Rund 2,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden in zwei Monaten eine 13. AHV-Rente erhalten. Sie werden sich einer zusätzlichen Auszahlung von durchschnittlich 1600 Franken erfreuen können. Aufs Jahr gerechnet steigen die Renten um rund 7,7 Prozent. Damit wird der in den letzten Jahrzehnten aufgebaute Rückstand der Renten im Vergleich zu den Löhnen teilweise aufgeholt. Die AHV wird im System der Altersvorsorge wieder gestärkt. 58 Prozent der Bevölkerung haben dieser Reform vor etwas mehr als zwei Jahren zugestimmt.
Ende November, kurz vor der Auszahlung der ersten 13. AHV-Rente, werden wir über die Teilfinanzierung dieser Leistung abstimmen. Teilfinanzierung, weil mit der Vorlage nur etwa die Hälfte der 13. AHV-Rente finanziert sein wird. Die Kosten der zusätzlichen Rentenzahlungen belaufen sich auf rund 4,3 Milliarden Franken. Die Vorlage sieht vor, dass die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht wird, was der AHV zusätzliche Einnahmen von rund 1,4 Milliarden Franken verschafft. Einen Fünftel der Kosten, rund 870 Millionen, übernimmt die Bundeskasse. Damit ergeben sich Mehreinnahmen von rund 2,3 Milliarden Franken. Etwa die Hälfte der Kosten von 4,3 Milliarden sind nicht finanziert. Dementsprechend wird die AHV in den nächsten Jahren auch mit dieser Vorlage mehr Renten auszahlen, als sie an Beiträgen der Versicherten und des Bundes einnimmt. Das sogenannte Umlageresultat bleibt defizitär. Nur dank den Kapitalerträgen könnte der Rechnungsabschluss der AHV gemäss den Prognosen des Bundesamtes für Sozialversicherung noch bis 2030 knapp ausgeglichen sein. Der Ausgleichsfonds der AHV, der gemäss Gesetz nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe fallen sollte, dürfte bereits 2028 unter die kritische Schwelle fallen.
Der Gastautor
Serge Gaillard ist Ökonom und ehemaliger Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Auch wenn die Vorlage nur einen Teil des Problems löst: besser eine Teilfinanzierung als keine Finanzierung. Würde diese Vorlage von der Bevölkerung abgelehnt, wäre in den nächsten zehn Jahren bei der AHV mit jährlichen Umlageverlusten von anfänglich rund 2 Milliarden bis zu 5 Milliarden Franken in zehn Jahren zu rechnen. Der Deckungsgrad des Ausgleichsfonds würde bis 2035 auf 50 Prozent des gesetzlichen Minimums fallen. Wir hätten in der AHV dramatische Finanzierungsprobleme. Eine Ablehnung der Vorlage ist deshalb keine Option.
Trotzdem gibt es Gegner der Vorlage: Die FDP befürchtet Kaufkraftverluste für die Bevölkerung. Sie argumentiert, die 0,4 Mehrwertsteuerprozente würden die Kaufkraft der Haushalte vermindern, während diese bereits stark steigende Krankenkassenprämien und hohe Mieten zu schultern hätten. Sie übersieht dabei, dass die AHV ihre Beiträge und zweckgebundenen Zuschläge zur Mehrwertsteuer der Bevölkerung in Form von Renten wieder vollumfänglich ausbezahlt. Es werden zwar Einkommen umverteilt, der Bevölkerung wird aber kein Rappen an Kaufkraft entzogen. Weiter argumentiert die FDP, dass der Bund jährlich 90 Milliarden Franken ausgibt. Es würden sich in diesem Haushalt genügend Einsparmöglichkeiten finden, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Das würde aber bedeuten, dass der Bund seinen Beitrag von heute 20,2 Prozent der AHV-Ausgaben weiter erhöhen müsste. Dieser Vorschlag ist angesichts der knappen Bundesfinanzen nicht sehr realistisch.
Die Dachverbände der Gewerkschaften unterstützen die Vorlage. Eine einzelne Gewerkschaft – der Verband des Personals der öffentlichen Dienste – schert jedoch aus. Sie erachtet die Mehrwertsteuer als «unsoziale Steuer». Diese belasten Haushalte mit tiefen Einkommen stärker als solche mit hohen Einkommen, weil Letztere einen grösseren Teil sparen könnten. Tatsächlich belastet die Mehrwertsteuer Haushalte mit tiefen Einkommen prozentual leicht mehr als mittlere Einkommen, und Haushalte, die viel sparen, werden weniger belastet. Die Unterschiede sind jedoch gering, und Haushalte mit hohen Einkommen konsumieren deutlich mehr als solche mit tiefen. Sie bezahlen somit frankenmässig höhere Mehrwertsteuerzuschläge an die AHV.
Niemand beobachtet die Entwicklung der Kaufkraft genauer als der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Er zeigt auf, dass bei Annahme der Vorlage die Mehrwertsteuer für ein Paar mit einem Haushaltseinkommen von monatlich rund 15’000 Franken um 12.40 Franken pro Monat steigt, also um 0,08 Prozent des Einkommens. Bei einem monatlichen Haushaltseinkommen von 5700 Franken sind es 7.55 Franken oder 0,13 Prozent. Der Haushalt mit einem hohen Einkommen bezahlt einen höheren Betrag, auch wenn dieser in Prozenten gerechnet tiefer ist. Wer mehr an die AHV bezahlt, erhält aber nicht eine entsprechend höhere Rente. So kommt der SGB zum Schluss: «Für die unteren Einkommensklassen ist das Preis-Leistungs-Verhältnis eindeutig positiv.» Die 13. AHV-Rente muss finanziert werden. Das geschieht mit dieser Vorlage zur Hälfte. In der nächsten Legislatur wird das Parlament eine Lösung für die andere Hälfte finden müssen.