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Perspektiven für unsere Altersvorsorge

Wie sichern wir unsere Altersvorsorge ab? Vier Expertinnen und Experten nehmen Stellung zur Stabilität, zur Generationengerechtigkeit und zur Zukunft des Arbeitsmarktes.

Jasmine Alig, Ringier

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file870diofmfaq1idh1jk41Getty Images/Westend61

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Drei Fragen an vier Kennerinnen und Kenner
1. Wo sehen Sie aktuell den grössten und dringendsten Handlungsbedarf, um das Vertrauen in die langfristige Stabilität unserer Altersvorsorge zu sichern?
2. Wie können wir notwendige Systemanpassungen so gestalten, dass die Rechnung auch für zukünftige Generationen aufgeht?
3. Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Welche konkreten Hebel müssen wir in der beruflichen Vorsorge bewegen, damit die Dynamik des Arbeitsmarktes angemessen berücksichtigt werden kann?
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Regine Sauter, Nationalrätin (FDP, ZH) und Präsidentin SGK-N
1. Handlungsbedarf besteht bei der langfristigen Sicherung aller drei Säulen der Altersvorsorge. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der demografischen Entwicklung geraten jedoch insbesondere die AHV und die berufliche Vorsorge unter Druck. Wer das Vertrauen in unser Vorsorgesystem stärken will, muss deshalb jede Säule auf ein stabiles Fundament stellen und Reformen jetzt angehen. Nur wenn jede Säule langfristig solide finanziert ist, bleibt die Altersvorsorge für heutige und künftige Generationen glaubwürdig und sicher.
Dabei genügt es nicht, nur über zusätzliche Einnahmen zu sprechen. Ebenso wichtig ist es, die Ausgaben- und Leistungsseite einzubeziehen. Nachhaltige Lösungen müssen generationengerecht sein und dürfen die junge Bevölkerung nicht übermässig belasten. Dazu gehören eine realistische Anpassung der Rahmenbedingungen an die demografische Entwicklung, eine Stärkung der Eigenverantwortung sowie verlässliche und finanzierbare Leistungen.
2. Die Altersvorsorge muss an die steigende Lebenserwartung angepasst werden – darum werden wir nicht herumkommen. Dazu gehören ein schrittweise höheres, aber flexibel gestaltbares Rentenalter und attraktivere Rahmenbedingungen für eine Weiterarbeit auch über das ordentliche Rentenalter hinaus. Denkbar ist zudem die Einführung einer Lebensarbeitszeit.

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Die Umwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge müssen den tatsächlichen wirtschaftlichen und demografischen Gegebenheiten entsprechen. Nur weil die Pensionskassen im Moment gut aufgestellt sind, bedeutet dies nicht, dass die systemwidrige Umverteilung innerhalb der zweiten Säule verschwunden ist. Zudem muss der Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge nach vorne verlegt werden. Höhere Lohnabzüge zur Ausfinanzierung der ersten und zweiten Säule sind hingegen der falsche Weg, weil sie Arbeit verteuern und die jüngere Generation zusätzlich belasten.
3. Vorauszuschicken ist, dass die Reform der beruflichen Vorsorge, über die im Herbst 2024 abgestimmt wurde, genau diese Punkte angegangen hätte. Leider hat die Stimmbevölkerung dies abgelehnt – eine verpasste Chance.
Nach wie vor gilt aber: Der Koordinationsabzug sollte abgeschafft werden, sodass Teilzeitbeschäftigte – insbesondere viele Frauen – und Personen mit mehreren Arbeitgebern keine Vorsorgelücken mehr haben. Einkommen aus verschiedenen Anstellungen müssen einfacher zusammengeführt und versichert werden können. Wer länger arbeitet, soll das ohne finanzielle Nachteile tun können – etwa durch den weiteren Aufbau von Altersguthaben über das ordentliche Rentenalter hinaus. Weniger Regulierungsdichte und mehr Gestaltungsspielraum für die Vorsorgeeinrichtungen können zudem innovative, auf unterschiedliche Erwerbsbiografien zugeschnittene Lösungen fördern.

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Urs Hunziker, Direktor der Fachschule für Personalvorsorge
1. Wir müssen unterscheiden zwischen dem Vertrauen in das System und dem Vertrauen in dessen finanzielle Stabilität. Vertrauen entsteht durch eine klare, offene und konsequente Kommunikation. Untersuchungen zeigen: Die Versicherten vertrauen ihrer eigenen Pensionskasse deutlich stärker als dem Gesamtsystem. Nähe und Transparenz sind deshalb zentral. Kommunikation allein löst die finanziellen Herausforderungen jedoch nicht. Für die langfristige Stabilität braucht es politisch schwierige Massnahmen. Dazu gehören Anpassungen bei der Finanzierung, beim Leistungsniveau und beim Referenzalter. Entscheidend ist, die Auswirkungen ehrlich und verständlich aufzuzeigen.
2. Eine Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes wurde dreimal an der Urne abgelehnt. Viele Pensionskassen haben ihre Umwandlungssätze längst an die höhere Lebenserwartung und die veränderten Renditeerwartungen angepasst. Eine gesetzliche Anpassung erübrigt sich somit.
Beim Rentenalter besteht schon heute viel Flexibilität. Wichtig ist, freiwilliges Weiterarbeiten nach 65 attraktiver zu machen – zum Beispiel durch steuerliche und beitragsrechtliche Anreize. So stärken wir die Finanzierung, ohne alle zu einem längeren Erwerbsleben zu verpflichten.

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3. Die Pensionskassen verfügen bereits über Spielraum, beispielsweise bei der Anpassung oder Abschaffung des Koordinationsabzugs für Teilzeitbeschäftigte. Handlungsbedarf besteht vor allem bei Mehrfachbeschäftigten und kleinen Pensen. Mehrere Einkommen sollten einfacher zusammengeführt und auch tiefere Löhne besser versichert werden können.
Dass dies grundsätzlich möglich ist, zeigt etwa der neue Vorsorgeplan AN Plus der Auffangeinrichtung: Damit können Arbeitgebende bereits Löhne ab 2500 Franken versichern. An der sozialpartnerschaftlichen Vorsorge sollte festgehalten werden. Sie ermöglicht praxisnahe und bedürfnisgerechte Lösungen.
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Barbara Zimmermann-Gerster, Leiterin Ressort Sozialpolitik und Sozialversicherungen beim SAV
1. Den grössten Handlungsbedarf sehe ich bei der Generationengerechtigkeit und insbesondere bei der AHV und deren langfristigen finanziellen Stabilität: Bei der Gründung der AHV 1948 kamen auf 100 Aktive 15 Rentnerinnen und Rentner, heute sind es 32. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenrate müssen also immer weniger Erwerbstätige immer mehr Renten finanzieren. Je früher wir hier der demografischen Realität ins Auge sehen und strukturelle Reformen anpacken, desto geringer die Chance, dass die Rechnung zulasten jüngerer Generationen aufgeschoben wird – und sich die Finanzierungslücken in der ersten Säule stetig vergrössern.

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Dank der zweiten und dritten Säule ist die Schweiz dem Demografierisiko aber nicht vollständig ausgeliefert: In der zweiten Säule finanziert der Kapitalmarkt kräftig mit, auch wenn dort der Umwandlungssatz in der obligatorischen Vorsorge an die gestiegene Lebenserwartung angepasst werden müsste. Als wichtig erachte ich deshalb, dass die Schweizer Bevölkerung ihre Möglichkeiten kennt, um selbstverantwortlich für das Alter vorzusorgen. Dies hilft, das Vertrauen in die Altersvorsorge zu wahren. Entsprechend setzen wir uns als Arbeitgeber stark für Bildung und Erklärung zur Altersvorsorge generell, aber insbesondere auch für eigenverantwortliches Sparen ein.
2. Die Rechnung geht vor allem dann nicht auf, wenn zukünftige Generationen mit immer höheren Lohnabgaben und Steuern belastet werden – denn auf die Dauer eines Erwerbslebens macht dies rasch sehr hohe Summen aus. Eine Erhöhung des Referenzalters ist deshalb die bessere Alternative; auch weil sie gemäss Studien des BSV Wachstum und Preisstabilität stärkt, während höhere Mehrwertsteuern und Lohnbeiträge das BIP und die Beschäftigung dämpfen.
Wie bei jeder Systemanpassung braucht es auch bei Veränderungen am Umwandlungssatz und am Referenzalter kleine Schritte und faire Übergangslösungen. Meist fällt eine Reform zudem umso einschneidender aus, je länger sie aufgeschoben wird. Rasches Handeln hilft also, sozialverträgliche Strukturreformen umzusetzen. Und was den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge angeht, so haben viele Pensionskassen via Überobligatorium Lösungen gefunden, um den Umwandlungssatz der Demografie anzupassen.

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3. Ich halte es für gefährlich, nur einzelne Hebel in Bewegung zu setzen, ohne die komplexen Mechanismen zu berücksichtigen, die im BVG wirken. Anpassungen in der beruflichen Vorsorge müssen sowohl auf der Beitragsseite als auch auf der Leistungsseite ansetzen, damit das System nicht in Schieflage gerät. Die berufliche Vorsorge hat allerdings den Vorteil, dass nicht der gesamte Leistungsumfang verpolitisiert ist und sich ein wichtiger Teil im überobligatorischen Bereich abspielt. Dort haben verschiedene Vorsorgeeinrichtungen Anliegen aus der gescheiterten BVG-Reform – die bessere Absicherung von Teilzeitarbeitenden und Mehrfachbeschäftigten mit Anpassungen bei Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug – von sich aus umgesetzt und massgeschneiderte Lösungen zusammengestellt, die den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden entsprechen.
So wurden wir auch in der Sozialpartnerschaft aktiv und bieten in der Stiftung Auffangeinrichtung BVG einen Vorsorgeplan an, welcher diese Veränderungen aufnimmt. Diese Freiheiten helfen, dass sich die berufliche Vorsorge der Dynamik des Arbeitsmarktes anpassen kann, selbst wenn die Gesetzgebung hinterherhinkt.
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Barbara Gysi, Nationalrätin (SP) und Mitglied der SGK-N
1. Die Renten reichen immer weniger, um den Lebensbedarf zu decken. Insbesondere in der zweiten Säule haben wir ein Problem mit sinkenden Renten, hohen Verwaltungskosten und mangelnder Transparenz – und dies alles bei insgesamt hohen Lohnabzügen. Die Vermögensverwaltungskosten sind zu hoch und werden oft nicht transparent ausgewiesen. Ebenfalls ist die Verzinsung meist tiefer, als es die Erträge ermöglichen würden. Diese Gelder fehlen dann bei den Renten. Es braucht darum dringend strengere Regeln und Vorgaben, um die Verwaltungskosten inklusive Vermögensverwaltung zu begrenzen. Sämtliche Vermögenserträge gehören den Rentnerinnen und Rentnern und müssen in die Renten fliessen. Jeglicher Kapitalabfluss ist zu unterbinden.

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Dazu kommt, dass die berufliche Vorsorge Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit infolge einer Familien- oder Weiterbildungszeit nicht abdeckt.
2. Es braucht zwingende Vorgaben, welche sämtliche Vermögenserträge in die Renten fliessen lassen und die Kosten für die Vermögensverwaltung begrenzen. In der zweiten Säule werden immer höhere Vermögenswerte kumuliert, was zu immensen Kosten führt und unter anderem auch den Immobilienmarkt anheizt. Darum soll die erste Säule mit der Umlagefinanzierung ausgebaut werden und nicht immer mehr in die zweite Säule investiert werden.
Mit der Schaffung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, die analog der AHV solidarisch finanziert sind, wird erreicht, dass der Sparprozess auch bei Erwerbsunterbrüchen oder Pensenreduktionen weiter erfolgt.
3. Alle Arbeitseinkommen inklusive einer Teilselbstständigkeit sollen gebündelt versichert werden können, und die Arbeitgeber müssen sich daran beteiligen. Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug sollen über alle Erwerbseinkommen zusammen angewendet werden. Mit einem prozentualen Koordinationsabzug lässt sich Teilzeitarbeit besser absichern. Die Altersgutschriften sollten geglättet und nur noch zwei Gutschriftssätze angewendet werden.

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Der Übergang darf aber nicht zu Rentenverlusten führen. Zudem müssen wie bereits erwähnt auch in der beruflichen Vorsorge Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt und solidarisch finanziert werden. Mit dem Risikoausgleich besteht schon heute eine Solidaritätskomponente.
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