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Interview

«Aktionäre müssen die Risiken der Bank tragen»

Karin Keller-Sutter spricht im Interview über die UBS-Regulierung und darüber, weshalb es im Krisenfall keine Garantien gibt.

Wilma Fasola

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Karin Keller-Sutter ist seit 2019 Mitglied des Schweizer Bundesrates und leitet seit Januar 2023 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD). Thomas Meier

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Frau Bundesrätin, der Bundesrat fordert maximale Stabilität, will aber die Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährden. Welches Ziel hat im Konfliktfall für Sie Vorrang?

Karin Keller-Sutter: Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit schliessen sich nicht aus, ganz im Gegenteil: Wenn eine Bank stabil ist, dann ist sie auch für ihre Kundschaft attraktiv. Schliesslich will man sein Vermögen an einem sicheren Ort wissen. Das ist im Kern das Geschäftsmodell der Vermögensverwaltung in der Schweiz, wobei die Banken von politischer Stabilität und einem starken Franken profitieren. Umgekehrt muss man sich vor Augen führen, dass die letzte verbleibende global tätige systemrelevante Bank der Schweiz, also die UBS, eine derart grosse Bilanz im Vergleich zur Wirtschaftsleistung unseres Landes hat, dass ein Ausfall der Bank verheerende Auswirkungen hätte. Es besteht damit faktisch eine Staatsgarantie und somit eine staatliche Subventionierung. Der Bundesrat muss den Staat, die Steuerzahlenden und die Volkswirtschaft schützen. Er muss dafür sorgen, dass in erster Linie die Aktionäre die geschäftlichen Risiken der Bank tragen und nicht die Allgemeinheit.

Zur Person

Karin Keller-Sutter ist seit 2019 Mitglied des Schweizer Bundesrates und leitet seit Januar 2023 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD). In dieser Funktion prägt sie die Schweizer Finanzmarktpolitik und hat insbesondere bei der Bewältigung der Credit-Suisse-Krise eine Schlüsselrolle eingenommen. Zuvor war die St. Galler FDP-Politikerin von 2011 bis 2018 im Ständerat sowie von 2019 bis 2022 als Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) tätig.

Die Debatte dreht sich primär um die UBS. Wie verhindern Sie konkret, dass KMU-Banken und Vermögensverwalter unter neuen Regulierungslasten leiden, die eigentlich für Grossbanken gedacht sind?

Der Bundesrat hat sich mit der 100-prozentigen Eigenmittelunterlegung der ausländischen Töchter der UBS für eine sehr gezielte Massnahme entschieden, die das Risiko exakt angeht und die für die Bank gut verkraftbar ist. Das attestieren auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) sowie die Finanzmarktaufsicht. Bei allen weiteren Massnahmen, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, achtet er auf das Prinzip der Proportionalität. Kleine Finanzinstitute sollen nicht über Gebühr belastet werden, da von ihnen für die Schweiz auch vergleichsweise kleinere Risiken ausgehen.

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Höhere Kapitalanforderungen machen die Schweiz teurer. Ab wann gefährdet schärfere Regulierung unsere Attraktivität gegenüber Finanzplätzen wie Singapur oder London?

Die vorgeschlagene Kapitalmassnahme bei der UBS bezieht sich auf die ausländischen Töchter der Bank. Die Kosten müssten – bei einer fairen Allokation – deshalb auch durch das Auslandsgeschäft getragen werden. Natürlich steht es dem Management der Bank frei, die Kosten anders zu verteilen. Der Wettbewerb im inländischen Markt dürfte hier aber korrigierend wirken.

Ein «Senior Manager Regime» und darauf basierende Eingriffsmöglichkeiten für die Finma gelten als angelsächsische Importe. Warum braucht die Schweiz dieses System zur persönlichen Haftung von Topbankern?

Der Bundesrat und die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) haben die Krise, die zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS geführt hat, gründlich untersucht. Es gab Mängel in der Risikokultur und im Verhalten von Personen. Es hat sich gezeigt, dass unter anderem diese Instrumente möglicherweise eine präventive Wirkung erzielen können. Generell ist es nie falsch, wenn man Verantwortung klar definiert. In einer liberalen Ordnung gehören Risiko und Haftung zusammen.

Der Fall CS hat gezeigt, wie schnell ein digitaler Bank-Run ablaufen beziehungsweise einsetzen kann. Wie wollen Sie sicherstellen, dass Gesetzgebung und Aufsicht technologisch nicht permanent hinterherhinken?

Der Bundesrat verzichtet bewusst auf direkte Beschränkungen von Geldbezügen, da solche Massnahmen das Vertrauen in den Finanzplatz erschüttern und erst recht einen Bank-Run auslösen könnten. Stattdessen setzen wir auf präventive, vertrauensbildende Massnahmen wie Eigenkapitalvorschriften sowie auf eine erweiterte Liquiditätsversorgung im Krisenfall. Dies erfolgt in erster Linie über die Fazilitäten der SNB, wofür sich die Banken entsprechend vorbereiten müssen. In zweiter Linie soll für die systemrelevanten Banken in einer Abwicklung der Public Liquidity Backstop bei Bedarf zur Verfügung stehen.

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Die CS-Rettung per Notrecht hat Schwachstellen im System offengelegt. Können Sie garantieren, dass es mit den neuen Reformen nie wieder eine staatlich orchestrierte Bankenrettung in der Schweiz geben wird?

Das Ziel des Bundesrates ist, das Risiko weitgehend zu reduzieren, um Staat, Volkswirtschaft und Steuerzahlende zu schützen. Es muss zudem möglich sein, auch eine systemrelevante Bank geordnet abzuwickeln. Doch das Bankengeschäft ist von Natur aus risikobehaftet, und jede Krise hat neue Elemente. Man kann sich besser oder schlechter vorbereiten. Der Bundesrat erfüllt hier seine Aufgabe. Aber eine Garantie, dass es nie mehr zu einem staatlichen Eingriff kommen wird, kann man leider nicht abgeben.

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