Es gibt Zahlen, über die man sich freuen darf. 34 Prozent Frauen in den Verwaltungsräten der hundert grössten Schweizer Arbeitgeber gehören dazu. Noch vor wenigen Jahren sah die Realität deutlich anders aus. Frauen in Verwaltungsräten sind heute keine Ausnahmeerscheinung mehr. Das ist ein Erfolg.
Aber Erfolge haben manchmal eine unerwünschte Nebenwirkung: Man beginnt, ein Thema als erledigt zu betrachten. Genau davor gilt es sich zu hüten.
Seit Anfang 2026 ist die Übergangsfrist für den gesetzlichen Geschlechterrichtwert von 30 Prozent im Verwaltungsrat abgelaufen. Die Schweizer Wirtschaft hat sich bewegt. Gemäss aktuellem Schillingreport liegt der Frauenanteil in den Verwaltungsräten der hundert grössten Arbeitgeber inzwischen bei 34 Prozent.
Die Gastautorin
Alexia Hungerbühler ist Mitgründerin und Vorstand von Women for the Board.
Mission erfüllt also? Nicht ganz.
Denn hinter den 34 Prozent verbergen sich Zahlen, die weniger Anlass zur Zufriedenheit geben. Noch immer erreichen 29 Prozent der untersuchten Unternehmen den Richtwert von 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat nicht. Und vor allem: Nur 7 Prozent der Verwaltungsratspräsidien sind mit Frauen besetzt.
Vielleicht ist deshalb gar nicht die Zahl 34 die interessanteste. Vielleicht ist es die Zahl 7.
Von der Repräsentation zum Einfluss
Die Diskussion der vergangenen Jahre war stark von einer Frage geprägt: Wie bringen wir
mehr Frauen in Verwaltungsräte? Diese Frage war notwendig. Aber sie reicht heute nicht mehr.
Zunehmend sollte die Frage lauten: Welche Rollen übernehmen Frauen, wenn sie am Tisch sitzen? Wer präsidiert den Verwaltungsrat? Wer leitet die zentralen Ausschüsse? Wer prägt strategische Entscheidungen? Und wer wird als mögliche Nachfolgerin für ein Präsidium aufgebaut?
Das ist keine Forderung nach einer neuen Quote. Es ist vielmehr die logische Weiterentwicklung eines Prozesses, der in den vergangenen Jahren angestossen wurde.
30 Prozent waren nie das eigentliche Ziel. Sie waren ein Türöffner. Die entscheidende Frage ist nun, was passiert, nachdem sich diese Tür geöffnet hat.
Das Problem beginnt lange vor dem Verwaltungsrat
Wer nur auf die Zusammensetzung der Verwaltungsräte schaut, übersieht einen wesentlichen Teil der Herausforderung. In der Belegschaft der untersuchten Unternehmen liegt der Frauenanteil bei 39 Prozent. Im Middle Management sind es noch 28 Prozent, im Topmanagement 21 Prozent und in den Geschäftsleitungen 20 Prozent. Mit jeder Karrierestufe gehen Frauen verloren.
Das ist auch für Verwaltungsräte relevant. Denn Geschäftsleitungspositionen gehören nach wie vor zu den wichtigen Erfahrungsfeldern für spätere Verwaltungsratsmandate. Wenn bereits auf dem Weg ins Topmanagement ein erheblicher Teil des weiblichen Talentpools verloren geht, wird die Auswahl einige Jahre später auch für Verwaltungsratsmandate kleiner.
Verwaltungsratsdiversität darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Sie beginnt nicht bei der Nomination für die nächste Generalversammlung. Sie beginnt Jahre vorher.
Das Huhn-Ei-Problem des ersten Mandats
Bei der Suche nach neuen Verwaltungsratsmitgliedern zeigt sich immer wieder ein ähnliches Muster: Gesucht werden Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits über Verwaltungsratserfahrung verfügen. Das ist nachvollziehbar. Erfahrung reduziert vermeintlich das Risiko einer Fehlbesetzung.
Gleichzeitig entsteht dadurch ein klassisches Huhn-Ei-Problem: Wie soll eine qualifizierte Frau Verwaltungsratserfahrung sammeln, wenn genau diese Erfahrung Voraussetzung für ihr erstes Mandat ist?
Die Schweizer Wirtschaft verfügt über hervorragend ausgebildete Frauen mit Geschäftsleitungs-, Finanz-, Technologie-, Transformations-, Marketing-, HR-, Kommunikations- oder internationaler Führungserfahrung. Nicht jede von ihnen hat bereits drei Verwaltungsratsmandate vorzuweisen. Das macht sie nicht automatisch zu einer weniger interessanten Kandidatin.
Die Erfahrungen aus Netzwerken und Organisationen, die sich mit der Vermittlung und Sichtbarkeit qualifizierter Verwaltungsrätinnen beschäftigen, zeigen vielmehr, wie gross dieser Talentpool ist. Die entscheidende Frage lautet deshalb auch, wie Verwaltungsräte rekrutiert werden.
Wenn bei jeder Vakanz dieselben bekannten Namen auf den Listen erscheinen, wird zwar das individuelle Besetzungsrisiko vermeintlich kleiner. Der Talentpool wird dadurch aber nicht grösser. Und genau diesen grösseren Talentpool braucht die Schweizer Wirtschaft.
Die Wirtschaft braucht mehr als eine Zahl
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Verwaltungsräte massiv. Künstliche Intelligenz, Cyberrisiken, geopolitische Unsicherheit, neue Geschäftsmodelle, Fachkräftemangel und volatile Märkte verändern die Aufgaben der strategischen Führung. Unternehmen benötigen deshalb Verwaltungsräte mit unterschiedlichen Erfahrungen, Perspektiven und Kompetenzen.
Diversität ist in diesem Zusammenhang keine gesellschaftspolitische Zusatzaufgabe. Sie ist eine Frage der Zusammensetzung eines Gremiums, das in einer zunehmend komplexen Wirtschaft gute Entscheidungen treffen muss. Geschlecht ist dabei ein Teil dieser Diversität – aber nicht der einzige.
Gerade deshalb wäre es schade, wenn die Diskussion bei 34 Prozent stehen bliebe und die Schweizer Wirtschaft sich selbst auf die Schulter klopfte. Nicht weil 34 Prozent zu wenig wären. Sondern weil eine Prozentzahl allein noch wenig darüber aussagt, ob sich tatsächlich etwas Grundlegendes verändert hat.
Die nächste Phase wird deshalb anspruchsvoller als die vergangene. Sie lässt sich weniger einfach messen. Es geht um Zugang. Um Verantwortung. Um Einfluss. Um die Bereitschaft, neuen Kandidatinnen ein erstes Mandat zuzutrauen. Und darum, Frauen nicht nur für einen Sitz im Verwaltungsrat zu gewinnen, sondern sie selbstverständlich auch für Präsidien und andere zentrale Funktionen in Betracht zu ziehen.
Vielleicht ist deshalb die wichtigste Zahl in einigen Jahren gar nicht mehr der Frauenanteil im Verwaltungsrat. Vielleicht erkennen wir den wirklichen Fortschritt daran, dass irgendwann bei der Wahl einer Verwaltungsratspräsidentin ihr Geschlecht keine besondere Erwähnung mehr verdient, dass Frauen bei jeder Vakanz selbstverständlich zum Kandidatenkreis gehören. Und dass ein erstes Verwaltungsratsmandat nicht daran scheitert, dass es eben das erste wäre.
Dann hätten die 30 Prozent tatsächlich das erreicht, wofür sie gedacht waren: Sie hätten eine Tür geöffnet.