der Quartalszahlen-Präsentation verkündet, dass sie wie die Finma gegen die Aufhebung der 17-Milliarden-Abschreibung in Berufung geht – eine interessante Allianz: Im Kampf um die Kapitalregeln haben sich die Bank und ihr Aufseher heftig ineinander verbissen, jetzt marschieren sie Hand in Hand gegen einen Richter namens Christian Winiger vom St.Galler Bundesverwaltungsgericht, der, wie wir in unserer heute erscheinenden neuen Ausgabe berichten, tatsächlich ein SP-Parteibuch hält.
Doch das harsche Urteil auf linken Banken- und Behördenhass abzuschieben, greift zu kurz. Unsere Rekonstruktion zeigt vielmehr: Die Finma hat sich mehrere handwerkliche Fehler geleistet. Es war die Aufsichtsbehörde selbst, die die AT1-Produktbedingungen autorisierte, die eine Abschreibung bei Staatshilfe nur bei Kapitalknappheit festlegten – dennoch wies sie die Abschreibungen an, obwohl sie der CS über alle Turbulenzen hinweg angemessene Kapitalisierung testierte. Sie weigerte sich auch, den Klägern die Verfügung zur Abschreibung vorzulegen, und verzichteten auf hochkarätige externe Juristen-Expertise. Ihre Argumentation war aus Sicht des Gerichts so wenig stichhaltig, dass sie nicht einmal – wie bei derartigen Verfahren üblich – den Klageparteien zur Replik vorgelegt wurde. Das Gericht übernahm voll die Linie der Kläger: Höchststrafe.
Bleibt die grosse Frage: Wer bezahlt? Die UBS kann gelassen bleiben. Zwar ist sie als CS-Nachfolger vertragsrechtlich der Emittent. Doch sie kann eindeutig nachweisen, dass die Abschreibung unter Druck gegen den Willen der CS geschah. Kein Wunder, dass sie keine Rückstellungen bildet. Es bleibt ein Schaudern: Wenn ein Gericht der Finma derartige Fehleinschätzungen attestiert –
was ist dann von ihrer Forderung nach der weltweit höchsten Kapitalquote zu halten?