Die Schweizer Grossbank macht weiter mit ihrem Powerplay – der Ständerat knickt ein und bastelt eine eigene Lösung. Warum die neue Eigenkapitalregel für die Schweiz riskant ist.
Rudolf Strahm
«Diese Ständeratslösung ist nichts anderes als ein Brandbeschleuniger!», schreibt Gastautor Rudolf Strahm.HZ
Nun scheint sich das UBS-Powerplay im Parlament durchzusetzen. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats erfüllte weitgehend die UBS-Wünsche. Über das komplexe und umstrittene Geschäft wird am 17. September im Ständerat entschieden.
Zur Erinnerung: Der Bundesrat hatte als wichtige Konsequenz aus dem Zusammenbruch der Credit Suisse (CS) für die systemrelevanten Banken beantragt, dass jede ihrer ausländischen Finanztöchter anteilig genau gleich hoch wie das Stammhaus mit hartem Eigenkapital gemäss den Basler Richtlinien (CET-1) ausgestattet werden muss. Heute sind jene fünfhundert bis sechshundert Tochtergesellschaften, welche die UBS von der CS übernommen hatte, dank einer Sonderlösung nur zu 45 Prozent des Sollwerts mit hartem Eigenkapital unterlegt.
Der Gastautor
Rudolf Strahm ist ehemaliger Preisüberwacher und Ex-SP-Nationalrat.
Nach monatelangem Powerplay durch UBS-CEO Sergio Ermotti persönlich, nach direkten Angriffen auf die standhafte Finanzministerin Karin Keller-Sutter und nach Hinterzimmergesprächen mit und unter Parlamentariern kam in der ständerätlichen WAK unter dem Vorsitz von Mitte-Ständerat Erich Ettlin nun folgender Antrag zustande: Die ausländischen Finanztöchter der UBS müssen nur 50 Prozent an hartem Eigenkapital (wie Aktienkapital oder eigene Reserven) aufbringen, die restlichen 50 Prozent darf die Bank mit «weiterem» Kapital decken. Der Beschluss ist umstritten.
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Unter dem weiteren Kapital werden die AT1-Bonds verstanden. Dies sind Wandelanleihen, die an den Börsen als Kapitalanlage gehandelt werden und im Krisenfall in verlusttragendes Aktienkapital umgewandelt werden. Dabei soll nach Antrag der Kommission im Krisenfall ein kompliziertes «Swiss Finish» mit drei regulatorischen Handlungsstufen zum Tragen kommen.
In einer ersten Alarmstufe können die AT1-Gläubiger keine Rückverkäufe tätigen, und es können keine Zinszahlungen mehr vorgenommen werden. Dies muss öffentlich bekannt gemacht werden.
In einer zweiten Stufe muss die Bank bekannt geben, dass keine Aktienkapitalrückkäufe erlaubt sind und keine Dividendenzahlungen mehr ausgeschüttet werden.
In einer dritten Stufe des Krisenfalls müssen die Bankmanager auf die Hälfte ihrer Boni verzichten.
Alle drei Massnahmenschritte müssen sofort international veröffentlicht werden, weil die AT1-Bonds an den globalen Börsen gehandelt werden.
Hier ist nun der entscheidende Einwand, der die Absurdität und Praxisferne des selbstgebastelten Kommissionsantrags manifestiert. Dieser ist so kompliziert, dass er im Kommissionsantrag über fünf Seiten beansprucht. Die sofort öffentlich bekannten Krisenmassnahmen werden die Kapitalanleger alarmieren; es wird zu blitzschnellen Kapitalrückzügen von anderen Bankeinlagen führen. Ein Bank-Run ist fast unvermeidlich. Die CS-Krise hat demonstriert, dass heute nur schon Gerüchte über Nacht zu Kapitalabzügen in Milliardenhöhe führen. Diese Ständeratslösung ist nichts anderes als ein Brandbeschleuniger!
Der frühere Finma-Direktor Daniel Zuberbühler bezeichnete in einem Gutachten die gegen den Bundesrat und gegen Experten selbstgebastelte Ständeratslösung als eine «Selbstschussanlage». Eine solche AT1-Regulierung gibt es weltweit nirgends, gerichtliche Streitfälle wären programmiert.
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AT1-Kapitalerhaltungsinstrumente sind grundsätzlich sinnvoll, aber sie sind viel zu spät – erst bei einer vollständigen Abwicklung der Bank – gleichwertig mit hartem Kernkapital! Und: AT1-Instrumente sind unsicher. Wir möchten an das aktuelle Ringen um die Gültigkeit der AT1-Anleihen nach der CS-Übernahme der UBS erinnern. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die vollständige Abschreibung der 16 Milliarden Dollar schweren AT1-Wandelobligationen auf null für ungültig. Das Bundesgericht kann diesen Fehlentscheid noch korrigieren.
Die Vorschläge der ständerätlichen Wirtschaftskommission überwälzen im Fall einer UBS-Krise die Risiken und die Haftung in erster Linie auf die SNB und in zweiter Linie über den Public Liquidity Backstop (PLB) auf die Steuerzahler. Denn mit dem PLB-Mechanismus soll die Bundeskasse zum gesetzlichen Garanten für zukünftige SNB-Liquiditätshilfen gemacht werden. Die erzürnte Finanzministerin hatte für den Murks der Ständeratskommission nur einen trockenen Satz übrig: «Es haben sich nicht die Interessen der Steuerzahler durchgesetzt.»