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84'000 Fr. Einwanderungs-Gebühr

Was Gantner für die Schweiz will, hat Liechtenstein schon längst

Wenn ein Liechtensteiner seine Konkubinatspartnerin ins Ländle holen möchte, muss das Paar viel zahlen. Liechtenstein will so den Sozialstaat schützen.

Janic Urech

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Wer Ausländer anstellen will, soll blechen. Diese Forderung stellte der Wirtschaftsführer Alfred Gantner (58) in einem Interview mit CH Media. Er wirbt dafür, dass Unternehmen, die Arbeitskräfte in die Schweiz holen, einen gewissen Betrag abdrücken. Dieses Geld soll dann an die Schweizer Haushalte ausgeschüttet werden. Die Forderung nach einer Einwanderungsabgabe ist nicht neu.

Liechtenstein lässt über 80’000 Franken hinterlegen

In Liechtenstein muss man bereits heute viel Geld in die Hand nehmen, um einzuwandern. Konkret geht es um ausländische Personen, die mit jemandem aus dem Fürstentum zusammenziehen wollen. Solche Konkubinatspaare müssen beim Staat mindestens 84’000 Franken als Sicherheit hinterlegen – ein stolzer Batzen. Zwar ist das keine endgültige Abgabe. Das Geld fehlt dennoch auf dem eigenen Konto und stellt eine hohe Hürde dar.
Mit dieser Massnahme möchte sich Liechtenstein davor schützen, dass über diesen Weg eingewanderte Personen dem Sozialstaat zur Last fallen. Im Gegensatz zu Ehepaaren sind solche Konkubinatspaare nicht verpflichtet, einander in finanziellen Schieflagen beizustehen. Dies gilt auch für Personen, die in Liechtenstein berufstätig sind und somit dort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Kein Abbau der Hürden

Diese Hürde wurde kürzlich auf dem politischen Parkett des Fürstentums diskutiert. «In der Praxis kann dies insbesondere für junge Erwachsene und Personen mit durchschnittlichem Einkommen eine hohe Hürde darstellen», zitiert das «Vaterland» Dagmar Bühler-Nigsch (57). Sie ist Fraktionssprecherin der Mitte-rechts verorteten Partei «Vaterländische Union». Die Regierung sah jedoch keinen Handlungsbedarf. Sie sieht keine Hinweise auf unüberwindbare Hürden. Diese Regelung bleibt also bestehen.

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Auch Erleichterungen für die beiden Nachbarstaaten Schweiz und Österreich hat die Regierung abgelehnt. Sie begründet die Ablehnung damit, dass für alle EWR-Bürger die gleichen Bestimmungen gelten sollen. Die Schweiz als Nicht-EWR-Mitglied ist hier wohl mitgemeint.

Aufenthaltsbewilligungen werden verlost

Allgemein ist es nicht einfach, nach Liechtenstein einzuwandern. Eine Aufenthaltsbewilligung kann entweder direkt von der Landesregierung oder durch eine Verlosung erteilt werden. Liechtenstein verlost jährlich 36 Aufenthaltsbewilligungen. 28 davon gehen an Personen, die im Fürstentum Liechtenstein erwerbstätig sind. Für Personen, die nicht in Liechtenstein erwerbstätig sind, gibt es nur acht Aufenthaltsbewilligungen zu gewinnen.
Die Teilnahme an diesen Verlosungen ist EWR-Bürgern und Schweizern vorbehalten. Aufenthaltsbewilligungen für Personen von ausserhalb dieser Gebiete werden nur an Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitnehmende vergeben.
In der Schweiz hat zuletzt der Ständerat über eine Zuwanderungsabgabe diskutiert. Gemäss dem Ständeratsbeschluss sollen Arbeitgeber für jede ausländische Arbeitskraft jährlich mindestens 4000 Franken bezahlen. Dies würde jedoch erst geschehen, wenn der Bundesrat eine Schutzklausel ausruft. Diese ist an enge Bedingungen geknüpft.

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