Was Gantner für die Schweiz will, hat Liechtenstein schon längst
Wenn ein Liechtensteiner seine Konkubinatspartnerin ins Ländle holen möchte, muss das Paar viel zahlen. Liechtenstein will so den Sozialstaat schützen.
Janic Urech
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Alfred Gantner, Unternehmer, Mitglied des Initiativkomitees, spricht waehrend einer Medienkonferenz des Komitees der Kompass-Initiative zu Zwischenstand der Sammelphase und geplanten weiteren Schritten, am Dienstag, 29. April 2025 in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)KeystoneAugust 16, 2025, Vaduz, Liechtenstein: Vaduz Castle, in German Schloss Vaduz, official residence of the Prince of Liechtenstein seen with mountain range of Alps in the background. Vaduz is capital of Principality of Liechtenstein. Liechtenstein is one of the smallest country in the world, with area around 160 square kilometers and population around 41000. Liechtenstein is a monarchy headed by the prince of Liechtenstein Hans-Adam II, while his oldest son Alois, Hereditary Prince of Liechtenstein acts as the regent. Vaduz Liechtenstein - ZUMAs197 20250816_aab_s197_071 Copyright: xTomasxTkacikxIMAGO/ZUMA Press WireAussenansicht des Landtags, aufgenommen am Mittwoch, 2. September 2026, in Vaduz, Liechtenstein. Der Landtag, das Landesparlament, behandelt in dieser Sitzung unter anderem die Volksinitative Fristenloesung fuer Liechtenstein. Schwangerschaftsabbrueche sind im Land verboten. Die Initiative fordert eine Angleichung an Schweizer Recht. Erbprinz Alois hat bereits sein Veto gegen die Initative angekuendigt. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)keystone-sda.chDagmar Bühler-NigschRMS
Wer Ausländer anstellen will, soll blechen. Diese Forderung stellte der Wirtschaftsführer Alfred Gantner (58) in einem Interview mit CH Media. Er wirbt dafür, dass Unternehmen, die Arbeitskräfte in die Schweiz holen, einen gewissen Betrag abdrücken. Dieses Geld soll dann an die Schweizer Haushalte ausgeschüttet werden. Die Forderung nach einer Einwanderungsabgabe ist nicht neu.
Liechtenstein lässt über 80’000 Franken hinterlegen
In Liechtenstein muss man bereits heute viel Geld in die Hand nehmen, um einzuwandern. Konkret geht es um ausländische Personen, die mit jemandem aus dem Fürstentum zusammenziehen wollen. Solche Konkubinatspaare müssen beim Staat mindestens 84’000 Franken als Sicherheit hinterlegen – ein stolzer Batzen. Zwar ist das keine endgültige Abgabe. Das Geld fehlt dennoch auf dem eigenen Konto und stellt eine hohe Hürde dar.
Mit dieser Massnahme möchte sich Liechtenstein davor schützen, dass über diesen Weg eingewanderte Personen dem Sozialstaat zur Last fallen. Im Gegensatz zu Ehepaaren sind solche Konkubinatspaare nicht verpflichtet, einander in finanziellen Schieflagen beizustehen. Dies gilt auch für Personen, die in Liechtenstein berufstätig sind und somit dort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Kein Abbau der Hürden
Diese Hürde wurde kürzlich auf dem politischen Parkett des Fürstentums diskutiert. «In der Praxis kann dies insbesondere für junge Erwachsene und Personen mit durchschnittlichem Einkommen eine hohe Hürde darstellen», zitiert das «Vaterland» Dagmar Bühler-Nigsch (57). Sie ist Fraktionssprecherin der Mitte-rechts verorteten Partei «Vaterländische Union». Die Regierung sah jedoch keinen Handlungsbedarf. Sie sieht keine Hinweise auf unüberwindbare Hürden. Diese Regelung bleibt also bestehen.
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Auch Erleichterungen für die beiden Nachbarstaaten Schweiz und Österreich hat die Regierung abgelehnt. Sie begründet die Ablehnung damit, dass für alle EWR-Bürger die gleichen Bestimmungen gelten sollen. Die Schweiz als Nicht-EWR-Mitglied ist hier wohl mitgemeint.
Aufenthaltsbewilligungen werden verlost
Allgemein ist es nicht einfach, nach Liechtenstein einzuwandern. Eine Aufenthaltsbewilligung kann entweder direkt von der Landesregierung oder durch eine Verlosung erteilt werden. Liechtenstein verlost jährlich 36 Aufenthaltsbewilligungen. 28 davon gehen an Personen, die im Fürstentum Liechtenstein erwerbstätig sind. Für Personen, die nicht in Liechtenstein erwerbstätig sind, gibt es nur acht Aufenthaltsbewilligungen zu gewinnen.
Die Teilnahme an diesen Verlosungen ist EWR-Bürgern und Schweizern vorbehalten. Aufenthaltsbewilligungen für Personen von ausserhalb dieser Gebiete werden nur an Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitnehmende vergeben.
In der Schweiz hat zuletzt der Ständerat über eine Zuwanderungsabgabe diskutiert. Gemäss dem Ständeratsbeschluss sollen Arbeitgeber für jede ausländische Arbeitskraft jährlich mindestens 4000 Franken bezahlen. Dies würde jedoch erst geschehen, wenn der Bundesrat eine Schutzklausel ausruft. Diese ist an enge Bedingungen geknüpft.
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