Der vorzeitige Ausstieg aus dem Berufsleben hatte in den früheren Phasen des wirtschaftlichen Booms durchaus seinen Reiz: Grosszügige Unternehmen garantierten in vielen Fällen die ordentlichen Renten schon deutlich vor dem offiziellen Pensionierungsalter. Doch das gilt heute nicht mehr. Vor dem Hintergrund einer ständig steigenden Lebenserwartung setzt die Wirtschaft auf flexible Modelle, die nebst der Frühpensionierung auch den gestaffelten oder späteren Übertritt in den Ruhestand vorsehen. Zudem passt ein fixes Rentenalter immer weniger in unsere mobile Gesellschaft mit den vielen Jobwechseln. Das zeigen auch verschiedene Studien. Zahlreiche Frauen und Männer streben die vorzeitige Pensionierung an, andere möchten bis ins höhere Alter weiterarbeiten.
Der flexible Übergang in den Ruhestand wird auch durch neue Regelungen in der Altersvorsorge begünstigt: Seit einigen Jahren kann die AHV-Rente zwischen 63 und 70 Jahren ab jedem beliebigen Monat bezogen werden. Zudem ist es auch möglich, nur einen Teil der Rente zu beziehen. In der beruflichen Vorsorge gibt es parallel dazu verschiedene Varianten für den flexiblen Berufsausstieg.
Finanzplan für den Ruhestand
Wer sich mit der vorzeitigen, aufgeschobenen oder stufenweisen Pensionierung beschäftigt, sollte allerdings zuerst eine sorgfältige finanzielle Planung für die dritte Lebensphase vornehmen. Dazu gehören ein Budget, das auf die reduzierte Arbeitszeit abgestimmt ist, und die Anpassung der Spar- und Ausgabegewohnheiten. Mit den erweiterten Pensionierungsmodellen lässt sich die Altersvorsorge flexibel und individuell gestalten. Es gilt aber auch, die Finanzplanung innerhalb des Dreisäulensystems (AHV, berufliche Vorsorge, dritte Säule) möglichst frühzeitig anzugehen. Speziell die Regelungen in der eigenen Pensionskasse sind zu prüfen, weil sie sich je nach Arbeitgeber teils erheblich unterscheiden.
Grossfirmen und der öffentliche Sektor nehmen bei den flexiblen Pensionierungslösungen eine Vorreiterrolle ein. Diese neuen Modelle ermöglichen es, dass der Arbeitnehmer nicht von einem Tag auf den anderen vollständig aus dem Arbeitsalltag gerissen wird. Es entsteht Raum, um sich an die gewonnene Freizeit zu gewöhnen, sich anderen Beschäftigungen zuzuwenden oder bestehende Hobbys intensiver zu pflegen.
In der aktuellen Altersvorsorge bietet die staatliche AHV noch wenig Spielraum. Der Rentenbezug lässt sich lediglich zwei Jahre vorziehen. Wer früher in Pension geht, muss mit beträchtlichen Abstrichen kalkulieren. Die Rente wird in diesem Fall für jedes vorbezogene Jahr lebenslang um 6,8 Prozent gekürzt. Der Bezug lässt sich auch bis zu fünf Jahre aufschieben. Mit dieser Maximalvariante werden Steuern gespart, und bei der AHV-Rente ergibt sich ein Zuschlag von bis zu mehr als 30 Prozent.In der beruflichen Vorsorge verschlechtern sich die Konditionen ebenfalls, wenn Frauen oder Männer vorzeitig in Pension gehen. Die meisten Vorsorgeeinrichtungen kürzen die Rente um 3 bis 5 Prozent lebenslang pro Vorbezugsjahr. Diese voraussehbare Verschlechterung lässt sich jedoch durch einen zusätzlichen Einkauf in die Pensionskasse teilweise oder vollständig ausgleichen. Angesparte Gelder aus der Säule 3a sorgen zudem für ein besseres finanzielles Gleichgewicht. Die dritte Säule ist auch interessant für Erwerbstätige, die über das ordentliche Pensionsalter 65 arbeiten. Sie profitieren von zusätzlichen Jahren mit steuerlich abziehbaren 3a-Einzahlungen.
Attraktiver schrittweiser Ausstieg
Die Teilpensionierung hat durch gesetzliche Neuerungen an Attraktivität gewonnen. So sind bis zu fünf gestaffelte Arbeitsreduktionen möglich. Vermindert eine Arbeitnehmerin ihr Pensum ab dem 58. Altersjahr um bis zu die Hälfte, kann sie trotzdem zum bisherigen Lohn versichert bleiben. Der Arbeitgeber muss zwar nur die Hälfte der Vorsorgebeiträge auf den effektiven Lohn übernehmen, die höheren Arbeitnehmerbeiträge sorgen aber dafür, dass die Altersrente trotz niedrigerem Lohn nicht gekürzt wird. Bei dieser Variante mit beispielsweise einer ersten Absenkung des Arbeitspensums auf 80 oder 60 Prozent bleibt neben der Rentenleistung weiterhin ein Einkommen, und dazu kommen zusätzliche Beitragsjahre für die Altersvorsorge.
Die schrittweise Pensionierung ermöglicht es zudem, die Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule optimal zu staffeln. Dies kann die Kapitalsteuern teils markant vermindern, weil das angesparte Altersguthaben länger in diesen Vorsorgegefässen bleibt und es damit während dieser Jahre von der Vermögensbesteuerung ausgenommen ist. Klar ist jedoch: Ob jemand früher oder später aus dem Arbeitsprozess ausscheidet, hängt letztlich von den eigenen Bedürfnissen ab.